Geiger Auswirkungen europäischer Strafrechtsharmonisierung auf nationaler Ebene.

Eine rechtsvergleichende Untersuchung am Beispiel des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie.

E-Book, Deutsch, Band 13, 318 Seiten, Gewicht: 1 g

Reihe: Beiträge zum Internationalen und Europäischen Strafrecht / Studies in International and European Criminal Law and Procedure

ISBN: 978-3-428-53825-6
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Die 'Europäisierung', d.h. die unionsrechtliche Determinierung des materiellen Strafrechts ist eines der zentralen Kennzeichen der jüngeren kriminalpolitischen Entwicklung in Deutschland. Diese Beobachtung bildet den Ausgangspunkt und Rahmen der vorliegenden Untersuchung. Der Zugriff auf diese allgemeine Problematik erfolgt dabei anhand eines konkreten Stückes 'europäischer/deutscher' Strafgesetzgebung, welches seinerzeit auch in der breiteren Öffentlichkeit Beachtung fand: Den Gegenstand der vorliegenden Untersuchung bilden der Rahmenbeschluss 2004/68/JI des Rates vom 22. Dezember 2004 zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie sowie die zu seiner Umsetzung in Deutschland, Österreich und England ergriffenen gesetzlichen Maßnahmen. Zusätzlich werden die durch das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon eingetretenen Neuregelungen des Kompetenzgefüges anhand der am 13. Dezember 2011 verabschiedeten Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornographie veranschaulicht und der diesbezüglich in Deutschland bestehende weitere Umsetzungsbedarf dargestellt. Eingebettet ist die Untersuchung in Überlegungen zum europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Kontext. Damit befasst sich die vorliegende Untersuchung mit einem Problem von großer Aktualität und Relevanz im Schnittfeld von Strafrecht, Europarecht und Rechtsvergleichung.
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Einleitung

Problemstellung – Zielsetzung – Methodik – Gang der Untersuchung

1. Teil: Grundlagen europäischer Strafrechtsharmonisierung

Historische Entwicklung der europäischen Strafrechtsharmonisierung – Handlungsformen der europäischen Strafrechtsharmonisierung – Verfassungsrechtliche Grundlagen der europäischen Strafrechtsharmonisierung – Europarechtliche Grundlagen der europäischen Strafrechtsharmonisierung – Justiziabilität europäischer Strafrechtsharmonisierung

2. Teil: Auswirkungen europarechtlicher Harmonisierungsvorgaben auf nationaler Ebene am Beispiel des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI

Normative Auswirkungen – Rechtstatsächliche Auswirkungen

3. Teil: Europa- und verfassungsrechtliche Legitimität des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI

Europarechtliche Legitimität – Verfassungsrechtliche Legitimität – Justiziabilität des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI

4. Teil: Strafrechtsharmonisierung im Bereich des Sexualstrafrechts nach dem AEUV

Richtlinie 2011/92/EU – Umsetzungsbedarf – Abweichungsmöglichkeiten – Zwischenergebnis

5. Teil: Ergebnis und Ausblick

Anhang

Literaturverzeichnis


Von 2003 bis 2008 Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin sowie dem King's College London. Nach der Ersten Juristischen Staatsprüfung mit Prädikat in Berlin arbeitete Robert Geiger von 2008–2009 als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Kanzlei Hengeler Mueller (Öffentliches Recht) in Berlin sowie als Leiter einer Arbeitsgemeinschaft im Verwaltungsrecht an der Universität Potsdam. Gefördert durch ein Promotionsstipendium der Friedrich-Naumann-Stiftung und nach einem Forschungsaufenthalt in Wien wurde Robert Geiger mit seiner Untersuchung im Dezember 2011 von der Humboldt-Universität zum Dr. iur. promoviert.

Seit Februar 2011 ist Robert Geiger Referendar am Kammergericht Berlin, u.a. mit Stationen bei der Staatsanwaltschaft Berlin (Organisierte Kriminalität), im Bundesministerium der Justiz (Strafrecht Allgemeiner und Besonderer Teil) sowie bei der Kanzlei Linklaters LLP (Öffentliches Recht).


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