Ennemoser / Lenz | Ratgeber häusliche Pflege | Buch | 978-3-96276-032-8 | sack.de

Buch, Deutsch, 158 Seiten, PB, Format (B × H): 152 mm x 190 mm, Gewicht: 202 g

Ennemoser / Lenz

Ratgeber häusliche Pflege

Ratgeber für Angehörige und Betroffene / Ausländische Pflegekräfte - was ist zu beachten? / Rechtlicher und steuerrechtlicher Überblick

Buch, Deutsch, 158 Seiten, PB, Format (B × H): 152 mm x 190 mm, Gewicht: 202 g

ISBN: 978-3-96276-032-8
Verlag: DATEV eG


Das Thema Pflege beschäftigt seit Jahren Menschen aller Generationen und wird auch in den kommenden Jahren weiter an Bedeutung gewinnen. Dies allein schon deshalb, weil die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen weiter zunimmt.

In diesem Bereich herrscht dennoch oft Unwissen, was sich genau hinter Begriffen wie bezahlter Freistellung, Pflegezeit oder Familienpflegezeit verbirgt. Oft werden auch die Leistungen der Pflegeversicherung vollkommen falsch eingestuft.

Erfreulich ist hingegen, dass sich für Beschäftigte in der Altenpflege durch den Mindestlohn und bezahlten Urlaub Verbesserungen ergeben. Dies kann ein Weg sein, die Zahl der Pflegekräfte zu steigern. Außerdem werden erwachsene Kinder von pflegebedürftigen Eltern ab 2020 durch das Angehörigenentlastungsgesetz entlastet. Die Auswirkungen auf die Pflege sind derzeit noch unklar, dürften sich jedoch auf absehbare Zeit zeigen.

Der Ratgeber zeigt die Optionen für Pflegegelder und staatliche Zuschüsse auf und erläutert die Voraussetzungen, die hierfür erbracht werden müssen.

Für Detailfragen, auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen, ist immer der Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
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Zielgruppe


pflegende Angehörige

Weitere Infos & Material


1 Grundlagen der Pflege1.1 Grundlagen der Pflegeleistungen1.2 Was kostet die Pflege eines Angehörigen1.3 Vereinbarkeit von Beruf und Pflege1.3.1 Bezahlte Freistellung von der Arbeit - Kurzfristige Arbeitszeitverhinderung1.3.2 Die Pflegezeit1.3.3 Die Inanspruchnahme von Familienpflegezeit2 Leistungen der Pflegeversicherung2.1 Voraussetzungen für Leistungen der Pflegeversicherung2.2 Pflegegrade2.3 Pflegegeld2.4 Pflegesachleistungen2.5 Tagespflege & Nachtpflege2.5.1 Tagespflege2.5.2 Nachtpflege2.6 Vollstationäre Pflege im Pflegeheim2.7 Verhinderungspflege/Ersatzpflege2.7.1 Einschaltung einer nicht familiennahen Pflegeperson2.7.2 Ersatzpflege durch nahe Angehörige2.8 Kurzzeitpflege2.9 Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen2.10 Betreuungs- und Entlastungsleistungen2.11 Ablauf der Begutachtung2.12 Was sind Pflegeberatungseinsätze?3 Einrichtungen in der Pflege3.1 Ambulante Pflegedienste3.2 Kombination von Pflegesachleistungen und Pflegegeld3.3 Betreuung bei Auszeiten sowie Urlaub, Krankheit und Kuren3.4 Heimplatz und Co.4 Haushaltshilfen4.1 Einsatz ausländischer Pflege- und Betreuungskräfte4.2 Von ausländischen Arbeitgebern entsandtes Pflege- und Betreuungspersonal4.2.1 Überwachung der Sozialversicherungsmeldungen4.2.2 Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen4.3 Nutzung von selbstständigen Pflegekräften4.3.1 Einsatz von selbstständigen Pflegekräften aus dem Inland4.3.2 Einsatz von selbstständigen Pflegekräften aus dem Ausland4.3.3 Einstellung einer Hilfskraft - zu Pflegender oder Angehöriger als Arbeitgeber4.3.4 Suche nach einer Haushaltshilfe als Arbeitgeber4.3.4.1 Schaltung von Anzeigen per Internet/Zeitung4.3.4.2 Vermittlungsdienste4.3.4.3 Suche über die Arbeitsagentur4.3.5 Einstellung einer ausländischen Haushaltshilfe4.3.5.1 Einholung einer Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis4.3.5.2 Rechtliche Rahmenbedingungen4.3.5.3 Lohnbedingungen4.3.6 Möglichkeiten eines Anstellungsverhältnisses4.3.6.1 Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis oder Minijob4.3.6.2 Normales Anstellungsverhältnis4.4 Steuervorteile5 Soziale Absicherung der Pflegeperson5.1 Gesetzliche Absicherung durch die Pflegeversicherung5.2 Private Pflegeversicherung6 Leistung von Elternunterhalt7 Hilfsmittel bei der Betreuung und Pflege7.1 Pflegebett, Lifter, Rollstuhl und Co.7.2 Bauliche Veränderungen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen7.3 Gesetzliche Betreuung - ab wann?8 Ausblick


Laut einer Studie wird die Anzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter bis 2025 um mehr als 7 Mio., bis 2035 um mehr als 8 Mio. oder rund 17 % sinken.Die in Deutschland und auch weltweit eingeführten Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Krise haben bis dato noch nicht absehbare Auswirkungen auf diese Zahlen. Aufgrund der "Lockdowns" wird die Produktion von Gütern gedrosselt und weniger Dienstleistungen können angeboten werden. Für Erwerbstätige bedeutet das, dass sie für eine noch unbestimmte Zeit beispielsweise als Kurzarbeiterinnen und -arbeiter weniger oder gar nicht arbeiten. Viele Menschen werden voraussichtlich ihre Arbeit verlieren. Demgegenüber stehen Bereiche, wie das Gesundheitswesen, in denen mit einer erheblichen Mehrbelastung der Arbeitskräfte zu rechnen ist.Diese weitere Entwicklung in den Gesundheitsbereichen führte bis dato zu einem steten Anstieg des erreichbaren Höchstalters. Der Anstieg dieser Altersgrenze trägt dazu bei, dass - wie werblich oftmals so schön formuliert - das heutige 70 das neue 50 ist. Fest steht aber weiterhin, dass diese Entwicklung zwar zu einer Verschiebung der Altersgrenzen beiträgt, im Regelfall aber trotzdem im fortgeschrittenen Alter eine gewisse Pflegebedürftigkeit eintritt.Die Zahl pflegebedürftiger Personen in Deutschland, die auf professionelle Hilfe angewiesen ist, steigt damit unaufhaltsam weiter. Statistiken zur Folge sind mittlerweile rund ein Viertel aller Bürger ab 75 Jahren betroffen. Bis zum Jahr 2030 soll sich deren Zahl auf 3,4 Millionen erhöhen. Wie sich diese Zahlen durch die Corona-Krise dauerhaft entwickeln werden, weiß derzeit noch niemand zu sagen. Fest steht aber, dass der Bedarf an Pflegekräften in allen Lebenslagen derzeit zu einer klaren Forderung geworden ist bzw. in den letzten Monaten sehr klar wurde, dass hier ein sehr hoher Bedarf besteht.Der ehemalige Generationenvertrag, der die Versorgung der Eltern durch die Kinder sicherstellte, ist heute nicht mehr praktikabel dauerhaft haltbar. Was können Lösungen dazu sein? Betrachtet man die Entwicklungen genauer, so macht man weitere Feststellungen: Die Alterung der Bevölkerung zeigt sich in zwei Entwicklungen: an der zunehmenden Zahl an Menschen im Rentenalter und an ihrem steigenden Anteil an der Gesamtbevölkerung.Der Alterungsprozess begann in Deutschland, lange Zeit unbemerkt, bereits gegen Ende des 19. Jahrhunderts mit dem ersten Geburtenrückgang. Seit den 1970er-Jahren verstärkt die beschriebene rückläufige Sterblichkeit im höheren Alter die Dynamik.Die Verschiebungen zwischen den Anteilen der Hauptaltersgruppen der Bevölkerung sind gravierend. So ist beispielsweise der Anteil der unter 20-Jährigen zwischen 1950 und 2018 von 30 auf 18 % zurückgegangen. Das Altern der Bevölkerung bedeutet auch, dass ein hohes Alter zum Massenphänomen wird. 1950 war jeder hundertste Einwohner 80 Jahre und älter. Heute ist es bereits jeder Fünfzehnte und ab etwa 2040 könnte es mehr als jeder Zehnte sein.Diese Entwicklung kann eine gewisse Antwort darauf geben, wer zukünftig neben der Familie die Pflege übernehmen kann. Der besseren finanziellen Absicherung mit fortgeschrittenem Alter steht aber die zunehmende Altersarmut durch sinkende Renten entgegen.Die Ansätze des Gesetzgebers versuchen hier mit der Pflegereform, die sich ab 2017 verstärkt ausgewirkt hat, bereits Lösungen zu schaffen. Pflegestufen wurden durch Pflegegrade abgelöst, die mehr den Faktor Mensch in den Mittelpunkt stellten, als Ergebnis aber für die Einschränkungen, die der Mensch erfährt, Gelder zur Verfügung stellten.Im nachfolgenden Ratgeber möchten wir Ihnen die aktuelle Systematik der Pflegegrade sowie der daraus resultierenden finanziellen Hilfsmittel aufzeigen und Lösungsansätze für Sie als zu Pflegendem oder aber auch Ihnen als Angehörigen aufzeigen.Mit zunehmendem Unterstützungsbedarf können ambulante Pflegedienste eine gute Hilfestellung und Entlastung bieten. Heime bieten oftmals bei sehr pflegeintensiven Situationen eine


Ennemoser, Birgit
Nach einem klassischen betriebswirtschaftlichen Studium mit Schwerpunkt Personal und Arbeitsrecht stieg Birgit Ennemoser direkt in die Personalarbeit ein und lernte diese von Grund auf kennen. Heute ist sie mit mehr als 20 Jahren praktischer Erfahrung in den verschiedenen Sparten des Personalwesens vorrangig beratend und als Trainerin und Seminarleiterin tätig.

Seit einigen Jahren leitet Birgit Ennemoser das Geschäftsfeld Personal Services von Auren in Stuttgart. In enger Zusammenarbeit mit den weiteren Geschäftsfeldern von Auren, unter anderem der Wirtschaftsprüfung und der Steuerberatung sowie der Rechtsberatung, betreut sie gemeinsam mit ihren Mitarbeitern Firmenkunden im Rahmen personeller Belange. Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf der Entgeltabrechnung und den damit verbundenen rechtlichen Abhängigkeiten und Voraussetzungen.

Birgit Ennemoser ist Expertin in lohnsteuer-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Themenstellungen, die sich den auftretenden Fragestellungen immer auch aus praktischer Sicht nähert.

Lenz, Gabriele
Die ausgebildete Krankenschwester ist als zertifizierte Sachverständige und Case Managerin tätig. Darüber hinaus arbeitet sie seit 15 Jahren in der Beratung und wirkt als Gutachterin unterstützend an den Sozialgerichten in Baden- Württemberg.

Ennemoser, BirgitNach einem klassischen betriebswirtschaftlichen Studium mit Schwerpunkt Personal und Arbeitsrecht stieg Birgit Ennemoser direkt in die Personalarbeit ein und lernte diese von Grund auf kennen. Heute ist sie mit mehr als 20 Jahren praktischer Erfahrung in den verschiedenen Sparten des Personalwesens vorrangig beratend und als Trainerin und Seminarleiterin tätig.Seit einigen Jahren leitet Birgit Ennemoser das Geschäftsfeld Personal Services von Auren in Stuttgart. In enger Zusammenarbeit mit den weiteren Geschäftsfeldern von Auren, unter anderem der Wirtschaftsprüfung und der Steuerberatung sowie der Rechtsberatung, betreut sie gemeinsam mit ihren Mitarbeitern Firmenkunden im Rahmen personeller Belange. Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf der Entgeltabrechnung und den damit verbundenen rechtlichen Abhängigkeiten und Voraussetzungen.Birgit Ennemoser ist Expertin in lohnsteuer-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Themenstellungen, die sich den auftretenden Fragestellungen immer auch aus praktischer Sicht nähert.

Lenz, GabrieleDie ausgebildete Krankenschwester ist als zertifizierte Sachverständige und Case Managerin tätig. Darüber hinaus arbeitet sie seit 15 Jahren in der Beratung und wirkt als Gutachterin unterstützend an den Sozialgerichten in Baden- Württemberg.


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