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Machen Sie Ihre Beförderungspapiere vorschriftenkonform mit "Dangeroo Straße und See online"!
Bei der Kontrolle von Gefahrguttransporten werden häufig mangelhafte bzw. fehlende Eintragungen im Beförderungspapier beanstandet. Das Beförderungspapier dient der Identifizierung der geladenen gefährlichen Güter. Der Auftraggeber hat dem Absender die entsprechenden Daten schriftlich mitzuteilen, und der Absender hat dafür zu sorgen, dass für jede Sendung ein Beförderungspapier mitgegeben wird. Der Beförderer hat sicherzustellen, dass der Fahrer das Beförderungspapier rechtzeitig vor Beförderungsbeginn erhält.
Wenn es bei einem festgestellten Verstoß gegen die Vorschriften zum Inhalt des Beförderungspapiers ganz schlimm kommt, muss der Gefahrgutfahrer den LKW abstellen und zusätzlich wird noch ein hohes Bußgeld fällig. Es ist also für alle Verantwortlichen ratsam, dafür Sorge zu tragen, dass die Vorschriften für die Eintragungen in das Beförderungspapier vorschriftengemäß umgesetzt werden! Ganz einfach wird dies, wenn Sie ein elektronisches Tool für die Erstellung von Beförderungspapieren nutzen, das regelmäßig aktualisiert wird.
Erstellen Sie Beförderungspapiere für den Straßen- und Seeverkehr schnell und einfach datenbankbasiert - alle relevanten Informationen sowie die richtigen, offiziellen "Proper Shipping Names" zu allen UN-Nummern sind bereits hinterlegt.
Bei der Erstellung der „Dangerous Goods Declaration“ werden Sie automatisch so geführt, dass nichts vergessen wird: für den Straßenverkehr nach ADR werden Transportverbote, die offiziellen schriftlichen Weisungen (in 34 Länder-/Sprachkombinationen) und die 1000 Punkte-Regel selbstverständlich berücksichtigt. Auf einem Zusatzblatt können Sie hier wichtige Informationen wie die Rückrufnummer (auskunftgebende Stelle) und individuelle Sicherheitsanweisungen für Ihr Produkt dem Fahrer mitgeben, die Fahrererklärung sorgt für weitere Rechtssicherheit.
Bei der IMO-Erklärung (multimodale Erklärung) für den Seetransport wählen Sie den Lade- und Löschhafen bequem aus vorgefertigten, mitgelieferten Listen.
Natürlich können Sie für alle Verkehrsträger einen gemeinsamen Adressbestand (Versender, Empfänger etc.) nutzen.
Die hinterlegten Daten wie UN-Tabellen und schriftliche Weisungen werden anhand der offiziellen Quellen regelmäßig termingerecht aktualisiert, so dass Sie immer sicher sein können, nach dem aktuellen Stand der Vorschriften zu arbeiten und alle Vorgaben zu erfüllen. Und das ganz automatisch, ohne dass Sie dafür ein Update installieren müssen.
Probieren Sie die Vorteile dieser zeitsparenden und teuere Bußgelder vermeidenden Lösung doch einfach einmal aus!
Bei der Kontrolle von Gefahrguttransporten werden häufig mangelhafte bzw. fehlende Eintragungen im Beförderungspapier beanstandet. Das Beförderungspapier dient der Identifizierung der geladenen gefährlichen Güter. Der Auftraggeber hat dem Absender die entsprechenden Daten schriftlich mitzuteilen, und der Absender hat dafür zu sorgen, dass für jede Sendung ein Beförderungspapier mitgegeben wird. Der Beförderer hat sicherzustellen, dass der Fahrer das Beförderungspapier rechtzeitig vor Beförderungsbeginn erhält.
Wenn es bei einem festgestellten Verstoß gegen die Vorschriften zum Inhalt des Beförderungspapiers ganz schlimm kommt, muss der Gefahrgutfahrer den LKW abstellen und zusätzlich wird noch ein hohes Bußgeld fällig. Es ist also für alle Verantwortlichen ratsam, dafür Sorge zu tragen, dass die Vorschriften für die Eintragungen in das Beförderungspapier vorschriftengemäß umgesetzt werden! Ganz einfach wird dies, wenn Sie ein elektronisches Tool für die Erstellung von Beförderungspapieren nutzen, das regelmäßig aktualisiert wird.
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