De Clerck / Schmidt / Pitzer Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz – Digital
online Datenbank
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Monatlicher Bezugspreis inkl. 3 User. Mindestlaufzeit: 12 Monate. Kündigung 6 Wochen zum Bezugszeitraumende
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Vorzugspreis für Bezieher des Printwerks (3 Nutzer)
Kompetent und übersichtlich kommentieren die Verfasser das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz und bieten Praktikern, Juristen und Studenten einen unverzichtbaren Wegweiser durch die aktuelle Gesetzgebung.
Anschaulich vermitteln sie die Grundzüge und Besonderheiten des Gesetzestextes durch praxisnahe Erläuterungen, eingängige Beispiele und konkrete Rechtsprechung. So dient das Werk dem Nutzer als wertvolle Hilfestellung bei der Bearbeitung und Umsetzung gefahrenabwehrrechtlicher Fragen. Bei der Anwendung des Gesetzes aufkommende Fragen sowie unterschiedliche Auslegungen werden vorgestellt und diskutiert, damit die Aufgaben der Gefahrenabwehr, deren Vorbereitung und die Bekämpfung von Straftaten rechtssicher erfüllt werden können.
Durch regelmäßige Updates wird stets der neueste Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gewährleistet.
Das Arbeiten mit der digitalen Ausgabe bringt viele Vorteile mit sich: Die verlinkten Inhaltsverzeichnisse sMit dem neuesten Update (Stand Juli 2018) wurden die neu aufgenommenen Eingriffsbefugnisse kommentiert. Hierbei handelte es sich um die bereichsspezifischen Ermächtigungen zum Einsatz der Bodycam gem. § 27a POG, zur anlassbezogenen Kennzeichenerfassung gem. § 27b POG und zur Auskunft über Bestandsdaten gem. § 31f POG.
Ferner wurden die Vorschrift zur datenschutzaufsichtlichen Kontrolle in § 41b POG und der neu aufgenommene Ordnungswidrigkeitentatbestand in § 99a POG, der Verstöße gegen bestimmte vollziehbare Anordnungen mit einem Bußgeld bedroht, erläutert.
Darüber hinaus wurden insbesondere die Erläuterungen zu den verdeckten Überwachungsmaßnahmen aktualisiert, die mit Gesetz vom 30. Juni 2017 an die Vorgaben aus dem Urteil des BVerfG vom 20. April 2016 zum Bundeskriminalamtgesetz angepasst worden sind.
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Darüber hinaus wurden insbesondere die Erläuterungen zu den verdeckten Überwachungsmaßnahmen aktualisiert, die mit Gesetz vom 30. Juni 2017 an die Vorgaben aus dem Urteil des BVerfG vom 20. April 2016 zum Bundeskriminalamtgesetz angepasst worden sind.
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