Grillo | Nationale Strafbarkeit für Falschaussagen vor internationalen Gerichten nach § 162 Abs. 1 StGB | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 5, 190 Seiten, Format (B × H): 153 mm x 227 mm

Reihe: Deutsches und Europäisches Strafprozessrecht und Polizeirecht

Grillo Nationale Strafbarkeit für Falschaussagen vor internationalen Gerichten nach § 162 Abs. 1 StGB

E-Book, Deutsch, Band 5, 190 Seiten, Format (B × H): 153 mm x 227 mm

Reihe: Deutsches und Europäisches Strafprozessrecht und Polizeirecht

ISBN: 978-3-8452-8480-4
Verlag: Nomos
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



§ 162 Abs. 1 StGB erweitert den Schutzbereich der Aussagedelikte erstmals explizit auf die Rechtspflege vor internationalen Gerichten, die durch einen für die Bundesrepublik Deutschland verbindlichen Rechtsakt errichtet worden sind. Der Umsetzungsbedarf im Hinblick auf die Aussagedelikte ergab sich aus Art. 70 IV a i.V.m. I a des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs. Danach ist jeder Vertragsstaat verpflichtet, Strafvorschriften zum Schutz der Rechtspflege – hier die Aussagedelikte – auf vorsätzliche Falschaussagen auszudehnen, die in einem beim Gerichtshof anhängigen Verfahren im Inland oder von einem Angehörigen des Vertragsstaats im Ausland getätigt werden. Der deutsche Gesetzgeber hat allerdings durch eine Ausweitung des Strafrechtsschutzes auf sämtliche Formen der Falschaussage vor allen internationalen Gerichten die inhaltlichen Grenzen des IStGH-Statuts weit überschritten.
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1;Cover;1
2; Einleitung;16
3;Erster Teil: Der neue § 162 I StGB;20
3.1;A. Ursprung und Entstehung;20
3.2;B. Kern der Neuregelung;21
3.3;C. Sinn und Zweck von Aussagedelikten;24
3.4;D. Zur Rechtsnatur des § 162 I StGB;25
4;Zweiter Teil: Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts;33
4.1;A. Völkerrechtliche Vorgaben;35
4.1.1;I. Die staatliche Souveränität;36
4.1.2;II. Das völkerrechtliche Nichteinmischungsgebot;37
4.1.3;III. Fazit;39
4.2;B. Leitende Grundprinzipien der §§ 3 ff. StGB;39
4.2.1;I. § 3 StGB (Territorialitätsprinzip);39
4.2.2;II. § 4 StGB (Flaggenprinzip);41
4.2.3;III. § 5 StGB (Schutzprinzip, aktives Personalitätsprinzip);43
4.2.4;IV. § 6 StGB (Weltrechtsprinzip);46
4.2.5;V. § 7 StGB (aktives und passives Personalitätsprinzip, stellvertretende Strafrechtspflege);48
4.2.5.1;1. Auslandstaten gegen einen Deutschen (Abs. 1);49
4.2.5.2;2. Auslandstaten Deutscher (Abs. 2 Nr. 1);54
4.2.5.3;3. Auslandstaten von Ausländern (Abs. 2 Nr. 2);56
4.2.6;VI. Fazit;57
4.3;C. Verhältnis des § 162 I StGB zu den §§ 3 ff. StGB;58
4.4;D. Aus der Umsetzung resultierende Probleme;59
4.4.1;I. Auslandstaten Deutscher bzw. Ausländer hinsichtlich der internationalen Rechtspflege;59
4.4.2;II. Schutz der innerstaatlichen Rechtspflege bei Auslandstaten im Vergleich zum Schutz der internationalen Rechtspflege bei Auslandstaten;60
4.4.3;III. Fazit;62
5;Dritter Teil: Falschaussagen vor den Gerichten der Europäischen Union;63
5.1;A. Rechtlicher Rahmenbereich für Aussagedelikte vor den Gerichten der EU;64
5.1.1;I. Kompetenz der EU zur originären Strafgesetzgebung;65
5.1.1.1;1. Supranationale Strafrechtssetzungskompetenz der EU durch Verordnungen zum Schutz der Rechtspflege ihrer Gerichte;66
5.1.1.2;2. Ergebnis;73
5.1.2;II. Anweisungskompetenz im Gegensatz zur Rechtsetzungskompetenz durch Richtlinien;73
5.1.3;III. Verweisung des Unionsrechts auf das nationale Recht (sog. Assimilierung);78
5.1.3.1;1. Verweisungen im Primärrecht – Art. 30 EuGH-Satzung;79
5.1.3.2;2. Kritik;85
5.1.3.3;3. Rechtslage nach Einführung des § 162 I StGB;86
5.1.3.4;4. Fazit;87
5.1.4;IV. Assimilierung als Ausprägung der Schutzverpflichtung aus Art. 4 III EUV;88
5.1.5;V. Schutzbereichsausdehnung durch Gleichstellungsvorschriften;90
5.1.6;VI. Einordnung des § 162 I StGB in Bezug auf die Unionsgerichte;93
5.1.7;VII. Unionsrechtskonforme Auslegung;95
5.1.7.1;1. Grenzen der Auslegung;96
5.1.7.2;2. Aussagedelikte (§§ 153 ff. StGB) – Mögliches Anwendungsfeld der unionsrechtskonformen Auslegung;97
5.1.7.3;3. Einbeziehung der ausländischen bzw. europäischen Rechtspflege in den Schutzbereich der Aussagedelikte?;98
5.1.7.4;4. Anwendbarkeit deutschen Strafrechts vor Einführung des § 162 I StGB?;100
5.1.7.5;5. Anwendbarkeit deutschen Strafrechts nach Einführung des § 162 I StGB?;104
5.1.7.6;6. Fazit;106
5.2;B. Ergebnis;107
6;Vierter Teil: Falschaussagen vor dem Internationalen Strafgerichtshof;110
6.1;A. Das Römische Statut des IStGH;113
6.2;B. Das IStGH-Statutsgesetz;115
6.3;C. Rechtslage vor Einführung des § 162 I StGB;117
6.3.1;I. Verhältnis von Völkerrecht und innerstaatlichem Recht;118
6.3.2;II. Anwendbarkeit deutschen Strafrechts?;121
6.3.3;III. Fazit;123
6.4;D. Rechtslage nach Einführung des § 162 I StGB;124
6.4.1;I. Verfahren vor dem IStGH;124
6.4.1.1;1. Besonderheiten der Umsetzung;125
6.4.1.2;2. Kritische Betrachtung – Vereinbarkeit mit dem Bestimmtheitsgrundsatz?;127
6.4.1.3;3. Aus der Umsetzung resultierende Probleme;129
6.4.1.3.1;a) Verfolgung einer vor dem IStGH getätigten vorsätzlichen Falschaussage eines ausländischen Täters durch die Bundesrepublik Deutschland;130
6.4.1.3.2;b) Verfolgung einer vor dem IStGH getätigten fahrlässigen Falschaussage durch die Bundesrepublik Deutschland;134
6.4.1.3.2.1;aa) Verstoß gegen die staatliche Souveränität?;136
6.4.1.3.2.2;bb) Mögliche Einschränkung des Anwendungsbereichs des § 162 I StGB?;138
6.5;E. Ergebnis;140
7;Fünfter Teil: Falschaussagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte;143
7.1;A. Rechtslage vor Einführung des § 162 I StGB - Art. 44 A EGMRVerfO;145
7.2;B. Rechtslage nach Einführung des § 162 I StGB – Anwendbarkeit deutschen Strafrechts?;147
7.3;C. Ergebnis;149
8;Sechster Teil: Falschaussagen vor weiteren internationalen Gerichten, die durch einen für die Bundesrepublik Deutschland verbindlichen Rechtsakt errichtet worden sind;151
8.1;A. UN-Ad-hoc-Tribunale;151
8.1.1;I. Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY);152
8.1.2;II. Internationaler Strafgerichtshof für Ruanda (ICTR);154
8.1.3;III. Internationaler Residualmechanismus für die Ad-hoc- Strafgerichtshöfe (MICT);155
8.1.4;IV. Rechtslage vor Einführung des § 162 I StGB;156
8.1.5;V. Rechtslage nach Einführung des § 162 I StGB;158
8.1.6;VI. Fazit;160
8.2;B. Internationaler Gerichtshof;160
8.3;C. Hybride Tribunale;164
8.4;D. Ergebnis;168
9;Siebter Teil: Gesamtbetrachtung;170
10;Achter Teil: Ausblick;174
10.1;A. Gesetzesvorschlag für die Einführung eines § 6 a StGB und eine Reform des geltenden § 162 I StGB bzgl. der Gerichte der EU;174
10.2;B. Gesetzesvorschlag für die Einführung eines § 162 II StGB bzgl. des IStGH;177
10.3;C. Kein Gesetzesvorschlag für die Einführung eines § 162 III StGB bzgl. der weiteren internationalen Gerichte;179
10.4;D. Entwurf eines § 162 StGB-E und § 6 a StGB-E;180


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