Nach dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands ist die Herstellung einheitlicher Lebensverhältnisse auch in Justiz und Rechtspflege die Aufgabe der praktischen Politik. Aus der Verantwortung und Erfahrung des Autors als Staatssekretär des brandenburgischen Justizministeriums wird der Neuaufbau der Justiz in den neuen Ländern mit seinen drängenden inhaltlichen Aufgaben am Beispiel Brandenburgs geschildert und der Blick auf die erheblichen organisatorischen und finanziellen Schwierigkeiten hierbei sowie insbesondere auf die Probleme der personellen Erneuerung gelenkt. Der Autor zeigt die Tiefe der Kluft auf, die es auch in der Rechtspflege zu überwinden gilt, berichtet über Erreichtes und Begonnenes, wirbt angesichts vielfach zu hoch gespannter Erwartungen in den und an die neuen Länder für eine realistische Sicht und warnt vor inhaltlicher und zeitlicher Überforderung der sich erst bildenden Strukturen. Er beschreibt die vielfältigen Formen partnerschaftlicher Hilfe durch die alten Länder, insbesondere des Partnerlandes Nordrhein-Westfalen, und belegt die Notwendigkeit ihrer Fortsetzung im Geiste eines kooperativen Föderalismus.
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