Ennemoser / Lenz | Ratgeber häusliche Pflege | Buch | 978-3-944505-51-0 | sack.de

Buch, Deutsch, 150 Seiten, PB, Format (B × H): 131 mm x 190 mm, Gewicht: 197 g

Ennemoser / Lenz

Ratgeber häusliche Pflege

Ratgeber für Angehörige und Betroffene / Ausländische Pflegekräfte - was ist zu beachten? / Rechtlicher und steuerrechtlicher Überblick

Buch, Deutsch, 150 Seiten, PB, Format (B × H): 131 mm x 190 mm, Gewicht: 197 g

ISBN: 978-3-944505-51-0
Verlag: DATEV eG


Das Pflegestärkungsgesetz I, das zum 01.01.2015 in Kraft trat, hatte bereits umfassende und vor allem auch dringend notwendige Verbesserungen in der Pflegeversicherung mit sich gebracht. Die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen steigt stetig. Laut Statista veränderte sich der Wert von 2,1 Millionen in 2005 auf 2,6 Millionen auf mittlerweile geschätzte 3,7 Millionen, die im Jahr 2030 zu erwarten sind. Gleichzeitig sinkt die Zahl der Pflegekräfte und es wird immer mehr zu einer Herausforderung, eine solche für einen Angehörigen zu finden. Immer mehr pflegende Angehörige entscheiden sich daher dafür, selbst pflegerisch aktiv zu werden, was durch entsprechende Freistellungen seitens der Gesetzgebung Begleitung findet. Der vorliegende Ratgeber zeigt die Optionen auf Pflegegelder und staatliche Zuschüsse auf und erläutert die Voraussetzungen, die hierfür erbracht werden müssen. Insbesondere soll dabei bereits heute auf das Pflegestärkungsgesetz II eingegangen werden, das sich in wesentlichen Teilen zum 01.01.2017 auswirken wird. Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit eines Menschen wird derzeit durch Ermittlung des Zeitaufwands für die Pflege durch Einstufung in eine Pflegestufe vorgenommen. Zukünftig sollen neben körperlichen auch geistige und psychische Beeinträchtigungen Berücksichtigung finden. Fünf für alle Pflegebedürftigen einheitlich geltende Pflegegrade werden ab 01.01.2017 die bisherigen drei Pflegestufen ersetzen. Darüber hinaus versuchen immer mehr Menschen, Hilfskräfte aus dem Ausland zu rekrutieren, die unterstützend an die Hand gehen sollen und den pflegenden Angehörigen entlasten. Dabei ist eine Vielzahl von rechtlichen Vorgaben einzuhalten, über die dieses Handbuch die ersten Grundlagen vermittelt, um weitere Unterstützung dann bei dem betreuenden Steuerberater zu finden, der die für die Hilfskräfte nötigen Lohnabrechnungen erstellen kann und die Einhaltung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen überwacht.
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Zielgruppe


pflegende Angehörige

Weitere Infos & Material


An der aktuellen Bevölkerungspyramide 2015 zeigen sich die Folgen des demographischen Wandels in Deutschland. Die Veränderung der Altersstruktur mit einer Zunahme der über 60-Jährigen und einer Abnahme der unter 20-Jährigen hat zu einer Überalterung der Gesellschaft geführt. Mit einem Durchschnittsalter von 46,1 Jahren zählt Deutschland zu den Ländern mit der ältesten Bevölkerung auf der Welt.§Die Auswirkungen auf uns alle sind immens:§Laut einer Studie wird die Anzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter bis 2025 um mehr als 7 Mio., bis 2035 um mehr als 8 Mio. oder rund 17 % sinken.§Die Entwicklung in den Gesundheitsbereichen führen zu einem steten Anstieg der erreichbaren Höchstalter. Der Anstieg dieser Altersgrenze trägt dazu bei, dass - wie werblich oftmals so schön formuliert - das heutige 70 das neue 50 ist. Fest steht aber weiterhin fest, dass auch diese Entwicklung zwar zu einer Verschiebung der Altersgrenzen beiträgt, im Regelfall aber trotzdem im fortgeschrittenen Alter eine gewisse Pflegebedürftigkeit eintritt.§Die Zahl pflegebedürftiger Personen in Deutschland, die auf professionelle Hilfe angewiesen ist, steigt damit unaufhaltsam weiter. Statistiken zur Folge sind mittlerweile rund ein Viertel aller Bürger ab 75 Jahren betroffen. Bis zum Jahr 2030 soll sich deren Zahl auf 3,4 Millionen erhöhen.§Der ehemalige Generationenvertrag, der die Versorgung der Eltern durch die Kinder sicherstellte, ist heute nicht mehr praktikabel dauerhaft haltbar.§Was können Lösungen dazu sein? Betrachtet man die gesellschaftlichen Entwicklungen genauer, so macht man weitere Feststellungen:§Heute stellen die über 50-Jährigen etwa 40 % der Bevölkerung und halten über die Hälfte des verfügbaren Einkommens. Bis 2020 wird diese Altersgruppe 50 % der Bevölkerung ausmachen und rund 60 % des verfügbaren Einkommens halten.§Diese Entwicklung kann eine gewisse Antwort darauf geben, wer zukünftig neben der Familie die Pflege übernehmen kann.§Der besseren finanziellen Absicherung mit fortgeschrittenem Alter steht aber die zunehmende Altersarmut durch sinkende Renten entgegen.§Die Ansätze des Gesetzgebers versuchen hier mit der Pflegereform, die sich ab 2017 verstärkt auswirken wird, bereits Lösungen zu schaffen. Pflegestufen werden durch Pflegegrade abgelöst, die mehr den Faktor Mensch in den Mittelpunkt stellen, als Ergebnis aber für die Einschränkungen, die der Mensch erfährt, Gelder zur Verfügung stellen.§Im nachfolgenden Ratgeber möchten wir Ihnen die neue Systematik der Pflegegrade sowie der daraus resultierenden finanziellen Hilfsmittel aufzeigen, aber auch Lösungsansätze für Sie als zu Pflegendem oder aber auch Ihnen als Angehörigen aufzeigen.§Mit zunehmendem Unterstützungsbedarf können ambulante Pflegedienste eine gute Hilfestellung und Entlastung bieten. Heime bieten oftmals bei sehr pflegeintensiven Situationen einen Ausweg an. Diese Lösungen erscheinen aber auf den ersten Blick oftmals sehr kostspielig.§Für viele Angehörige, Pflegebedürftige und deren Familien ist daher in den letzten Jahren eine Betreuungskraft aus dem Ausland zu einer sehr guten Alternative geworden. Oftmals wird durch diesen Ansatz die Pflege für Sie als Angehörigen von betreuungsbedürftigen Personen oder für Sie als Betroffenen selbst überhaupt erst bezahlbar.§Die Nutzung dieser Option beinhaltet aber ebenfalls eine Vielzahl von unterschiedlichen Lösungswegen wie Personalvermittlung, eigene Festanstellung oder aber die Beauftragung eines externen Dienstleisters.§Auf was muss man hierbei achten, welche Rahmenbedingungen gibt es dabei?§Dieser Ratgeber vermittelt Ihnen die notwendigen Grundlagen und zeigt Ihnen auf, welche legalen Beschäftigungsmöglichkeiten von Betreuungspersonal es gibt. Er erläutert aber auch die neuen Pflegestufen, die ab 01.01.2017 Anwendung finden werden und bei der gesamten Planung der Betreuungssituation unbedingt Berücksichtigung finden sollten.§


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