E-Book, Deutsch, 188 Seiten, eBook
Reihe: Schriftenreihe der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Damm Gebührenprivileg und Beihilferecht
1998
ISBN: 978-3-642-72089-5
Verlag: Springer
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
Zur Vereinbarkeit der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland mit Art. 92 EGV
E-Book, Deutsch, 188 Seiten, eBook
Reihe: Schriftenreihe der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
ISBN: 978-3-642-72089-5
Verlag: Springer
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Zielgruppe
Research
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
1: Verfassungsrechtliche Grundlagen der Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.- A. Die Veranstaltung von Rundfunk nach bundesdeutschem Verfassungsverständnis.- I. Der objektiv-rechtliche Gehalt des Art. 5 Abs. 1 GG - Meinungspluralismus als Verfassungsprinzip.- II. Bedeutung des Rundfunks für demokratische Meinungsvielfalt.- 1. Rundfunk als „öffentliche Aufgabe“.- 2. Die Einbindung des Rundfunks in den Meinungsbildungsprozeß.- 3. Der „klassische Rundfunkauftrag“.- III. Pluralistische Defizite der Marktkräfte - Der Staat als Garant der Rundfunkfreiheit.- 1. Grundlagen staatlicher Funktionsverantwortung für den Rundfunk nach der Rechtsprechung des BVerfG.- a) Die Sondersituation des Rundfunks gegenüber der Presse.- aa) Binnenpluralistisch organisierter Rundfunk als Konsequenz der Sondersituation.- bb) Von der technisch-finanziellen zur „medialen“Sondersituation.- b) Schutzpflichten des Staates für die Sicherung von Meinungsvielfalt im Rundfunkwesen.- c) Grundrechtssicherung durch Ausgestaltungsregeln.- d) Zwischenergebnis.- 2. Wegfall der Regelungsbedürftigkeit im Multi-Media-Zeitalter?.- a) Zur Leistungskraft kommerziell veranstalteten Rundfunks.- b) Konzentrationstendenzen.- c) Wirkungsweise des Rundfunks.- 3. Ergebnis.- B. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Gewährträger der Meinungsvielfalt innerhalb der dualen Rundfunkordnung.- I. Die Grundversorgungsaufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Rechtsprechung des BVerfG.- 1 Der Ausgangsbefund des BVerfG.- 2 Elemente der Grundversorgung.- 3 Grenzen der Grundversorgung.- a) Lokal- und Regionalfunk.- b) Spartenprogramme.- c) Rundfunkähnliche Kommunikationsdienste.- d) Öffentlich-rechtliche Rundfunkprogramme außerhalb der Grundversorgung.- 4 Funktionsverantwortung des Gesetzgebers für öffentlich-rechtlichen Rundfunk.- II. Grundversorgung im Schrifttum.- 1 Verwendung des Begriffs „Grundversorgung“vor dem vierten Rundfunkurteil.- 2 Einwände gegen die Grundversorgungsdoktrin des BVerfG.- a) Grundversorgung als Mindestversorgung.- b) Die Entwicklungschancen privater Rundfunkveranstalter.- III) Bewertung der Grundversorgungsrechtsprechung des BVerfG.- 1 Grundversorgung als ausschließliche Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.- a) Pluralismusdefizite privater Anbieter.- b) Grundversorgung durch private Rundfunkveranstalter?.- 2 Grandversorgung als Vollversorgung.- 3 Grenzen der Programmtätigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.- a) Notwendigkeit meinungsbildender Programme.- b) Spartenkanäle.- 4 Ergebnis.- C. Die Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.- I. Allgemeine Vorgaben für die Finanzausstattung.- II. Rundfunkgebühr als vorrangige Finanzierungsform.- 1. Vielfaltssichernde Wirkung der Rundfunkgebühr.- 2. Gebührenfestsetzungsverfahren.- a) Das Kriterium der Erforderlichkeit.- b) Bindungswirkung der Empfehlungen der KEF.- 3. Umfang der Finanzierung.- a) Entwicklung der Rundfunkgebühr.- b) Verteilung der Rundfunkgebühr.- III. Rechtsnatur der Rundfunkgebühr.- 1. Qualifizierung der Rundfunkgebühr als Steuer?.- 2. Rundfunkgebühr als parafiskalische Sonderabgabe?.- a) Begriff und Voraussetzungen.- b) Folgen für die Rundfunkgebühr.- 3. Weitere rechtliche Qualifizierung der Rundfunkgebühr.- a). Gebühr.- b) Beitrag.- IV. Ergebnis.- D. Gesamtergebnis zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen der Gebührenfinanzierung.- 2: Verfassungsrechtliche Schranken für eine beihilfeaufsichtsrechtliche Beanstandung der Gebührenfinanzierung?.- A. Keine materielle Bindung der Kommissionsentscheidung an Art. 5 Abs. 1 GG.- B. Art. 23 Abs. 1 S. 1 i.V.m. Art. 5 Abs. 1 GG als Sperre für die innerstaatliche Geltung von Entscheidungen europäischer Organe?.- I Überblick über die Rechtsprechung des EuGH und des BVerfG zum Verhältnis zwischen Gemeinschaftsrecht und nationalem Verfassungsrecht.- 1) Die Judikatur des EuGH: Vorrang des Gemeinschaftsrechts kraft Eigenständigkeit.- 2) Die Position des BVerfG: Vorrang des Gemeinschaftsrechts im Rahmen nationaler Ermächtigung.- II. Anerkennung des Gebotes der Meinungsvielfalt in der Europäischen Gemeinschaft.- 1 Die EMRK als Erkenntnisquelle für Gemeinschaftsgrundrechte.- 2 Pluralistische Rundfunkordnung als objektiv-rechtliche Grundrechtsgewährleistung auf Gemeinschaftsebene.- a) Die Rechtsprechung des EuGH und des EGMR.- b) Auswirkungen auf die Entscheidungsfindung der Kommission im Rahmen der beihilferechtlichen Überprüfung der Gebührenfinanzierung.- III Ergebnis.- 3: Beihilferechtliche Überprüfung der Finanzaustattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.- A Zweck des Beihilfeverbotes.- B Verhältnis von Art. 92 EGV zu Art. 90 Abs. 2 S. 1 EGV im Hinblick auf die Gebührenfinanzerung.- C Die Einordnung der Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in das Beihilfeverbot des Art. 92 Abs. 1 EGV.- I. Beihilfeleistung i.S.d. Art. 92 Abs. 1 EGV.- 1. Merkmale einer Beihilfeleistung i.S.d. Art. 92 Abs. 1 EGV.- a) Überblick über den Beihilfebegriff aus Sicht des EuGH und der Kommission.- aa) Die Rechtsprechung des EuGH.- bb) Die Sichtweise der Kommission.- b). Verzicht auf eine positive Begriffsbestimmung.- c). Konstitutive Merkmale für das Vorliegen einer Beihilfe.- aa) Allgemeine Voraussetzungen einer Begünstigung.- ?) Begünstigung als marktferne Unterstützungsleistung.- ?) Bedeutung des Wirkungselements für das Vorliegen einer Begünstigung.- bb) Trennung zwischen Begünstigung und Wettbewerbsverfälschung.- cc) Freiwilligkeit der Zuwendung als Element einer Beihilfe?.- 2. Der Begünstigungscharakter der Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.- a) Die unterschiedlichen Ansätze im Schrifttum.- aa) Rundfunkgebühr als Ausgleich für besondere Programmverpflichtung der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten.- bb) Begünstigung infolge fehlenden Synallagmas.- cc) Rundfunkgebühr als marktfernes Leistungsentgelt.- b) Bewertung der Stellungnahmen.- aa) Begünstigung infolge des Beitragscharakters der Rundfunkgebühr?.- ?) Keine Beschränkung auf synallagmatische Rechtsverhältnisse.- ?) Konsequenzen für die Rundfunkgebühr.- bb)Die Beurteilung ausgleichender Hilfsgelder für öffentliche Dienstvepflichtung.- ?) Die Altöl-Entscheidung des EuGH.- ?) Das Wirkungskriterium.- ?)Die Wertung des Art. 90 Abs. 2 S. 1 EGV.- ?) Die Regelung des Art. 77 EGV.- c) Zwischenergebnis.- 3. Beihilfeleistung durch die Nichtbeteiligung privater Rundfunkveranstalter am Gebührenaufkommen?.- 4. Finanzierungsgarantie zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Beihilfeleistung?.- a) Kriterien für die beihilferechtliche Überprüfung von Garantien.- b) Der fehlende Begünstigungscharakter der Finanzierungsgarantie.- 5. Ergebnis.- II. Staatliche Zurechnung der Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.- 1. Unmittelbare öffentliche Haushaltsbelastung als Voraussetzung staatlicher Zurechnung?.- 2. Gebührenfinanzierung als „aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfe“?.- a) Bedeutung der GEZ für die staatliche Zurechnung.- b) Rundfunkfinanzierung im Wege parafiskalischer Umverteilung?.- 3. Staatliche Zurechnung durch Zwangscharakter der Rundfunkgebühr.- a) Zum Erfordernis der Verwendung öffentlicher Mittel.- aa) Die Rechtsprechung des EuGH.- bb) Verzicht auf die Notwendigkeit öffentlicher Mittelverwendung.- b) Grenzen staatlicher Zurechnung bei fehlender Finanzwirksamkeit.- aa) Die Selektivität einer Beihilfe.- bb) Kausalitätserfordernis.- 4. Ausschluß der staatlichen Zurechnung durch staatsferne Festsetzung der Gebührenhöhe?.- a) Die Rolle eines sachverständigen Gremiums wie der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF).- b) Auswirkungen auf die staatliche Herkunft der Gebührenfinanzierung.- 5. Ergebnis.- III. Die Selektivität der Gebührenfinanzierung.- 1. Der Unternehmensbegriff i.S.d. Art. 92 Abs. 1 EGV.- 2. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als Unternehmen i.S.d. Art. 92 Abs. 1 EGV.- a) Die Rechtsprechung des EuGH.- b) „Öffentliche Aufgabe“und wirtschaftliche Betätigung.- 3. Ergebnis.- IV. Auswirkungen der Gebührenfinanzierung auf den Wettbewerb zwischen den Rundfunkanbietern.- 1. Voraussetzungen einer Wettbewerbsverfälschung.- a) Extensives Verständnis.- b) Veränderung der Wettbewerbsbedingungen.- 2. Wettbewerbsebenen zwischen öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk.- a) Angebots- und Nachfragewettbewerb.- b) Die Sonderfrage eines Programm-Wettbewerbs.- 3. Der Einfluß der Gebührenfinanzierung auf den Wettbewerb zwischen den Rundfunkveranstaltern.- a). Ausschluß einer Wettbewerbsverfälschung aufgrund des ursprünglich beihilfeneutralen Charakters der Rundfunkgebühr?.- b). Wettbewerbsverfälschende Momente nachteilsausgleichender Maßnahmen.- 5. Spürbarkeitserfordernis der Wettbewerbsverfälschung?.- 6. Ergebnis.- V Beeinträchtigung des Gemeinsamen Handelsverkehrs durch die Gebührenfinanzierung.- 1 Voraussetzung einer Handelsbeeinträchtigung.- 2 Einfluß der Rundfunkgebühr auf den Gemeinsamen Handelsverkehr.- 3 Ergebnis.- VI Gesamtergebnis zu Art. 92 Abs. 1 EGV.- D. Anwendung von Ausnahmevorschriften vom Beihilfeverbot auf die Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.- I. Die Anwendung von Art. 90 Abs. 2 EGV auf öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten.- 1 Die Bedeutung von Art. 90 Abs. 2 EGV.- 2 Die Einbindung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten in Art. 90 Abs. 2 S.l EGV.- a) Rundfunksendungen als Dienstleistungen i.S.d. Art. 90 Abs. 2 S. 1 EGV.- b) Betrauung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse.- aa) Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten als „betraute Unternehmen“.- bb)Die Programmtätigkeit der Rundfunkanstalten- „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“?.- ?) Die Bedeutung des „allgemeinen Interesses“ i.S.d. Art. 90 Abs. 2 S.l EGV.- ?) Notwendigkeit eines besonderen „wirtschaftlichen“Interesses?.- ??) Die Ansicht der Kommission.- ??) Das allgemeine wirtschaftliche Interesse aus Sicht des EuGH.- ??) Bewertung.- 3 Das Verhältnis zwischen Art. 90 Abs. 2 S. 1 EGV und Art. 92 Abs. 3 lit. d) EGV.- 4 Ergebnis.- II. Anwendung von Art. 92 Abs. 3 lit. d) EGV auf die Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.- 1. Der Beurteilungs- und Ermessensspielraum der Kommission bei der Anwendung des Art. 92 Abs. 3 lit. d) EGV auf die Gebührenfinanzierung.- a). Der Grundsatz: Nationale Belange versus Gemeinschaftsinteresse.- b). Kulturforderung als Gemeinschaftsziel.- c) Schutz des Meinungspluralismus.- 2. Subsumtion der Gebührenfinanzierung unter Art. 92 Abs. 3 lit. d) EGV.- a) Rundfunk als Kulturgut im Sinne des Gemeinschaftsrechts.- b) Die kulturelle Förderungskomponente der Gebührenfinanzierung.- aa) Einwände in der Literatur.- bb) Bewertung.- c) Erforderlichkeit der Gebührenfinanzierung.- d) Angemessenheit der Gebührenfinanzierung.- e) Beihilferechtliche Grenzen der Gebührenfinanierung.- 3. Ergebnis.- E. Prozedurale Folgen aus dem Beihilfecharakter der Rundfunkgebühr.- I. Notifizierungspflicht.- II. Rückzahlung bei fehlender Notifizierung?.- III. Konkurrentenklage privater Rundfunkanbieter vor nationalen Verwaltungsgerichten.- IV. Ergebnis.- 4: Gesamtergebnis.- Zusammenfassung.- Anhang: Beihilferechtliche Neubewertung der Gebührenfinanzierung durch den Vertrag von Amsterdam.- I. Ausschluß oder Bestätigung beihilferechtlicher Kontrolle?.- II. Auswirkungen auf die Auslegung von Art. 92 Abs. 3 lit. d) EGV.




