Buch, Deutsch, 140 Seiten, Paperback, Format (B × H): 155 mm x 220 mm, Gewicht: 228 g
Buch, Deutsch, 140 Seiten, Paperback, Format (B × H): 155 mm x 220 mm, Gewicht: 228 g
ISBN: 978-3-95485-370-0
Verlag: Igel Verlag
In diesem Buch wird auf modelltheoretischer Basis die variierende Effizienz von Aktien und Aktienoptionen an das Management untersucht. Zudem erfolgt im empirischen Teil der Arbeit eine Auswertung der qualitativen und quantitativen Ausgestaltung von Aktien- und Aktienoptionsplänen hinsichtlich der im DAX30 gelisteten Unternehmen, um eine Verknüpfung zwischen Theorie und Praxis zu ermöglichen.
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Textprobe:
Kapitel 2.2, Arten von aktienbasierten Vergütungskomponenten:
Die Vergütungssysteme von Vorständen sollen darauf ausgerichtet sein, einen Anreiz für eine erfolgreiche, auf Nachhaltigkeit ausgelegte Unternehmensführung zu geben. Dabei werden Vorstandsmitglieder angehalten, sich langfristig für das Unternehmen zu engagieren, um folglich von einer nachhaltigen Wertsteigerung des Unternehmens zu partizipieren. Dies soll durch den Einsatz von aktienkursbasierten Vergütungsformen ermöglicht werden, welche prinzipiell darauf abzielen, die Vergütung des Managements mit der Aktienkursentwicklung zu verknüpfen. Eine solche Anbindung an den Wert der Aktien kann durch unterschiedliche Instrumente, wie Aktienoptionen, Restricted Stock Awards, Stock Appreciation Rights sowie Phantom Stock, erreicht werden. Denn der Aktienkurs einer börsennotierten Gesellschaft charakterisiert sich als eine öffentlich verfügbare und vertraglich erfassbare Information. Folglich kann dieser als ein beobachtbarer und zentraler Maßstab zur Messung der Managementleistung verwendet werden. Die relevanten Vergütungselemente lassen sich hinsichtlich der Anreizsetzung danach unterscheiden, ob sie Aktien- oder Optionscharakter besitzen und bezüglich der Bilanzierung danach, ob sie als reale oder virtuelle Eigenkapitalinstrumente ausgestaltet sind. Damit diese Vergütungskomponenten im Allgemeinen ihre Anreizwirkung über mehrere Perioden entfalten können, unterliegen ausgegebene Aktien im Regelfall einer Haltefrist und gewährte Aktienoptionen einer gesetzlichen Sperrfrist von vier Jahren. Verlässt der Vorstand das Unternehmen vor Ablauf dieser Fristen, so verfällt sein Anspruch auf die aktienkursbasierte Vergütung wertlos nach den zuvor definierten Planregeln.
2.2.1, Reale Aktienoptionspläne (Stock Option Plans):
Durch die Gewährung von Aktienoptionen erhält ein Manager bzw. Optionsempfänger das Recht, aber nicht die Verpflichtung, Aktien des eigenen Unternehmens zu einem vorher festgelegten Betrag, sog. Basispreis, zu erwerben. Dieser fließt zum Zeitpunkt der Optionsausübung der Gesellschaft zu. Dabei erfolgt der Kauf bei amerikanischen Optionen in einem festgelegten Zeitraum und bei europäischen Optionen zu einem bestimmten Zeitpunkt. Auf Seiten des ausgebenden Unternehmens besteht somit eine Verpflichtung zur Lieferung einer bestimmten Anzahl an realen Aktien entsprechend der Optionsvereinbarung. Bezüglich des Optionstyps handelt es sich bei Aktienoptionen als Anreizinstrument also um eine Call-Option. Ein weiterer Optionstyp ist die Put-Option, welche den Optionsempfänger berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Aktie zu einem festgelegten Preis zu verkaufen. Aus Anreizgründen kommt letztere Art der Optionsgewährung nicht zur Anwendung und wird in der vorliegenden Arbeit nicht näher thematisiert. Ein wesentliches Kriterium zur Unterscheidung der Optionsrechte ist das Verhältnis zwischen dem Basispreis und dem aktuellen Aktienkurs. Dieser entspricht in der Regel dem Kurs der Aktie zum Zeitpunkt der Gewährung der Option, sog. "at-the-money option". Optionen sind "out-of-the-money", wenn der aktuelle Aktienkurs unterhalb des Basispreises liegt und somit zum Gewährungszeitpunkt noch wertlos sind. Letztendlich sind Optionen "im Geld", sog. "in-the-money" Optionen, wenn der Aktienkurs oberhalb des Basispreises liegt, sodass theoretisch zum Zeitpunkt der Gewährung ein positiver Gewinn realisiert werden könnte. Die Gesamtlaufzeit der Option beträgt oftmals bis zu zehn Jahre, während die Ausübung erst nach Ablauf der gesetzlichen Sperrfrist von vier Jahren möglich ist. Die daraus resultierende Entlohnung des Managers besteht in der Differenz zwischen dem Kurswert der Aktie zum Zeitpunkt der Ausübung und dem in den Optionsbedingungen vereinbarten Basispreis. Für die Realisation des Gewinns muss der aktuelle Aktienkurs den zu entrichteten Basispreis übersteigen und somit "im Geld" liegen. Eine wesentliche Eigenscha