Bis heute bestehen unbeantwortete Haftungsfragen bezüglich der Hausgeldansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft, wenn im Laufe einer Abrechnungsperiode, d.h. zwischen Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, ein rechtsgeschäftlicher Eigentümerwechsel erfolgt. Dabei sollen in erster Linie die rechtliche Situation des Wohnungseigentümers nach seinem Ausscheiden aus der Eigentümergemeinschaft untersucht werden, aber auch die gerichtliche Durchsetzung noch offener Hausgeldforderungen gegen Veräußerer und Erwerber. Hierbei stellt sich die zentrale Frage, wie sich der Beschluß über die Jahresabrechnung auf eine eventuelle Haftung für Hausgeldrückstände aus dem Wirtschaftsplan auswirkt und in welchem dogmatischen Verhältnis die Beschlüsse zueinander stehen.
Bauer
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