Wohin soll das Strafrecht sich künftig entwickeln? Hin zu einem immer abstraktere Rechtsgüter formulierenden und Vorfeldschutz betreibenden Risikostrafrecht oder zurück zum klassischen Strafrecht, das individuellen Rechtsgüterschutz vorwiegend durch einfache Erfolgsdelikte betreibt? Dieser schon länger gärende Richtungsstreit um funktionalistisches oder rechtsstaatlich-liberales Strafrecht, der sich 1995 auf der Strafrechtslehrertagung in Basel zuspitzte, wird am Tatbestand des Subventionsbetruges besonders deutlich. Das einstige Paradebeispiel für die Hoffnungen auf eine wirksame Bekämpfung der wachsenden Wirtschaftskriminalität entpuppt sich als eine in ihrer Merkmalsarmut gegenüber 263 StGB einerseits überreagierende, zum anderen die Quellen der Beweisnot nicht stopfenden Norm, die gegenüber der zu vermutenden Realität der Subventionserschleichungen weitgehend versagt. Die Möglichkeit einer Beweislastumkehr, die den Geboten der Fairneß und Waffengleichheit im Strafverfahren dient, stellt einen «dritten Weg» in Aussicht.
Detzner / Detzner-Molnia
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Die Autorin: Madeleine Detzner wurde 1966 in Aalen geboren. 1987-1992 Studium der Rechtswissenschaft. Erste juristische Staatsprüfung 1992 in Heidelberg. Referendardienst am Landgericht Mannheim. Wahlstation in der Deutsch-Indonesischen Industrie- und Handelskammer, Jakarta, Indonesien. Zweite juristische Staatsprüfung 1994 in Stuttgart. 1995/96 LL.M.-Studium an der George Washington University, National Law Center in Washington, D.C., USA. 1996 Assistentin des Direktors der Asienabteilung von Amnesty International USA.