Diringer | Scientology | Buch | 978-3-631-39806-7 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 9, 272 Seiten, Format (B × H): 149 mm x 211 mm, Gewicht: 435 g

Reihe: Schriften zum Staatskirchenrecht

Diringer

Scientology

Verbotsmöglichkeit einer verfassungsfeindlichen Bekenntnisgemeinschaft

Buch, Deutsch, Band 9, 272 Seiten, Format (B × H): 149 mm x 211 mm, Gewicht: 435 g

Reihe: Schriften zum Staatskirchenrecht

ISBN: 978-3-631-39806-7
Verlag: Lang, Peter GmbH


Diese Arbeit legt die Organisationsstruktur, die Dogmatik und die Handlungspraxis der sogenannten Scientology-Organisation dar und unterzieht diese einer verfassungsrechtlichen Beurteilung. Der besondere Stellenwert der Arbeit liegt darin begründet, daß es erstmals gelungen ist, Lehre und Tätigkeit der Vereinigung ausschließlich anhand von Primärquellen zu erschließen. Insgesamt sind weit über einhundert scientologische Schriften, interne Anweisungen u.ä. in der Arbeit berücksichtigt, davon allein etwa einhundert Werke ihres Gründers L. Ron Hubbard. Gegenstand der verfassungsrechtlichen Prüfung ist zum einen die Frage, ob die Scientology-Organisation als Bekenntnisgemeinschaft im Sinne des Art. 4, 140 GG, 137 WRV anzusehen ist, zum anderen, ob die Dogmatik und Tätigkeit ein Verbot der Vereinigung gemäß Art. 9 Abs. 2 GG rechtfertigt.
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Aus dem Inhalt : Dogmatik und Handlungspraxis der Scientology-Organisation - Voraussetzungen für die Klassifizierung als Bekenntnisgemeinschaft i.S.d. Art. 4, 140 GG, 137 WRV - Verbots- und Auflösungsmöglichkeit von Bekenntnisgemeinschaften gemäß Art. 9 Abs. 2 GG.


Der Autor: Arnd Diringer studierte von 1992 bis 1996 Rechtswissenschaften an den Universitäten Bayreuth und Erlangen. Von 1997 bis 1999 war er wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Steuerrecht, Arbeits- und Sozialrecht der Universität Bayreuth. Von 1999 bis 2001 absolvierte er den Vorbereitungsdienst für den höheren Justiz- und Verwaltungsdienst in Bayreuth. Von 2001 bis 2002 war er als Leiter der Zentralen Dienste Arbeits- und Tarifrecht einer privaten Klinikgruppe tätig. Seit 2002 ist der Autor Rechtsanwalt in Nürnberg. Sein fachlicher Schwerpunkt liegt auf dem Arbeits- und Verfassungsrecht.


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