Battafarano | Allgemeine und spezielle Regelung der Forderungsabtretung im deutschen und italienischen Recht | Buch | 978-3-428-13430-4 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 187, 383 Seiten, Format (B × H): 158 mm x 234 mm, Gewicht: 519 g

Reihe: Schriften zum Internationalen Recht

Battafarano

Allgemeine und spezielle Regelung der Forderungsabtretung im deutschen und italienischen Recht

Buch, Deutsch, Band 187, 383 Seiten, Format (B × H): 158 mm x 234 mm, Gewicht: 519 g

Reihe: Schriften zum Internationalen Recht

ISBN: 978-3-428-13430-4
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Ziel und Aufgabe dieser Arbeit ist eine rechtsvergleichende Untersuchung sowohl der allgemeinen Regeln des italienischen Codice Civile mit derjenigen des deutschen BGB sowie der jeweiligen speziellen Regelungen zur Abtretung von Unternehmensforderungen (L. Nr. 52/1991 und § 354a HGB) durchzuführen. Aus diesem Vergleich hat sich deutlich ergeben, dass in beiden Ländern versucht wird der Dreierkonstellation der Forderungsabtretung gerecht zu werden und den direkt und indirekt involvierten Parteien, speziell aber dem Schuldner, größtmöglichen Schutz zu gewähren, ohne die Umlauffähigkeit der Forderungen zu beeinträchtigen, wobei das BGB stärker den Schuldnerschutz und der Codice Civile stärker die Umlauffähigkeit betont. Obwohl die Regelungen der beiden Länder auf zwei verschiedenen Grundprinzipien (dem Konsensual- und dem Abstraktionsprinzip) basieren, zeichnen sich jedoch in der Rechtsentwicklung und in der Rechtspraxis ähnliche Tendenzen ab, nicht zuletzt bedingt durch den sich ausweitenden internationalen Gebrauch der Forderungsabtretung als Kreditsicherheit.
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A. Die historische Entwicklung der Forderungsabtretung - B. Die Einordnung der Forderungsabtretung im deutschen und italienischen Rechtssystem: Die Forderungsabtretung im BGB und das Abstraktionsprinzip - Die Forderungsabtretung im Codice Civile und das Konsensualprinzip - Die speziellen Regelungen des § 354a HGB und des italienischen Gesetzes Nr. 52/1991 - C. Das Verhältnis zum Schuldner: Die Wirksamkeit der Abtretung gegenüber dem Schuldner - Die Abtretungsanzeige, -annahme und die Kenntnis der Abtretung in Italien und Deutschland - Die spezielle Regelung des italienischen Gesetzes Nr. 52/1991 über die Abtretung von Unternehmensforderungen - D. Rechtsfolgen und Schuldnerschutz: Neben- und Vorzugsrechte (§ 401 - Art. 1263) - Gestaltungsrechte - Einreden und Einwendungen (§ 404 - Art. 1263) - Forderungsbezogene Rechtsgeschäfte: Stundung, Erlass, Aufrechnung und Vergleich (§ 407 Abs. 1 - Art. 1264 Abs. 2) - Besondere Leistungssurrogate: die Aufrechnung - E. Die Abtretbarkeit: Gesetzliche und vertragliche Abtretungsausschlüsse - Die besondere Regelung des § 354a Abs. 1 HGB - Das Risikobegrenzungsgesetz - Die internationale Entwicklung zur Vereinheitlichung des Zessionsrechts - Vergleich - F. Die Berechtigung des Zedenten: Die Abtretung von einem Nichtberechtigten: cessione a non domino - Die Haftung für die Bonität der Forderung (§ 438 a.F., Art. 1267, Art. 4 des Gesetzes Nr. 52/1991) - G. Die Mehrfachabtretung: Deutschland: § 408 - Italien: Art. 1265, 2914 Nr. 2 - Vergleich - H. Die Abtretung künftiger Forderungen: Die Zulässigkeit der Abtretung künftiger Forderungen in Italien und Deutschland - Bestimmtheit und Bestimmbarkeit der Forderung - Die Wirksamkeit der Vorausabtretung zwischen den Parteien und gegenüber Dritten - Die Vorausabtretung und das vertragliche Abtretungsverbot in Italien und Deutschland - I. Die Forderungsabtretung in der deutschen und italienischen Rechtsordnung - Zusammenfassung - Anhang, Literatur- und Personenverzeichnis und Sachregister


Laura Battafarano, Jahrgang 1980, studierte an der Juristischen Fakultät der Universität "Roma Tre" in Rom, wo sie 2004 mit einer Arbeit, welche das Dualistische System der Kapitalgesellschaften in Italien und Deutschland als Thema hatte, absolvierte. Zwischen 2005 und 2007 vertiefte sie ihre rechtsvergleichenden Kenntnisse im deutschen und italienischen Zivilrecht an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz, wo sie 2010 mit summa cum laude promovierte. Titel der Arbeit war "Allgemeine und spezielle Regelung der Forderungsabtretung im deutschen und italienischen Recht". Im selben Jahr wurde sie in Italien als Anwältin zugelassen und ist jetzt in Bologna in einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei tätig.


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