Das Beweisrecht gehört zu den wichtigsten Rechtsgebieten im Strafverfahren und entscheidet insbesondere bei Indizienprozessen über das Prozessergebnis, über Freispruch oder Freiheitsstrafe. Eines der einstmals bedeutendsten Bücher zum Beweisrecht erschien noch in der Weimarer Republik im Jahr 1930 im Carl Heymanns-Verlag, verfasst von Max Alsberg, einem der damals bedeutendsten Strafverteidiger, der noch heute Vorbild vieler im Strafrecht tätiger Rechtsanwälte ist. An diese Tradition anknüpfend erläutern die renommierten Autoren den Beweisantrag im Strafprozess unter Berücksichtigung der neusten Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur.
Begründet von Max Alsberg, fortgeführt von Karl-Heinz Nüse und Karlheinz Meyer
Dallmeyer / Güntge / Tsambikakis
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