Achilles | Achilles, G: Kassenführung in der Gastronomie | Buch | 978-3-944505-89-3 | sack.de

Buch, Deutsch, 175 Seiten, GB, Format (B × H): 133 mm x 191 mm, Gewicht: 217 g

Achilles

Achilles, G: Kassenführung in der Gastronomie

Buch, Deutsch, 175 Seiten, GB, Format (B × H): 133 mm x 191 mm, Gewicht: 217 g

ISBN: 978-3-944505-89-3
Verlag: DATEV eG


Die Prüfungsdichte in Restaurants, Cafés, Imbissstuben und ähnlichen Betrieben ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Ab 01.01.2018 räumt das neue Instrument der Kassen-Nachschau den Finanzbehörden gar noch weitergehende Rechte ein. Prüferinnen und Prüfer dürfen Ihre Geschäftsräume demnächst ohne vorherige Ankündigung betreten, um Ihr Verhalten an der Kasse zu beobachten, Testkäufe durchzuführen, Kassenunterlagen anzufordern und Auskünfte einzuholen, einen Kassensturz durchzuführen und sofort Zugriff auf die Einzeldaten der Kasse (Bondaten) zu nehmen.

Damit wird die ordnungsmäßig geführte Kasse zu einer der zentralen Herausforderungen für den Gastronomen, will er keine nachteiligen Rechtsfolgen gegen sich gelten lassen müssen.

In der Brancheninformation Kassenführung in der Gastronomie lesen Sie u. a. wie Aufzeichnungen über Freigetränke/Happy-Hour-Zeiten, Verderb, Schwund und Diebstahl, Sachspenden an die Tafel oder Trinkgelder an Unternehmer und Mitarbeiter zu führen sind. Der Autor zeigt auch auf, was die Prüfer der Finanzverwaltung dürfen und was nicht. Die neuesten Anwendungserlasse sowie die GoBD 2019 sind berücksichtigt. Hinzu kommt der aktuelle Beschluss der Bundesregierung: Wegen der Corona-Krise wird die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie befristet ab 01.07.2020 bis 30.06.2021 auf 7 % gesenkt.

Die Änderungen ab 01.01.2020 und zahlreiche Urteile der Finanzgerichtsbarkeit, u. a. zur Notwendigkeit einer Verfahrensdokumentation (Bedienungsanleitung der Kasse, Programmierprotokoll, etc.) machen das Werk zu einem unverzichtbaren Ratgeber für den gastronomischen Betrieb.
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Weitere Infos & Material


1 Einführung in die Thematik1.1 Vorbemerkungen1.2 Ordnungsmäßigkeit von Büchern und Aufzeichnungen1.2.1 Grundsätzliche Anforderungen1.2.2 Konkretisierungen für elektronische Aufzeichnungen1.3 Grundaufzeichnungen1.4 Kassenbuch1.4.1 Grundsätze1.4.2 Formen des Kassenbuchs1.4.3 Führung des Kassenbuchs in Registrier- und PC-Kassen1.5 Freiwillige Aufzeichnungen1.5.1 Grundsatz1.5.2 Aufzeichnungen über den Wareneinsatz1.5.3 Schlechte Ertragslage1.5.4 Verbrauchswerte (Strom/Wasser)1.5.5 Reservierungsbücher - Pflicht oder Kür?2 Arten der Kassenführung2.1 Welche Möglichkeiten hat der Gastronom?2.2 Neben- und Unterkassen2.2.1 Garderobe2.2.2 Agenturkassen2.2.3 Geschlossene Ladenkasse2.2.4 Aufbewahrung im Safe oder Schließfach3 Steuerliche Ordnungsvorschriften (

145 - 147 AO)3.1 Grundsatz der Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit3.2 Grundsatz der Vollständigkeit3.2.1 Identität der Vertragspartner3.2.2 Detailtiefe von Einzelaufzeichnungen3.2.3 Fortlaufende Nummerierung3.2.4 Bildung von Warengruppen3.2.5 Offene Ladenkasse (OLK) ohne Einzelaufzeichnungen3.3 Grundsatz der Richtigkeit3.4 Grundsatz der Zeitgerechtheit3.5 Grundsatz der Geordnetheit3.6 Grundsatz der Unveränderbarkeit3.6.1 Allgemeines3.6.2 Sicherstellung der Unveränderbarkeit3.7 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen4 Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- & Vorlagepflichten bei elektronischen Aufzeichnungssystemen4.1 Vorbemerkungen4.2 Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften4.3 Datenzugriffsrechte der Finanzverwaltung4.4 Verfahrensdokumentation4.4.1 Grundsätze4.4.2 Internes Kontrollsystem (IKS)5 Der Tagesabschluss des Gastwirts5.1 Dokumentation der Tageseinnahme5.2 Geldzählung und Zählprotokolle5.2.1 Grundsätzliches5.2.2 Kassensturzfähigkeit5.2.3 Zählprotokolle5.3 EC- und Kreditkartenzahlungen5.4 Trinkgelder5.5 Privatentnahmen und Privateinlagen5.5.1 Belegpflicht5.5.2 Ungeklärte Einlagen5.6 Geldtransit5.7 Kassenverluste durch Diebstahl5.8 Privat verauslagte Aufwendungen5.9 Gutscheine6 Kassenführung bei Gewinnermittlung nach
4 Abs._3 EStG7 Rechtsfolgen einer fehlerhaften Kassenführung7.1
158 AO - das Einfallstor zur Schätzung7.2 Schätzung bei formell nicht ordnungsgemäßen Aufzeichnungen7.3 Schätzung bei formell ordnungsgemäßen Aufzeichnungen7.4 Sonstige Rechtsfolgen8 Kassen-Nachschau (
146b AO)8.1 Betroffene Systeme8.2 Zeitpunkt der Nachschau8.3 Zeitraum der Nachschau8.4 Ablauf der Nachschau8.4.1 Beginn8.4.2 Allgemeine Mitwirkungspflichten8.4.3 Kassensturz8.4.4 Fotografien und Scans8.5 Abschluss der Kassen-Nachschau8.5.1 Ergebnislose Nachschau8.5.2 Änderung von Besteuerungsgrundlagen8.5.3 Überleitung in eine Außenprüfung8.6 Rechtsbehelfe8.7 Vorbereitung auf eine Kassen-Nachschau9 Manipulationsschutz ab 01.01.20209.1 Einführung9.2 Abzusichernde Vorgänge9.3 Betroffene Systeme9.3.1 Allgemeines9.3.2 Registrierkassen9.4 Architektur der TSE9.5 Funktionsweise der TSE9.6 Belegausgabepflicht9.7 Mitteilungspflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme9.8 Umgang mit technischen Störungen9.9 Nichtbeanstandungsregel bis 30.09.20209.10 Sanktionen9.11 Datenzugriffsrechte der Finanzverwaltung9.12 Handlungsempfehlungen10 Richtsätze10.1 Ermittlung der Richtsätze10.2 Gast-, Speise- und Schankwirtschaften10.2.1 Pizzerien10.2.2 Imbissbetriebe11 Abgrenzung von Lief. & so. Leistungen bei Abgabe von Speisen & Getränken12 DATEV-Lösungen12.1 DATEV Kassenbuch online12.1.1 Einführung12.1.2 Programmziel12.1.3 Programminhalt12.2 DATEV Datenprüfung comfort12.2.1 Einführung12.2.2 Programmziel12.2.3 Programminhalt12.3 DATEV Kassenarchiv online


Schon seit geraumer Zeit prüft die Finanzverwaltung verstärkt bargeldintensive Unternehmen. Dazu zählt auch das Gastgewerbe mit seinen rund 220.000 Betrieben und über 2,2 Millionen Mitarbeitern.1 Hier stellt die Kassenführung immer einen Schwerpunkt in Betriebsprüfungen dar.Kassenaufzeichnungen, die nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und den steuerlichen Ordnungsvorschriften (

145-147 AO) entsprechen, sind ein Risikopotential, das der Gastronom oft zu spät erkennt oder unterschätzt. Sieht er die Kassenführung eher als beschwerliche Nebenpflicht an, führt eine Betriebsprüfung häufig zu empfindlichen und teils existenzbedrohenden Steuernachzahlungen für mehrere Jahre, sei es aufgrund stiefmütterlicher Behandlung der Kassenaufzeichnungen, der Nichtvorlage von Unterlagen, die sich bei einem Dritten befinden (z. B. beim Kassendienstleister), des endgültigen Verlustes von vorlagepflichtigen Büchern, Aufzeichnungen und Belegen oder aufgrund unzureichender Kenntnisse über geltendes Recht. Wird gegen die Grundprinzipien der Kassenführung verstoßen, ist der Ärger mit der Finanzverwaltung vorprogrammiert. Denn schon einzelne formelle Mängel in der Kassenführung können der gesamten Buchführung die Ordnungsmäßigkeit nehmen. Zwar lassen solche Mängel nicht zwingend den Schluss auf nicht versteuerte Einnahmen zu, geben aber oft Anlass, die sachliche Richtigkeit der Bücher und Aufzeichnungen anzuzweifeln.Stellt die Finanzverwaltung wesentliche formelle oder materielle Mängel in der Kassenführung fest, ist das Vertrauen in die Buchführung erschüttert (
158 AO). Dann können die in den Steuererklärungen ausgewiesenen Umsätze und Gewinne der Besteuerung nicht zu Grunde gelegt werden. Es kommt zur Schätzung (
162 AO). Neben den steuerlichen Auswirkungen durch Umsatz- und Gewinnschätzungen werden nicht selten Steuerstraf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, in dessen Folge sich weitere Belastungen für den Unternehmer ergeben können (z. B. Geldauflagen nach
153a StPO oder Bußgelder nach
379 AO,
26a, b UStG), die bei ausreichender Kenntnis der Materie vermeidbar gewesen wären.Hinzu kommt das Instrument der Kassen-Nachschau (
146b AO) - danach dürfen Amtsträger der Finanzbehörden seit dem 01.01.2018 unangekündigt die Geschäftsräume betreten und sofort Einblick in die Bücher und Aufzeichnungen einschließlich der Kassendaten nehmen. Seit dem 01.01.2020, spätestens zum 30.09.2020 sind elektronische Aufzeichnungssysteme zudem durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen.Damit werden die sukzessive verschärften Ansprüche an eine ordnungsmäßig geführte Kasse zu einer der zentralen Herausforderungen des Gastgewerbes. Die im Laufe der Zeit gewachsenen Anforderungen an die formelle Ordnungsmäßigkeit erscheinen vielen Unternehmern kaum noch erfüllbar - umso mehr muss der Gastronom dafür Sorge tragen, dass er die materielle Richtigkeit seiner Umsätze und Gewinne belegen kann. Detaillierte Einzelaufzeichnungen und eine zielgerichtete EDV-Unterstützung können einen großen Teil dazu beitragen.Das Buch soll vorrangig den typischen Schank- und Speisegaststätten als Ratgeber dienen. Für ähnlich gelagerte Unternehmen (z. B. Systemgastronomie, Hotels, Gasthöfe, Diskotheken, Bars, Cafés, Imbissstuben) lassen sich die Ausführungen weitgehend analog anwenden. Branchenspezifische Besonderheiten sollten mit dem Steuerberater besprochen werden.Duisburg, im Mai 2020Gerd Achilles


Achilles, Gerd
Der Autor ist seit etwa 15 Jahren Betriebsprüfer des Landes NRW. In dieser Eigenschaft ist er überwiegend mit Betriebsprüfungen im Bargeldgewerbe befasst.
Darüber hinaus gehört er dem Dozententeam für Risikomanagement bei Bargeschäften an der Bundesfinanzakademie an.
Außerhalb der Finanzverwaltung ist er als Fachbuchautor und Referent zum Thema Kassenführung in bargeldintensiven Unternehmen tätig.
Die Brancheninformation wurde nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. Sie gibt die persönliche Rechtsauffassung des Autors wieder.

Achilles, Gerd
Der Autor ist seit etwa 15 Jahren Betriebsprüfer des Landes NRW. In dieser Eigenschaft ist er überwiegend mit Betriebsprüfungen im Bargeldgewerbe befasst.Darüber hinaus gehört er dem Dozententeam für Risikomanagement bei Bargeschäften an der Bundesfinanzakademie an.Außerhalb der Finanzverwaltung ist er als Fachbuchautor und Referent zum Thema Kassenführung in bargeldintensiven Unternehmen tätig.Die Brancheninformation wurde nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. Sie gibt die persönliche Rechtsauffassung des Autors wieder.


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