Bachmeier | Das unionsrechtliche Kontrollkriterium der geordneten Rechtspflege im Rechtsverkehr mit Drittstaaten: ›lis pendens, effet réflexe‹ und indirekte Zuständigkeit. | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 230, 203 Seiten

Reihe: Schriften zum Internationalen Recht

Bachmeier Das unionsrechtliche Kontrollkriterium der geordneten Rechtspflege im Rechtsverkehr mit Drittstaaten: ›lis pendens, effet réflexe‹ und indirekte Zuständigkeit.

E-Book, Deutsch, Band 230, 203 Seiten

Reihe: Schriften zum Internationalen Recht

ISBN: 978-3-428-58278-5
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Mit Einführung der Art. 33 und 34 Brüssel Ia-VO wurden auf unionsrechtlicher Ebene erstmals ›lis pendens‹-Regeln für das Verhältnis zu Drittstaaten geschaffen. Dabei wird eine Verfahrensaussetzung zugunsten eines zeitlich vorrangigen Parallelverfahrens im Drittstaat u.a. an das Erfordernis geknüpft, dass dies ›im Interesse einer geordneten Rechtspflege erforderlich ist‹. Diesem Kriterium der geordneten Rechtspflege wird in der Literatur eine gewisse Ähnlichkeit zur Lehre vom ›forum non conveniens‹ zugesprochen.

Anhand einer rechtsvergleichenden Untersuchung zur ›forum non conveniens‹-Doktrin des englischen Rechts tritt diese Arbeit einer solchen Auslegung entgegen und beleuchtet den Regelungsgehalt der geordneten Rechtspflege im Lichte der bisherigen Tradition des europäischen Zivilverfahrensrechts. Der Autor spricht sich insoweit u.a. für eine Überprüfung der drittstaatlichen Zuständigkeit am Maßstab des Regimes der Brüssel Ia-VO aus. Hierfür entwickelt die Arbeit eine umfassende Spiegelungsdogmatik und behandelt darauf aufbauende Rechtsfragen zum sog. ›effet réflexe‹ sowie zum deutschen Recht zur Anerkennung ausländischer Entscheidungen.
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Vorbemerkung
1. Das Kontrollkriterium der geordneten Rechtspflege
Das Kriterium der geordneten Rechtspflege im Rahmen der Art. 33 und 34 Brüssel Ia-VO – Forum non conveniens im englischen Recht – Der Regelungscharakter des Kriteriums der geordneten Rechtspflege – Funktion und Systematik des Kontrollkriteriums der geordneten Rechtspflege: ein zweigliedriges Prüfungselement – Der erste Baustein der geordneten Rechtspflege: Überprüfung der Sachnähe des drittstaatlichen Gerichts – Der zweite Baustein des Kriteriums der geordneten Rechtspflege: Überprüfung von Verfahren und Verfahrensablauf im Drittstaat – Funktion und Umfang des gerichtlichen Ermessens
2. Implikationen für das europäische und nationale Zivilverfahrensrecht
Die Einschränkbarkeit des Zuständigkeitsregimes der Brüssel Ia-VO im Lichte der Art. 33 und 34 Brüssel Ia-VO – Das Spiegelbildprinzip des deutschen Anerkennungs- und Vollstreckungsrechts im Lichte der Art. 33 und 34 Brüssel Ia-VO
3. Die Ergebnisse der Arbeit
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis


Tobias Bachmeier studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München, der Katholieke Universiteit Leuven sowie der University of Edinburgh (LL.M.). 2020 wurde er an der Ludwig-Maximilians-Universität München promoviert. Studien- und promotionsbegleitend war er bei verschiedenen nationalen und internationalen Wirtschaftskanzleien in München und Brüssel tätig. Derzeit absolviert er das Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts München.

Tobias Bachmeier studied Law at the University of Munich (LMU Munich, 1. Staatsexamen), the University of Leuven (KU Leuven) and the University of Edinburgh (LL.M.). In 2020, he completed his doctorate (Dr. jur.) at the University of Munich. Between 2013 and 2020, he worked for several national and international law firms in Munich and Brussels. Since 2019, Tobias has been working as trainee lawyer (Rechtsreferendar) in the district of the Higher Regional Court of Munich (Oberlandesgericht München).


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