Aschenbrenner / Metzger / Hopfensperger | Baumängel und Bauschäden und erfolgreich reklamieren - inkl. Arbeitshilfen online | Buch | 978-3-648-05523-6 | sack.de

Buch, Deutsch, 470 Seiten, Buch, Format (B × H): 172 mm x 242 mm, Gewicht: 1168 g

Reihe: Haufe Fachbuch

Aschenbrenner / Metzger / Hopfensperger

Baumängel und Bauschäden und erfolgreich reklamieren - inkl. Arbeitshilfen online

Über 150 farbige Schadensbilder

Buch, Deutsch, 470 Seiten, Buch, Format (B × H): 172 mm x 242 mm, Gewicht: 1168 g

Reihe: Haufe Fachbuch

ISBN: 978-3-648-05523-6
Verlag: Haufe


Je früher ein Schaden erkannt wird, desto schneller kann für seine Beseitigung gesorgt werden. Dieses Buch zeigt Ihnen, welche Ansprüche bei Baumängeln bestehen und wie Sie diese gelten machen können. Die Autoren informieren über rechtliche Aspekte und stellen Musterbriefe mit Handwerkern zum Download zur Verfügung. Über 150 farbige Fotos bieten praktische Hilfe bei der Aufdeckung von Mängeln und Schäden.

Inhalte:

- Leicht verständliches juristisches Know-how für die Baukontrolle.
- Die Ansprüche bei Mängeln.
- Ansprüche bei Wohnungseigentum und vermieteten Objekten.
- Ansprüche sichern, die Verjährungsfalle vermeiden.
- Recht haben und Recht bekommen.
- Möglichkeiten der außergerichtlichen Einigung.
- Alle Infos zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2014).

Arbeitshilfen online:

- Über 150 farbige Schadensbilder.
- Musterschreiben zur Mängelbeseitigung.
- Musterverträge mit Handwerkern.
Aschenbrenner / Metzger / Hopfensperger Baumängel und Bauschäden und erfolgreich reklamieren - inkl. Arbeitshilfen online jetzt bestellen!

Weitere Infos & Material


Vorwort zur 4. Auflage

Ansprüche bei Baumängeln und deren erfolgreiche Durchsetzung
- Baumängel können zu Bauschäden führen
- Die Ansprüche bei Mängeln
- Was bei Wohnungseigentum beachtet werden muss
- Mängelansprüche beim vermieteten Objekt
- Vorsicht vor der Verjährungsfalle
- Sicherung von Mängelansprüchen
- Recht haben und Recht bekommen
- Möglichkeiten der außergerichtlichen Einigung
- Der Gang vor das Gericht

Schadensbilder (technisch)
- Die häufigsten Mängel und Schäden an Fassaden
- Schäden und Mängel an Steil- und Flachdächern
- Die häufigsten Schäden an Bodenkonstruktionen
- Die häufigsten Schäden an Fenstern
- Die häufigsten Schadensursachen an Dränagen
- Schimmelpilze und Bakterien in Gebäuden
- Die häufigsten Ursachen für unzureichenden Schallschutz
- Die häufigsten Schäden im Bereich der Haustechnik

Bauschadensfälle

Die Bauschadensfälle im Überblick
- Flachdächer: Flachdach mit Titanzinkeindeckung
- Flachdächer: Undichtigkeiten infolge von Rissbildung in der Foliendeckung
- Balkone: Wassereintritt durch nicht fachgerechten Anschluss der Balkonabdichtung
- Balkone: Krakeleerissbildung in der Beschichtung
- Holzbau: Schimmel an der Untersichtschalung
- Außenputze: kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung
- Außenputze:WDVS mit Kunstharzoberputz, Blasenbildungen
- Außenputze: Algenbildung aufWDVS
- Verblechungen und Metallarbeiten: Putzabplatzungen
- Fenster und Außentüren: Wassereintritt am Fenster und im Fußbodenbereich
- Estriche: Calciumsulfat-Estrich in Hotelbädern
- Estrich auf Dämmschicht: Verformung im Wand-Bodenrand-Bereich
- Beläge und Bekleidungen: unzulässige Toleranzen der Setzstufen
- Parkett und Holzwerkstoffe: klaffende Fugen und Hohlstellen
- Parkett und Holzwerkstoffe: Aufwölbung und Hohlstellen
- Wasserschaden: defekte Steckverbindung in einem Ausstellungsraum
- Beläge und Bekleidungen: irreversible Fleckenbildung durch Wassereinbruch
- Beläge und Bekleidungen: großflächige Ablösung des Terrassenbelags
- Beläge und Bekleidungen: Ablösungen im Kalkputz
- Beläge und Bekleidungen: nicht fachgerechter Bodenaufbau
- Schallschutz: unzureichende Luftschall- dämmung einer Wohnungstrennwand
- Wärmeschutz: Luftundichtheit im Traufbereich
- Wärmeschutz: kalte Raumecke mit Tauwasserausfall und Schimmelpilzbildung

Die wichtigsten Änderungen der EnEV 2014
- § 16 EnEV: Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
- EnEV und Bauträgervertrag
- Neue Anforderungen für Neubauten
- Neue Anforderungen für Bauten im Bestand

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Arbeitshilfen

Stichwortverzeichnis


Dass ein Bauwerk gänzlich mangelfrei errichtet oder eine sonstige Bauwerksleistung vollkommen fehlerfrei ausgeführt wird, dürfte eher die Ausnahme sein. Mängel am neu erstellten Haus oder an der ausgeführten Leistung, so ärgerlich sie für die Beteiligten auch sein mögen, kommen leider immer wieder vor.

Die Regelungen des Werkvertragsrechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und, sofern sie zur Vertragsgrundlage gemacht wurden, die besonderen Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) greifen immer dann, wenn Werkleistungen - in den hier behandelten Fällen speziell Bauwerksleistungen - Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung sind. Hierunter fallen nicht nur typische Werkverträge, also etwa die Beauftragung von Renovierungsleistungen oder Modernisierungsmaßnahmen an einem Gebäude, sondern beispielsweise auch die schlüsselfertige Erstellung eines Hauses durch einen Generalunternehmer oder Schlüsselfertigbauer bzw. der Kauf einer bereits erstellten oder noch zu erstellenden Immobilie von einem Bauträger.

Die VOB/B, auf die im Folgenden in den einzelnen Kapiteln gesondert eingegangen wird, stellt, sofern sie wirksam vereinbart wurde, in Form von standardisierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) spezielle Regelungen für die Abwicklung von Verträgen über Bauleistungen auf. Diese Regelungen gehen dann den sonstigen Regelungen des Werkvertragsrechts des ansonsten einschlägigen BGB vor bzw. modifizieren diese. Bei der VOB/B handelt es sich, dies sei an dieser Stelle nochmals betont, um AGB, die, um wirksam zu sein, auch einer AGB-rechtlichen Kontrolle standhalten müssen. Im unternehmerischen Verkehr ist die VOB/B insoweit privilegiert, als sie bei inhaltlich unveränderter Einbeziehung als ausgewogen angesehen wird und damit einer Inhaltskontrolle entzogen ist. Anders ist dies, wenn der Unternehmer oder Auftragnehmer die VOB/B in einen Vertrag mit einem Verbraucher einbezieht. Dann findet in jedem Fall eine Inhaltskontrolle statt. Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) empfiehlt deshalb die Anwendung der VOB/B nur noch gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.


Onischke, Stefan
Stefan Onischke ist Dipl.-Ing. (Univ.) und freiberuflicher Architekt. Bisherige Veröffentlichungen in Bayerische Haus- und Grundbesitzerzeitung, Abendzeitung München.

Hopfensperger, Georg
Georg Hopfensperger ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München, berät als freier Mitarbeiter des Haus- und Grundbesitzervereins München in Mietrechtsfragen und ist Autor zahlreicher Fachbücher.

Metzger, Bernhard
Dipl.-Ing. (FH) Bernhard Metzger ist freier Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Mitglied im LVS, BGDS und BBauSV und Autor einschlägiger Fachliteratur.

Aschenbrenner, Helmut
Helmut Aschenbrenner, Rechtsanwalt, ist Schlichter und Schiedsrichter in Bausachen und Referent für Baurecht, München. Zudem ist er Mitglied der ARGE Baurecht im DAV.

Helmut Aschenbrenner, Rechtsanwalt, ist Schlichter und Schiedsrichter in Bausachen und Referent für Baurecht, München. Zudem ist er Mitglied der ARGE Baurecht im DAV.

Georg Hopfensperger ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München, berät als freier Mitarbeiter des Haus- und Grundbesitzervereins München in Mietrechtsfragen und ist Autor zahlreicher Fachbücher.


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