Amtsblatt für Schleswig-Holstein
Im Amtsblatt werden Satzungen von Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Verwaltungsvorschriften, Bekanntmachungen und Stellenausschreibungen von Behörden im Sinne des Landesverwaltungsgesetzes veröffentlicht.
Bekanntmachungen juristischer Personen des privaten Rechts werden grundsätzlich nicht veröffentlicht; ausgenommen sind Bekanntmachungen, bei denen
a) das Land beteiligt ist oder
b) eine Kommune mit mehrheitlichen Anteilen beteiligt ist und ein öffentliches Interesse für die Veröffentlichung für das ganze Land besteht.
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Bekanntmachungen juristischer Personen des privaten Rechts werden grundsätzlich nicht veröffentlicht; ausgenommen sind Bekanntmachungen, bei denen
a) das Land beteiligt ist oder
b) eine Kommune mit mehrheitlichen Anteilen beteiligt ist und ein öffentliches Interesse für die Veröffentlichung für das ganze Land besteht.
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