Das Recht der notwendigen Streitgenossenschaft ist ebenso schwierig wie unübersichtlich. Nach 62 ZPO wird ein Streitgenosse, der einen Termin oder eine Frist versäumt hat, als durch die nicht säumigen vertreten angesehen. Die Arbeit befaßt sich vor allem mit der Frage der Gestaltung des Rechtsmittelverfahrens, wenn einzelne Streitgenossen die Rechtsmittelfrist versäumen. So stellt sich die Frage nach den Befugnissen und der Rechtsstellung der Streitgenossen sowie der Möglichkeit zur Einlegung von weiteren Rechtsmitteln. Dabei plädiert die Arbeit für eine dem unterschiedlichen Normzweck gerecht werdende differenzierte Behandlung der beiden in 62 ZPO geregelten Fälle.
Dirksen-Schwanenland
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Aus dem Inhalt: Die beiden Fälle der notwendigen Streitgenossenschaft - Grundlagen des streitgenössischen Prozesses - Die Rechtsstellung der notwendigen Streitgenossen - Wirkungen der notwendigen Streitgenossenschaft - Das Rechtsmittelverfahren nach der Rechtsmitteleinlegung durch nur einige Streitgenossen - Die Stellung der notwendigen Streitgenossen im Rechtsmittelverfahren.
Die Autorin: Monika Dirksen-Schwanenland wurde 1965 in Hamburg geboren. Nach einer Ausbildung zur Bankkauffrau studierte sie von 1988 bis 1993 Rechtswissenschaften am Fachbereich I der Universität Hamburg. Von 1993 bis 1995 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Seminar für Zivilprozeß- und Allgemeines Prozeßrecht an der Universität Hamburg. Seit 1994 ist sie Referendarin bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg.