Bydlinski | Bydlinski, F: Grundzüge der juristischen Methodenlehre | Buch | 978-3-8252-4975-5 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 4975, 156 Seiten, BC, Format (B × H): 120 mm x 187 mm, Gewicht: 162 g

Reihe: UTB Uni-Taschenbücher

Bydlinski

Bydlinski, F: Grundzüge der juristischen Methodenlehre

Buch, Deutsch, Band 4975, 156 Seiten, BC, Format (B × H): 120 mm x 187 mm, Gewicht: 162 g

Reihe: UTB Uni-Taschenbücher

ISBN: 978-3-8252-4975-5
Verlag: UTB GmbH


Auch eine noch so genaue Kenntnis der Gesetzeslage allein reicht für die juristische Arbeit nicht aus. Die unvermeidliche Distanz zwischen konkretem Fall einerseits und generell-abstrakten Normen andererseits macht eine Interpretation unumgänglich. Dabei bedarf es einer gelegentlich durchaus aufwändigen methodischen Vorgangsweise. Darüber soll hier Auskunft gegeben werden. Die Schwerpunkte liegen bei der Auslegung von Rechtsnormen, bei der Arbeit mit (möglicherweise) lückenhaften oder überschießenden Regelungen (Stichworte: Analogie und Reduktion) sowie bei der Arbeit mit Präjudizien, also mit Vorjudikatur zur neuerlich aktuellen Rechtsfrage. Das Buch wendet sich an Studierende der Rechtswissenschaften wie auch an praktisch tätige Juristen.
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Zielgruppe


Rechtstheorie, Rechtsmethodik, Rechtsdogmatik, Rechtsprechungslehre

Weitere Infos & Material


Vorwort zur 3. Auflage 5Vorwort zur 1. Auflage 7Abkürzungsverzeichnis 13Ausgewählte Literaturhinweise 15A. Einleitung: Was ist und wozu betreibt man juristische Methodenlehre? 17I. Begriff und Aufgabe 17II. Die Notwendigkeit der Methodenlehre 18III. Gegenmodelle 19IV. Methodenlehre für die Rechtsanwendung überhaupt oder für einzelne Rechtsgebiete? 24B. Die Auslegung (im engeren Sinn) 27I. Die wörtliche ("grammatische") Auslegung 271. Vorklärungen 272. Das Demonstrationsbeispiel 273. Das Auslegungsmaterial 284. Der einfache Fall und die schlichte Subsumtion 28II. Die systematisch-logische Auslegung 321. Das Auslegungsmaterial 322. Beispiele 33III. Die historische (subjektive) Auslegung 351. Der Streit um das "subjektive" oder "objektive" Auslegungsziel 352. Das Auslegungsmaterial 363. Beispiel
578 ABGB 384. Wer ist "der Gesetzgeber"? 40IV. Die objektiv-teleologische Auslegung 431. "Objektiver Zweck"? 432. Das Grundschema 443. Die teleologisch-systematische Auslegung 464. Die Auslegung entsprechend der "Natur der Sache" 495. Auslegung mit Hilfe eines argumentum ad absurdum 526. Auslegung entsprechend vorrangigem Recht (vor allem Verfassungsrecht) und Normkollision 557. Die rechtsvergleichende Auslegung 588. Die Bedeutung ökonomischer Gesichtspunkte bei der Auslegung 60V. Das junge Phänomen der europarechtskonformen Auslegung 621. Ausgangslage 622. Anwendungsprobleme an einem konkreten Beispiel 64VI. Die Auslegung von Einheitsrecht 67VII. Die Auslegung in besonders schwierigen Fällen 681. Merkmale 682. Komplexe Streitfragen und juristische Theorien 703. Veranschaulichung an einem Beispiel (mit Ausführungen zu Rechtsprinzipien und deren Kollision) 73C. Die ergänzende Rechtsfortbildung (vor allem Analogie und Reduktion) 80I. Grundlagen 801. Das Verhältnis zur Auslegung im engeren Sinn 802. Der "allgemeine negative Satz" 833. Die Gesetzeslücke 85II. Analogie und Umkehrschluss 891. Die angebliche "Schaukel" 892. Arten des Analogieschlusses 923. Die Größenschlüsse als verstärkte Unterarten der Analogie 94III. Die teleologische Reduktion (Restriktion) 95IV. Die Anwendung allgemeiner Rechtsgrundsätze 971. Allgemeines 972. Ermittlung und Beschaffenheit von Prinzipien 983. Die Prinzipienlücke 1024. Beispiele 103D. Der Rang der Rechtsfindungsmethoden 107I. Die abstrakte Rangfrage 1071. Das übliche pragmatische Vorgehen 1072. Die theoretische Rechtfertigung der Rangfrage 1093. Abweichende Modelle 110II. Notwendige Modifikationen 1111. Die Lex-lata-Grenze im Speziellen 1112. Die Hinausschiebung der Lex-lata-Grenze durch "Funktionswandel" 1143. Konkretisierung von Generalklauseln 117III. Besondere Vorrangstellung der europarechts- konformen Auslegung? 119E. Die Bedeutung von "Richterrecht" und seine Anwendung 120I. Das Phänomen und seine faktische Bedeutung 120II. Der Streit um die rechtliche Bedeutung des Richterrechts (mit Überlegungen zum Gewohnheitsrecht) 1241. Grundsätzliche Positionierungen 1242. Richterrecht und Gewohnheitsrecht 1273. Der Vorrang des Gesetzesrechts 129III. Unterschiedliche Ansätze zur beschränkten Bindungskraft des Richterrechts 132IV. Die Lehre von der subsidiären Bindungskraft 133V. Praktische Konsequenzen 141VI. Einige Einzelheiten 142VII. Rechtsprechungsänderung als isoliertes Problem? 145Stichwortverzeichnis 153


Bydlinski, Peter
Dr. Peter Bydlinski ist Universitätsprofessor am Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht der Karl-Franzens-Universität Graz.

Dr. Peter Bydlinski ist Universitätsprofessor am Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht der Karl-Franzens-Universität Graz.


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