Becherer | Becherer, C: Umgekehrte Wandelschuldverschreibungen | Buch | 978-3-428-18236-7 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 324, 284 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 435 g

Reihe: Schriften zum Wirtschaftsrecht

Becherer

Becherer, C: Umgekehrte Wandelschuldverschreibungen

Buch, Deutsch, Band 324, 284 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 435 g

Reihe: Schriften zum Wirtschaftsrecht

ISBN: 978-3-428-18236-7
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Angesichts der Änderungen des deutschen und europäischen Bankenaufsichtsrechts infolge der Finanzkrise wurden umgekehrte Wandelschuldverschreibungen durch die Aktienrechtsnovelle 2016 ausdrücklich geregelt. Die neuen aktienrechtlichen Regelungen gestatten es aber auch in der Rechtsform der Aktiengesellschaft organisierten Unternehmen der Realwirtschaft, umgekehrte Wandelschuldverschreibungen zur Finanzierung und Sanierung einzusetzen. Die aktien- und insolvenzrechtlichen Fragen, die sich insoweit für die Aktiengesellschaft und ihre Aktionäre bei der Emission und Wandlung umgekehrter Wandelschuldverschreibungen stellen, sind mannigfaltig. Im Ergebnis bestehen aus aktien- und insolvenzrechtlicher Sicht keine unüberwindbaren Hürden für einen solchen Einsatz umgekehrter Wandelschuldverschreibungen; es kann aber nicht pauschal beantwortet werden, ob er im Einzelfall auch sinnvoll ist.
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§ 1 Einleitung
§ 2 Grundlagen: Begriffliche und rechtliche Einordnung umgekehrter Wandelschuldverschreibungen – Wirtschaftliche Einordnung umgekehrter Wandelschuldverschreibungen – Umgekehrte Wandelschuldverschreibungen als Fremd und / oder Eigenkapital – Finanzierung und Sanierung von Unternehmen der Realwirtschaft mittels umgekehrter Wandelschuldverschreibungen – Interessen der Altaktionäre – Ergebnis
§ 3 Vereinbarkeit der Änderungen des Aktiengesetzes zur Regelung umgekehrter Wandelschuldverschreibungen mit höherrangigem Recht: Vereinbarkeit der Änderung des § 221 Abs. 1 Satz 1 AktG mit der Richtlinie (EU) 2017/1132 – Vereinbarkeit der Änderung von § 192 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AktG und der Einfügung von § 192 Abs. 3 Satz 3 und 5 AktG mit der Richtlinie (EU) 2017/1132 – Vereinbarkeit der Änderungen des § 194 Abs. 1 Satz 2 AktG mit der Richtlinie (EU) 2017/1132 – Ergebnis
§ 4 Emission umgekehrter Wandelschuldverschreibungen: Entscheidung über die Emission umgekehrter Wandelschuldverschreibungen – Bezugsrecht und Bezugsrechtsausschluss bei der Emission umgekehrter Wandelschuldverschreibungen – Inhalt und Ausgabe umgekehrter Wandelschuldverschreibungen – Bereitstellung des Umtauschkapitals – Ergebnis
§ 5 Wandlung umgekehrter Wandelschuldverschreibungen: Ausübung des Umtauschrechts – Zeichnungsvertrag – Ausgabe der Aktien gegen Erbringung der Einlage – Vergleich mit dem schuldverschreibungsrechtlichen Debt-Equity-Swap – Ergebnis
§ 6 Besonderheiten der Wandlung umgekehrter Wandelschuldverschreibungen in der Insolvenz: Wandlung im Eröffnungsverfahren – Wandlung im Schutzschirmverfahren – Wandlung im Insolvenzverfahren – Abgrenzung vom insolvenzrechtlichen Debt-Equity-Swap – Ergebnis
§ 7 Zusammenfassung in Thesen und Fazit
Literatur- und Stichwortverzeichnis


Christoph Becherer studierte von 2008 bis 2013 Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt im Un-ternehmens- und Gesellschaftsrecht an der Humboldt Universität zu Berlin. Im Anschluss absolvierte er ein LL.M.-Studium in Law and Economics an der Queen Mary University of London. Nach seinem juristischen Vorbereitungsdienst in Berlin von 2014 bis 2016 verfasste er seine Dissertation, die von Herrn Professor Dr. Heribert Hirte, LL.M. (Berkeley), MdB, betreut wurde. Seit 2018 ist Christoph Becherer als Rechtsanwalt in Berlin tätig.

Christoph Becherer studied law with a focus on corporate law at Humboldt University of Berlin from 2008 to 2013. Thereafter, he completed a LL.M. degree in law and economics at Queen Mary University of London. Following his legal traineeship in Berlin from 2014 to 2016, he wrote his doctoral thesis supervised by Professor Dr. Heribert Hirte, LL.M. (Berkeley), MdB. Christoph Becherer has been working as an attorney-at-law in Berlin since 2018.


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