Die wichtigsten Aushanggesetze für den öffentlichen Dienst | Buch | 978-3-648-12576-2 | sack.de

Buch, Deutsch, 680 Seiten, Buch, Format (B × H): 146 mm x 208 mm, Gewicht: 764 g

Die wichtigsten Aushanggesetze für den öffentlichen Dienst

Aktualisierte Neuauflage 2020

Buch, Deutsch, 680 Seiten, Buch, Format (B × H): 146 mm x 208 mm, Gewicht: 764 g

ISBN: 978-3-648-12576-2
Verlag: Haufe


Als Arbeitgeber müssen Sie Ihre Beschäftigten über bestimmte aushangpflichtige Gesetze und Regelungen per Aushang informieren. Eine Verletzung der Aushangpflichten dieser aushangpflichtigen Gesetze stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 EUR geahndet werden.

Sie können sich aber auch schadensersatzpflichtig machen, wenn der Verstoß gegen die Aushangpflicht der aushangpflichtigen Gesetze ursächlich für den Eintritt eines Schadens auf Seiten des Arbeitnehmers gewesen ist.

Die Broschüre enthält wichtige arbeitsrechtliche Gesetze und daneben das Bundesgleichstellungsgesetz sowie alle Gleichstellungsgesetze der Bundesländer auf dem aktuellen Rechtsstand.

TIPP: Sichern Sie sich jetzt Ihre Exemplare der aktualisierten Neuauflage „Aushangpflichtige Gesetze für den öffentlichen Dienst".
Der Aushang der aktuellen Broschüre "Die wichtigsten Aushanggesetze für den öffentlichen Dienst" in jedem Stockwerk und Gebäude - z. B. am schwarzen Brett - genügt und Sie erfüllen Ihre gesetzlichen Aushangpflichten.

Einfacher und bequemer geht es nicht!

Ihre Vorteile
- Erfüllen Sie kinderleicht die gesetzliche Aushangpflicht.
- Verhindern Sie ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro.
- Bleiben Sie stets auf dem aktuellen Rechtsstand.
- Profitieren Sie von bis zu 20% Mengen-Rabatt!

Das sollten Sie beachten:

- Alle Beschäftigte müssen die aushangpflichtigen Gesetze mühelos einsehen können
- Alle aushangpflichtigen Gesetze und Regelungen müssen auf dem aktuellsten Rechtsstand sein
- Haben Sie mehrere Stockwerke und Gebäude, so sollte in jedem Gebäudeteil ein separater Aushang der aushangpflichtigen Gesetze erfolgen

Jetzt 10 Exemplare "Aushangpflichtige Gesetze" bestellen und 20% sparen: In den Warenkorb

 

Inhalte "Aushangpflichtige Gesetze für den öffentlichen Dienst"
- Neu: Corona-Pandemie: Die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
- Neu: Der Entschädigungsanspruch für Arbeitnehmer nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Neu: Sonderregelungen im Pflegezeitgesetz (PflegeZG), Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) und Bundeselterngeldgesetz (BEEG)
- Neu: Änderungen im Mindestlohngesetz (MiLoG) für Leiharbeiter
- Neu: Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder: Aktueller Rechtsstand
- Bundesdatenschutzgesetz
- Teilzeit- und Befristungsgesetz
- Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG)
- Mutterschutzgesetz
- Entgelttransparenzgesetz
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Arbeitsstättenverordnung
- Arbeitszeitgesetz
- Arbeitsschutzgesetz
- Baustellenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
- Bundesurlaubsgesetz
- Gefahrenstoffverordnung
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Kündigungsschutzgesetz
- Ladenschlussgesetz
- Nichtraucherschutz
- VO zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
- Und viele weitere wichtige Gesetze und Verordnungen

Kommen Sie jetzt Ihrer Fürsorgepflicht für die aushangpflichtigen Gesetze als Arbeitgeber nach!

Aktualisierungs-Service: Unser regelmäßiger Aktualisierungs-Service gewährleistet, dass Ihre „Aushangpflichtigen Gesetze für den öffentlichen Dienst" inhaltlich immer auf dem neuesten Stand sind. So erfüllen Sie kinderleicht Ihre gesetzliche Aushangpflicht.
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Weitere Infos & Material


Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) - Auszug
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichG)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Baustellenverordnung (BaustellV)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Biostoffverordnung (BioStoffV)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Auszug
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) - Auszug
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Auszug
Druckluftverordnung (DruckluftVO)
Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG)
Fahrpersonalgesetz (FPersG)
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Gendiagnostikgesetz (GenDG)
Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG)
Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder
Heimarbeitsgesetz (HAG)
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Jugendarbeitsschutzuntersuchungs-Verordnung (JarbSchUV)
Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Ladenschlussgesetz (LSchlG)
Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
Mindestlohnaufzeichnungsverordnung (MiLoAufzV)
Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung (MiLoDokV)
Mindestlohngesetz (MiLoG)
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Nachweisgesetz (NachwG)
Pflegezeitgesetz (PflegeZG)
PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BenutzungsVO)
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) - Auszug
Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschrift 1)
Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen (SonntVerkV)
Verordnung zur arbeitsmedizinischenVorsorge (ArbMedVV)


1. Aushangpflichtige GesetzeUm den Arbeitnehmern Gelegenheit zu geben, sich über wichtige, ihnen zustehende Rechte sowie ihnen obliegende Pflichten zu informieren, ist der Arbeitgeber aufgrund verschiedener gesetzlicher Vorschriften gehalten, den Wortlaut der betreffenden Gesetze oder Verordnungen an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen oder auszuhängen.Die wichtigsten Aushangverpflichtungen ergeben sich dabei aus folgenden
Bestimmungen:Allgemeines GleichbehandlungsgesetzNach
12 Abs. 5 AGG muss das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sowie Informationen über die Behandlung von Beschwerden nach
13 AGG an den dafür zuständigen Stellen im Betrieb oder der Dienststelle bekannt gemacht werden. Weiterhin müssen die nach
13 AGG zuständigen Stellen, die für die Entgegennahme und Behandlung von Beschwerden über Benachteiligungen einzurichten sind, bekannt gemacht werden.ArbeitszeitgesetzDer Arbeitgeber hat einen Abdruck dieses Gesetzes, der einschlägigen Rechtsverordnungen sowie der Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen mit abweichenden Regelungen an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen (
16 ArbZG).[...]


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