Drees / Koch / Nell | Aktuelle Probleme des Versicherungsvertrags- und Vermittlerrechts | E-Book | sack.de
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Drees / Koch / Nell Aktuelle Probleme des Versicherungsvertrags- und Vermittlerrechts

E-Book, Deutsch, Band 2, 378 Seiten

Reihe: Hamburger Reihe D - Hamburger Zentrum für Versicherungswissenschaft

ISBN: 978-3-86298-091-8
Verlag: VVW GmbH
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Das Hamburger Zentrum für Versicherungswissenschaft legt in der Reihe D die besten Abschlussarbeiten aus dem Masterstudiengang Versicherungsrecht der Universität Hamburg einem breiteren Fachpublikum vor. Der berufsbegleitende und praxisbezogene Studiengang vermittelt vertiefte Kenntnisse des deutschen und darüber hinaus Grundzüge des englischen, österreichischen und schweizerischen Privatversicherungsrechts. Die Dozenten sind renommierte Hochschullehrer und Praktiker aus dem In- und Ausland.

Band 2 präsentiert Abschlussarbeiten der Jahrgänge 2008-2010, die von beiden Gutachtern überdurchschnittlich bewertet wurden.

Inhalt:

Stephen George Chelala LL.M.
Das Universalprinzip in der Versicherung - Erscheinungsformen und Besonderheiten
von Allgefahrendeckungen

Dr. Katharina Haehling von Lanzenauer LL.M. Carriage Return
Der gesetzliche Selbstbehalt in der D&O-Versicherung und die Selbstbehaltsversicherung -Der Inhalt und die Umsetzung des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)

Dr. Georg Pfeifle LL.M.
Piraterie als versichertes Risiko

Arndt Tetzlaff LL.M.
Die Vereinbarung unterjähriger Prämienzahlung als Finanzierungshilfe - Widerruflichkeit des Versicherungsvertrages und Prämienrückgewähransprüche des Versicherungsnehmers

Kerstin Schwarz LL.M.
Begrenzung von Spätschäden durch Nachmeldefristen in der nicht privaten Haftpflichtversicherung
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Weitere Infos & Material


1;Vorwort;6
2;Inhaltsübersicht;8
3;Stephen George Chelala LL.M.: Das Universalprinzip in der Versicherung– Erscheinungsformen und Besonderheiten von Allgefahrendeckungen;10
3.1;Inhaltsverzeichnis;11
3.2;I. Einleitung;14
3.3;II. Das Universalitätsprinzip in der Versicherung (Allgefahrendeckung);15
3.4;III. Ursprünge der Allgefahrendeckung;21
3.5;IV. Heutige Bestimmungen zur Allgefahrendeckung;22
3.6;V. Die einzelnen Gefahrbeschreibungen und Deckungsformen;25
3.7;VI. Besonderheiten der Allgefahrendeckung;33
3.8;VII. Allgefahrendeckung und AGB Recht – Ansatzpunkte für eine Überprüfung;43
3.9;VIII. Vor- und Nachteile der Allgefahrendeckung;54
3.10;IX. Schlussbetrachtung;57
3.11;Literaturverzeichnis;59
4;Dr. Katharina Haehling von Lanzenauer LL.M. : Der gesetzliche Selbstbehalt in der D&O-Versicherung und die Selbstbehaltsversicherung – Der Inhalt und die Umsetzung des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG);64
4.1;Inhaltsverzeichnis;65
4.2;I. Einleitung;67
4.3;II. Anwendbarkeit, Inhalt und Umfang des gesetzlichen Selbstbehalts;68
4.4;III. Selbstbehalt in der D&O-Versicherung;90
4.5;IV. Selbstbehaltsversicherung;99
4.6;V. Zusammenfassung;104
4.7;Literaturverzeichnis;108
5;Dr. Georg Pfeifle LL.M: Piraterie als versichertes Risiko;116
5.1;Inhaltsverzeichnis;117
5.2;I. Einleitung;119
5.3;II. Versicherung von wirtschaftlichen Risiken;123
5.4;III. Versicherung von persönlichen Risiken – die unmittelbar gefährdeten Personen;154
5.5;IV. Der Ausgleich unter den Beteiligten;165
5.6;V. Piraterie als reales Risiko ? – Ausblick;184
5.7;Literaturverzeichnis;189
6;Arndt Tetzlaff LL.M.: Die Vereinbarung unterjähriger Prämienzahlung als Finanzierungshilfe – Widerruflichkeit des Versicherungsvertrages und Prämienrückgewähransprüche des Versicherungsnehmers;206
6.1;Inhaltsverzeichnis;207
6.2;I. Einleitung;211
6.3;II. Unterjährige Prämienzahlung als entgeltlicher Zahlungsaufschub;216
6.4;III. Widerruflichkeit des Versicherungsvertrages;245
6.5;IV. Prämienrückgewähranspruch des Versicherungsnehmers;258
6.6;V. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse;275
6.7;Literaturverzeichnis;277
7;Kerstin Schwarz LL.M.: Begrenzung von Spätschäden durch Nachmeldepflichten in der nicht privaten Haftpflichtversicherung;282
7.1;Inhaltsverzeichnis;283
7.2;I. Bedeutung von Spätschäden in der Haftpflichtversicherung;286
7.3;II. Wirksamkeit von Nachmeldefristklauseln;317
7.4;III. Gesamtergebnis und Lösungsvorschläge zum Umgang mit dem Spätschadenrisiko in der Haftpflichtversicherung;368
7.5;Literaturverzeichnis;374


I. Einleitung (S. 202-203)

1. Untersuchungsgegenstand und zu klärende Rechtsfragen

Ausgangspunkt der Arbeit ist eine Reihe aktueller Entscheidungen, insbesondere das Anerkenntnisurteil des Bundesgerichtshofes vom 29. Juli 20091, die trotz weitreichender juristischer Implikationen kaum Resonanz im juristischen Schrifttum hervorgerufen haben. Anders die Reaktion in den Massenmedien. Das ARD Fernseh- Magazin PlusMinus berichtete beispielsweise am 12. Januar 2010 über das Urteil des BGH und informiert auf seiner Internetseite unter der Überschrift „Geld zurück von der Versicherung“ wie folgt:

„Kunden, die ihre Verträge statt jährlich in Raten mit Zuschlag zahlen, können sich Geld von ihrer Versicherung zurückholen. Alle privaten Versicherungen fallen darunter, Leben-, Sach-, nur die Krankenversicherung nicht. Aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes folgt nun, die Versicherer müssen bei Verträgen bei Ratenzahlungszuschlägen zwingend die effektiven Jahreszinsen dafür angeben. Wurde der effektive Jahreszins nicht angegeben, können Kunden zu viel bezahlte Zuschläge zurück fordern. Wurden Kunden bei Ratenzahlungen nicht schriftlich über einen Widerruf belehrt, haben sie außerdem die Möglichkeit, heute noch ihren Vertrag zu widerrufen (BGB § 355).“

Bei dem in Bezug genommenen Urteil des BGH handelt es sich um ein Anerkenntnisurteil, mit dem das Urteil des OLG Bamberg vom 24. Januar 20073 aufgehoben und die Berufung gegen das Urteil des LG Bamberg vom 8. Februar 20064 zurückgewiesen wurde. Dem Anerkenntnis des beklagten Versicherers ist eine mündliche Verhandlung vor dem BGH am 14. Mai 2009 vorausgegangen. Durch das Anerkenntnis vor dem Termin zur Verkündung einer Entscheidung ist der Versicherer dem Antrag des klagenden Verbraucherverbandes entsprechend verurteilt worden. Da § 313b ZPO nach § 555 Abs.

1 ZPO auch im Revisionsverfahren entsprechend anwendbar ist, konnte der erkennende Senat nach seinem Ermessen ein Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe erlassen.5 Insoweit ist die Berichterstattung irreführend, der BGH habe sich in den Urteilsgründen zu den zugrunde liegenden Rechtsfragen geäußert. Es würde aber nicht überraschen, wenn Rechtsausführungen des 1. Zivilsenates des BGH in der mündlichen Verhandlung zu dem Anerkenntnis beigetragen haben.


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