Aldea | Das französische Kündigungsrecht im Spannungsfeld von Abfindungen und Bestandsschutz | Buch | 978-3-631-59010-2 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 57, 332 Seiten, HC gerader Rücken kaschiert, Format (B × H): 153 mm x 216 mm, Gewicht: 543 g

Reihe: Schriften zum Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht

Aldea

Das französische Kündigungsrecht im Spannungsfeld von Abfindungen und Bestandsschutz

Buch, Deutsch, Band 57, 332 Seiten, HC gerader Rücken kaschiert, Format (B × H): 153 mm x 216 mm, Gewicht: 543 g

Reihe: Schriften zum Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht

ISBN: 978-3-631-59010-2
Verlag: Peter Lang


Das deutsche Kündigungsrecht ist durch eine Lücke zwischen Gesetzeslage und arbeitsrechtlicher Praxis gekennzeichnet: Obwohl das Bundesarbeitsgericht stets bekräftigt, das Kündigungsschutzgesetz sei vorrangig ein Bestandsschutzgesetz, endet tatsächlich jeder zweite Kündigungsschutzprozess mit vergleichsweisen Abfindungszahlungen. Entsprechend wird seit einiger Zeit in Deutschland vermehrt angeregt, den Bestandsschutzgedanken – vollständig oder partiell – durch eine Abfindungslösung zu ersetzen. Vor diesem Hintergrund wirft die Arbeit einen Blick auf das französische Kündigungsrecht. Dieses sieht zwar ein auf Abfindung gerichtetes Modell vor, hat aber den Bestandsschutzgedanken nicht vollständig aufgegeben und differenzierte Lösungen entwickelt. Dessen Betrachtung kann somit als Inspiration für eine deutsche Neuregelung dienen, zeigt aber zugleich die Gefahr einer Überregulierung auf.
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Aus dem Inhalt: Der Widerspruch zwischen Gesetzeslage und Praxis im deutschen Kündigungsrecht - Grundlagen und Grundbegriffe des französischen Kündigungsrechts - Das "allgemeine" französische Kündigungsrecht - Das "besondere" französische Kündigungsrecht - Das zugrundeliegende Konzept des französischen Kündigungsrechts - Anstöße für das deutsche Recht.


Der Autor: Oliver E. Aldea wurde 1979 geboren. Er studierte von 2000 bis 2005 Rechtswissenschaften an der Universität in Göttingen und war dort zunächst als studentische Hilfskraft, später als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeitsrecht tätig. Seit 2008 ist der Autor Referendar am OLG Frankfurt am Main.


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