Ebert | Die Normierung der juristischen Staatsexamina und des juristischen Vorbereitungsdienstes in Preußen (1849 - 1934). | Buch | 978-3-428-08438-8 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 9, 434 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 585 g

Reihe: Quellen und Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte

Ebert

Die Normierung der juristischen Staatsexamina und des juristischen Vorbereitungsdienstes in Preußen (1849 - 1934).

Buch, Deutsch, Band 9, 434 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 585 g

Reihe: Quellen und Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte

ISBN: 978-3-428-08438-8
Verlag: Duncker & Humblot


Gegenstand der Untersuchung ist der Teil der preußischen Juristenausbildung in den Jahren 1849-1934, der unmittelbar Gegenstand staatlicher Regelung wurde, also der Zeitraum von der Zulassung des Jurastudenten zum ersten Staatsexamen über den juristischen Vorbereitungsdienst bis zum Assessorexamen. Da dieser Ausbildungsweg nicht nur für die gesamte preußische Justiz und Verwaltungselite obligatorisch war, sondern auch zahllose Vertreter anderer Berufsgruppen prägte, die ihrerseits die preußisch-deutsche Politik und Kultur maßgeblich mitbestimmten, handelt es sich dabei zwangsläufig nicht bloß um ein Kapitel preußischer Justizgeschichte. Vielmehr werden auch Aspekte allgemeinerer Art beleuchtet, etwa die schrittweise Gleichberechtigung der jüdischen Bevölkerung, die Öffnung staatlicher Ämter für Frauen oder das jahrzehntelange Streben nach deutscher Rechts- und Staatseinheit bis hin zur nationalsozialistischen Gleichschaltung der Jahre 1933/34. Wie im großen wird Preußen im Laufe des Untersuchungszeitraums dabei zunehmend auch auf dem Gebiet der Juristenausbildung zum Vorbild der gesamtdeutschen Entwicklung, die sich mehr und mehr dem preußischen Modell anpaßt, damit aber auch gleichzeitig dessen bis heute wohlvertraute Probleme auf ganz Deutschland überträgt: Die Überfüllung der juristischen Berufe, den Kampf gegen überlange Ausbildungszeiten und überalterte Absolventen, die Konkurrenz zwischen universitärer Juristenausbildung und der durch private Repetitoren, das Bemühen um eine Objektivierung des Prüfungsverfahrens. Schließlich wird aber auch skizziert, wie die mittlerweile als selbstverständlich geltenden Bestandteile des juristischen Ausbildungs- und Examenswesens entstanden, wie sie sich in ihrer Anfangszeit bewährten und vor welche Schwierigkeiten sie Justizverwaltung, Juristische Fakultäten und angehende preußische Juristen zunächst stellten.
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Weitere Infos & Material


A. Einleitung: Themeneingrenzung - Die Ausgangslage - B. 1849 bis 1869: Die Auskultatur - Das Referendarexamen - Das Referendariat - Das Assessorexamen - Sonderregelungen für die Rheinlande - C. Die Juristenausbildung unter dem JAG von 1869: Das JAG von 1869 - Das (neue) Referendarexamen - Das Referendariat - Das Assessorexamen - Die Bekämpfung von Täuschungen bei den juristischen Examina - Militär und Juristenausbildung - D. Einzelprobleme im Längsschnitt: Juristen und die Ausbildung für den höheren Verwaltungsdienst - Die finanzielle Situation der Referendare - Die rechtliche Sonderstellung einzelner Bevölkerungskreise innerhalb der Juristenausbildung - Nicht verwirklichte Reformpläne - E. 1933/34: Das Ende der preußischen Juristenausbildung: Erste nationalsozialistische Eingriffe in das preußische Ausbildungswesen - Die Gleichschaltung der deutschen Juristenausbildung - F. Fazit - Anhang - Literaturverzeichnis


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