E-Book, Deutsch, 164 Seiten
E-Book, Deutsch, 164 Seiten
ISBN: 978-3-8428-1691-6
Verlag: Diplomica Verlag GmbH
Format: EPUB
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)
Autoren/Hrsg.
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1;Vorwort;5
2;Zusammenfassung;8
3;Inhaltsverzeichnis;10
4;Verzeichnis der Abbildungen;13
5;Verzeichnis der Tabellen;14
6;Verzeichnis der Abkürzungen;16
7;1 Einleitung und Zielsetzung;19
8;2 Einführung in die Thematik Bioenergie und Nachhaltigkeit;23
8.1;2.1 Energie aus Biomasse;26
8.2;2.2 Nachhaltigkeit;38
9;3 Material und Methodik;47
10;4 Indikatoren zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Bioenergieprojekten;51
10.1;4.1 Ausgewählte ökonomische Nachhaltigkeitsindikatoren;51
10.1.1;4.1.1 Betriebsergebnis;52
10.1.2;4.1.2 Eigenkapitalquote;55
10.1.3;4.1.3 Kapazitätsauslastung;56
10.1.4;4.1.4 Qualitätsmanagement;58
10.1.5;4.1.5 Umsatzwachstum;59
10.1.6;4.1.6 Forschung und Entwicklung (F&E);60
10.1.7;4.1.7 Investitionsnachrechnung;62
10.1.8;4.1.8 Energieabnehmerstruktur;66
10.2;4.2 Zu den ausgeschiedenen ökonomischen Indikatoren der VDI-Richtlinie;68
10.3;4.3 Ausgewählte ökologische Nachhaltigkeitsindikatoren;70
10.3.1;4.3.1 Rohstoff;70
10.3.2;4.3.2 Energieverbrauch;81
10.3.3;4.3.3 Emissionen in die Luft;83
10.3.4;4.3.4 Abfall;89
10.3.5;4.3.5 Regenerative Energien;94
10.3.6;4.3.6 Bestandsverluste;96
10.3.7;4.3.7 Energieeffizienz;98
10.4;4.4 Zu den ausgeschiedenen ökologischen Indikatoren der VDI-Richtlinie;101
10.5;4.5 Ausgewählte soziale Nachhaltigkeitsindikatoren;102
10.5.1;4.5.1 Auszubildende;103
10.5.2;4.5.2 Beschäftigte mit Behinderung;103
10.5.3;4.5.3 Frauen in Führungspositionen;105
10.5.4;4.5.4 Arbeits- und Gesundheitsschutz;107
10.5.5;4.5.5 Akzeptanz der Öffentlichkeit;112
10.5.6;4.5.6 Versorgungssicherheit;115
10.5.7;4.5.7 Regionale Wertschöpfung;119
10.5.8;4.5.8 Flächennutzungskonkurrenz;121
10.6;4.6 Zu den ausgeschiedenen sozialen Indikatoren der VDI-Richtlinie;125
11;5 Diskussion;127
12;6 Ausblick;139
13;Literaturverzeichnis;141
14;Anhang;151
Textprobe:
Kapitel 4.5, Ausgewählte soziale Nachhaltigkeitsindikatoren:
In der Richtline 4070 des VDI sind Indikatoren der sozialen Nachhaltigkeit aufgeführt. Sie sind in ihrer Gesamtheit betriebsintern ausgerichtet und können wie folgt kategorisiert werden:
- Indikatoren zur Beschäftigtenstruktur (Mitarbeiteranzahl, Auszubildende, Beschäftigte mit Behinderung, Frauen in Führungspositionen).
- Indikatoren zu Gesundheits-, Unfall- und Arbeitsrisiko (Gesundheitsquote, Unfallquote, Lärmbelastung am Arbeitsplatz, rauchfreie Arbeitsplätze).
- Indikatoren zur Zufriedenheit der Mitarbeiter (indirekt: Fluktuationsquote, Betriebszugehörigkeit; direkt: Eingabe und Beschwerde, Anzahl von bezahlten Überstunden).
- Indikatoren zur Optimierung der Arbeitssituation (Qualifizierungsindex, Schulungsindex, Mitarbeiterbeteiligung am Verbesserungsprozess, Mitarbeiterbeteiligungsindex zum Verbesserungsprozess, Personalentwicklungsquote).
Für das Bewertungsmodell werden Auszubildende, Beschäftigte mit Behinderung und Frauen in Führungspositionen übernommen. Die Indikatoren zum Gesundheits-, Unfall- und Arbeits-risiko werden in einen Indikator Arbeits- und Gesundheitsschutz überführt, der sich durch eine umfassendere Gefährdungsbeurteilung auszeichnet.
Darüber hinaus wird der betriebsinterne Fokus erweitert auf eine betriebsexterne bzw. gesamtgesellschaftliche Perspektive. Auf diese Weise kommen Fragen nach der Einstellung der Gesellschaft zu einem Bioenergieprojekt (Akzeptanz der Öffentlichkeit), nach der Versorgungssicherheit, der Regionalen Wertschöpfung und nach Flächenkonkurrenzen durch den Biomasseanbau auf.
Insgesamt werden also acht Indikatoren betrachtet, die nachfolgend analysiert, begründet und über einen Bewertungsmaßstab abgebildet werden. Am Ende des sozialen Kapitels werden die übrigen, ausgeschiedenen Indikatoren kurz dargestellt (vgl. Kap. 4.6).
Auszubildende:
Hinsichtlich des Anteils an Auszubildenden ist es zu begrüßen, wenn das Bioenergieprojekt Ausbildungsplätze bereitstellt, gerade im Hinblick darauf, dass im 2007 in Deutschland 867.000 junge Menschen ohne Ausbildungsplatz waren. Stärker vom Lehrstellenmangel sind die jungen Männer betroffen, von denen 13,5 % keinen Ausbildungsplatz hatten – von den jungen Frauen sind es immerhin noch 12,3 %. Da v. a. kleinere Bioenergieprojekte häufig nicht über die notwendigen Kapazitäten zur betrieblichen Ausbildung verfügen (z. B. Beschäftigung eines Ausbilders nach Ausbildungs-Eignungsverordnung), und sich deshalb Ausbildungsstellen nicht rationell verwirklichen lassen, sollte diesen kein Nachteil in Form einer negativen Wertung bei der Nachhaltigkeitsbewertung entstehen. Jedoch sollten Unternehmungen, die Ausbildungsplätze bereitstellen, durch eine positive Bewertung honoriert werden (vgl. Tab. 29).
Anzumerken ist zudem, dass es speziell auf Bioenergieprojekte ausgerichtete Ausbildungsstellen noch nicht gibt; derzeit sind – neben den klassischen kaufmännischen Ausbildungsberufen – lediglich in den einzelnen Gliedern der Bereitstellungskette Ausbildungsplätze zu finden, wie z. B. als TechnischeR AssistentIn für regenerative Energietechnik und Energiemanagement, AnlagenmechanikerIn oder Behälter- und ApparatebauerIn.
Beschäftigte mit Behinderung:
Durch das Sozialgesetzbuch (SBG) IX genießen schwerbehinderte Menschen und sogenannte Gleichgestellte einen besonderen arbeitsrechtlichen Schutz. Menschen gelten als schwerbehindert, „wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt“. Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist für „[p]rivate und öffentliche Arbeitgeber […] mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen […] auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze […]“ (SGB IX, § 71) verpflichtend. Eine Sonderregelung besteht für Arbeitgeber, die nach (SGB IX, § 71) mindestens 20, aber weniger als 40 Arbeitsplätze aufweisen: sie haben einen schwerbehinderten Menschen zu beschäftigten; sowie mindestens 40, aber weniger als 60 Arbeitsplätze aufweisen: sie haben zwei schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.
Werden weniger schwerbehinderte Menschen beschäftigt als gesetzlich gefordert, muss der Arbeitgeber „für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen eine Ausgleichsabgabe“ (SGB IX, § 77) entrichten. Es ist im Sinne von sozialer Nachhaltigkeit, wenn Unternehmen ihre Rolle als verantwortungsbewusste Teile der Gesellschaft aktiv wahrnehmen, indem sie keine Ausgleichsabgabe zahlen, sondern stattdessen Menschen mit Behinderung beschäftigten; daher erhalten solche Unternehmen eine positive Bewertung. In der Bewertungstabelle (Tab. 30) wird dies über die Frage operationalisiert, ob bei Unternehmen mit über 20 Arbeitsplätzen die gesetzliche Anzahl von Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Menschen besetzt ist. Wird dies bei über 20 Arbeitsplätzen mit nein beantwortet, ist indirekt abzulesen, dass der Arbeitgeber die Ausgleichsabgabe entrichtet. Dies kann nicht als nachhaltig bezeichnet werden, denn im Sinne der Gleichberechtigung sollte die Integration von behinderten Menschen erfolgen und kein „Freikaufen“ aus der Verantwortung. Die Wertung fällt in diesem Fall negativ aus.
Kleinere Betriebe mit weniger als 20 Mitarbeitern, die gesetzlich nicht verpflichtet sind, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen, dies aber dennoch tun, erhalten in Tab. 30 für diesen Beitrag zur sozialen Nachhaltigkeit eine positive Wertung. Im gegenteiligen Fall wird eine neutrale Wertung vergeben.