Bieder / Sagan / Spelge | Teilzeit- und Befristungsgesetz: TzBfG  | Buch | 978-3-406-72469-5 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 32, 600 Seiten, Leinen, Format (B × H): 160 mm x 240 mm

Reihe: Beck'sche Kommentare zum Arbeitsrecht

Bieder / Sagan / Spelge

Teilzeit- und Befristungsgesetz: TzBfG

Buch, Deutsch, Band 32, 600 Seiten, Leinen, Format (B × H): 160 mm x 240 mm

Reihe: Beck'sche Kommentare zum Arbeitsrecht

ISBN: 978-3-406-72469-5
Verlag: C.H.Beck


Zum Werk
Der Kommentar informiert in verständlicher und vollständiger Form auf wissenschaftlicher Grundlage über zwei wichtige Kernbereiche des Arbeitsvertragsrechts, nämlich das Recht der Teilzeit und der Befristung.

Vorteile auf einen Blick - umfassende Darstellung zum TzBfG
- ausgewiesene Experten aus Wissenschaft und Praxis

Zur Neuauflage
Die 3. Auflage des zuvor von Laux/Schlachter verfassten Werkes bringt den Kommentar auf den aktuellen Stand im gesamten Bereich des Teilzeit- und Befristungsrechts. Zusätzlich werden zahlreiche höchstrichterliche Entscheidungen des BAG als auch EuGH ebenso wie richtungweisende Instanzgerichtsurteile ausgewertet und um eine reichhaltige Auswahl aus Literatur und Wissenschaft zum Gesamtbereich des Befristungsrechts erweitert.
In der Neuauflage werden zudem die gesetzlichen Neuregelungen zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts, insbesondere zur neu eingeführten Brückenteilzeit, erläutert und eingeordnet.
Umfassend behandelt wird die immer wichtigere Frage des Diskriminierungsschutzes und dessen Durchsetzung im Prozess. Zusätzlich geht der Kommentar auf eine unterschiedliche Behandlung wegen der Teilzeit bzw. Befristung als Abweichung vom grds. geltenden pro-rata-temporis Grundsatz ein, zB bei langjährigen Kettenbefristungen. Auch offene Rechtsfragen des Unionsrechts wie die Problematik der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei der Gewährung von Überstundenzuschlägen werden erörtert.
Aktuell ist die jüngere Rechtsprechung zur Eingrenzung vorheriger Beschäftigungen bei der sachgrundlosen Befristung (§ 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG) berücksichtigt sowie zur befristeten Beschäftigung auf der Grundlage von Tarifverträgen sowie beschäftigungsloser Personen ab der Vollendung des 52. Lebensjahres. Das gilt ebenso für die Befristung in "Start up-Unternehmen" nach § 14 Abs.2a TzBfG.

Zielgruppe
Für Arbeitsgerichte, Wissenschaft, Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht, Personalleitungen, Betriebsratsgremien
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