Avenarius | Fremde Traditionen des römischen Rechts | Buch | 978-3-8353-1541-9 | sack.de

Buch, Deutsch, 776 Seiten, Format (B × H): 164 mm x 236 mm, Gewicht: 1355 g

Avenarius

Fremde Traditionen des römischen Rechts

Einfluß, Wahrnehmung und Argument des »rimskoe pravo« im russischen Zarenreich des 19. Jahrhunderts

Buch, Deutsch, 776 Seiten, Format (B × H): 164 mm x 236 mm, Gewicht: 1355 g

ISBN: 978-3-8353-1541-9
Verlag: Wallstein Verlag GmbH


Die grundlegende Untersuchung zur Rezeption des römischen Rechts im zaristischen Russland.

Die Geschichte von Wirkung und Wahrnehmung des römischen Rechts in Russland ist noch wenig bekannt. Mit ihrer Untersuchung, deren Schwerpunkte auf Gesetzgebung, Rechtsprechung und Wissenschaft liegen, schließt das Buch eine Lücke in der Erforschung der jüngeren Privatrechtsgeschichte. Dabei wird historische Distanz nicht nur als Problem, sondern gleichzeitig als Moment eines weiteren Erkenntnisgewinns verstanden. Die russische Auseinandersetzung mit dem römischen Recht ist in charakteristischer Weise dadurch geprägt, dass Russen dasselbe vielfach nicht als selbstverständliche Grundlage ihrer Kultur wahrnehmen - im 19. Jahrhundert noch ausgeprägter als heute. Sie betrachten es vielmehr insoweit als »fremd«, als sie ihm vor dem Hintergrund einer eigenen, teilweise völlig anderen Rechtserfahrung begegnen. Dadurch wirken aus russischer Sicht bestimmte Merkmale des römischen Rechts anders als vor dem westeuropäischen Erfahrungshorizont. Soweit es möglich ist, sich der russischen Perspektive anzunähern, erlaubt also deren Einbeziehung bei der Betrachtung des römischen Rechts eine Erweiterung des Verstehenszugangs zu demselben. Aus der russischen Begegnung mit dem römischen Recht lässt sich zugleich vielfach auf historische Erfahrung mit den Grundlagen des Rechts schlechthin schließen.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Avenarius, Martin
Martin Avenarius, geb. 1965, studierte Rechtswissenschaft in Göttingen, Neapel und Wien, habilitierte sich 2002 in Göttingen und ist seit 2003 Professor für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Neuere Privatrechtsgeschichte an der Universität zu Köln.


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