Gsell / Krüger / Lorenz | Beurkundungsgesetz | Buch | 978-3-406-73758-9 | sack.de

Buch, Deutsch, 809 Seiten, gebunden, Format (B × H): 174 mm x 249 mm, Gewicht: 1445 g

Reihe: beck-online.Grosskommentar

Gsell / Krüger / Lorenz

Beurkundungsgesetz

Beurkundungsgesetz

Buch, Deutsch, 809 Seiten, gebunden, Format (B × H): 174 mm x 249 mm, Gewicht: 1445 g

Reihe: beck-online.Grosskommentar

ISBN: 978-3-406-73758-9
Verlag: C.H.Beck


Zum Werk
Der neue beck-online.GROSSKOMMENTAR Zivilrecht setzt neue Maßstäbe in der juristischen Literatur.
Dieser Printauszug liefert eine ausführliche und detaillierte Kommentierung zum gesamten Beurkundungsgesetz. Sämtliche Änderungen durch das Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer vom 1.6.2017, das gestaffelt vom 1.1.2018 bis 1.1.2022 in Kraft tritt, sind selbstverständlich bereits berücksichtigt.
Vorteile auf einen Blick
- umfassende Darstellung des Rechtsgebiets
- sämtliche Änderungen durch das Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer vom 1.6.2017, das gestaffelt vom 1.1.2018 bis 1.1.2022 in Kraft tritt, berücksichtigt
- aktuelle Rechtsprechung, Praxishinweise und Formulierungsvorschläge
Zielgruppe
Für Notare und Gerichte.
Gsell / Krüger / Lorenz Beurkundungsgesetz jetzt bestellen!
Ihre Fragen, Wünsche oder Anmerkungen
Vorname*
Nachname*
Ihre E-Mail-Adresse*
Kundennr.
Ihre Nachricht*
Lediglich mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihr Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Das Datenhandling bei Sack Fachmedien erklären wir Ihnen in unserer Datenschutzerklärung.