Ennemoser | Ratgeber Gehaltsextras | Buch | 978-3-96276-038-0 | sack.de

Buch, Deutsch, 200 Seiten, GB, Format (B × H): 132 mm x 190 mm, Gewicht: 287 g

Ennemoser

Ratgeber Gehaltsextras

Möglichkeiten der Entgeltoptimierung, Unterstützung bei der Mitarbeitersuche und -bindung

Buch, Deutsch, 200 Seiten, GB, Format (B × H): 132 mm x 190 mm, Gewicht: 287 g

ISBN: 978-3-96276-038-0
Verlag: DATEV eG


Der bereits in 7. Auflage erscheinende Ratgeber informiert gewohnt aktuell über die wichtigsten Sachbezüge mit steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorteilen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Sämtliche sich durch Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechung ergebenden Neuerungen wurden berücksichtigt.

Der Ratgeber stellt dar, wie Mitarbeiter nicht nur gefunden, sondern durch steuerfreie Leistungen, pauschalbesteuerte Lohnbestandteile und sonstige Leistungen an das Unternehmen auch gebunden werden können.

Diese Entgeltoptimierungsmaßnahmen, deren Voraussetzungen für Steuerfreiheit, eventuelle Sozialversicherungsfreiheit und die Ermittlung der Pauschalsteuer im Rahmen der Lohnabrechnung werden mit Hilfe zahlreicher Beispiele, Hinweise und Übersichten abgebildet.

Ausführungen zum Verfahren der Anrufungsauskunft, Abfindung und Pfändung ergänzen die Thematik. Bei all den genannten Aspekten stehen stets der Nutzen und der Vorteil der Zusammenarbeit mit einem Steuerberater im Fokus der Ausführungen.

Für Detailfragen, auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen, ist immer der Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1 Mitarbeiter belohnen 2 Entgeltoptimierungsmaßnahmen 3 Voraussetzungen für steuerfreie oder pauschal versteuerte Entgeltbestandteile3.1 Zusätzlichkeitserfordernis 3.2 Tarifverträge und Gehaltsextras 3.3 Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen 4 Sozialversicherungspflicht bei steuerfreien oder pauschal versteuerten Zahlungen5 Ermittlung der Pauschalsteuer im Rahmen der Lohnabrechnung5.1 Pauschalierung der Lohnsteuer 5.2 Pauschalierung der Kirchensteuer 5.3 Pauschalierbare Leistungen 5.4 Abwälzung der Pauschalsteuer 6 Entgeltgestaltung durch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten6.1 Steuerfreie Leistungen 6.1.1 Arbeitskleidung 6.1.2 Aufmerksamkeiten 6.1.3 BahnCard 6.1.4 Belegschaftsrabatte 6.1.5 Betriebliche Altersversorgung6.1.6 Betriebssport 6.1.7 Betriebsveranstaltungen 6.1.8 Computer 6.1.9 Corona-Bonus 6.1.10 Darlehen 6.1.11 Dienstleistungen und Waren 6.1.12 Gesundheitsförderung 6.1.13 Job-Tickets 6.1.14 Kindergartenzuschüsse und Betreuungskostenübernahme 6.1.15 Kundenbindungsprogramme 6.1.16 Mankogelder 6.1.17 Mitarbeiterbeteiligungen/Aktienüberlassung 6.1.18 Parkplatzanmietung 6.1.19 Reisekosten 6.1.20 Telefonkosten 6.1.21 Umzugskosten 6.1.22 Weiterbildungsmaßnahmen 6.1.23 Werbeflächenvermietung auf privaten Pkws 6.1.24 Werkzeuggelder 6.1.25 Wohnungsüberlassung 6.2 Pauschalbesteuerte Lohnbestandteile 6.2.1 Computer - Übereignung an Mitarbeiter 6.2.2 Erholungsbeihilfen 6.2.3 Fahrtkostenzuschüsse 6.2.4 Firmenwagen zur privaten Nutzung6.2.5 Fahrräder im Fuhrpark 6.2.6 Incentives 6.2.7 Gruppenunfallversicherung 6.2.8 Internet - Erstattung von Kosten an den Mitarbeiter 6.2.9 Mahlzeiten 6.2.10 Unterkunft/Wohnung 6.2.11 VIP-Logen 6.3 Sonstige Leistungen an den Arbeitnehmer 6.3.1 Betriebliche Krankenversicherung 6.3.2 Kontoführungsgebühren 7 Einholen Auskunftsersuchen 8 Exkurs Abfindung 9 Exkurs Pfändungen 10 Weitere Unterstützungsmaßnahmen für Mitarbeiter in der Krise10.1 Steuerfreier Zuschuss von 1.500 Euro möglich10.2 Das neue Kurzarbeitergeld10.3 Corona-Grundsicherung - Vereinfachter Antrag zu ALG II online10.4 Hinzuverdienstgrenze für Rentner erhöht11 Ausblick


Nettoentgelte erhöhen - Möglichkeiten dazu?Wohl noch nie befanden wir uns in den letzten Jahren in Deutschland in einer Situation, die uns mehr verunsichert hat, als die gerade bestehende Corona-Krise. Und noch selten gab es in der Vergangenheit Situationen, die zu extrem unterschiedlichen Arbeitsbedingungen geführt haben: Manche Betriebe kommen mit der Arbeit nicht nach, andere sehen sich und damit ihren Arbeitnehmern durch den einen oder anderen Lockdown die Beschäftigungsgrundlage entzogen.Mit der Kurzarbeit wurde ein eigentlich altes Konstrukt wieder aktiviert und wird nun unter neuen oder besser vereinfachten Rahmenbedingungen als Hilfsmittel für die Überbrückung der gegenwärtigen Krise eingesetzt. Die Kurzarbeitergelder wurden erheblich aufgestockt, abhängig von der Zeitdauer, die ein Mitarbeiter in Kurzarbeit verbleibt, aber dazu später mehr.Kann man auch in den gegenwärtigen Zeiten eine besondere Vergütung gewähren?Die Bundesregierung hat eine steuer- und sozialversicherungsfreie Prämienlösung in Höhe von 1.500 Euro eingeräumt, die zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.12.2020 Auszahlung finden kann. Diese wurde nun bis zum 30.06.2021 verlängert.Zu diesen Nettoansätzen und vielen weiteren gibt dieser Ratgeber in gewohnter Form Hinweise, zeigt geänderte oder neue Rahmenbedingungen für bereits bekannte Bausteine auf und verweist auf eine neue oder geänderte Rechtsprechung.In den letzten Jahren wurde der Einsatz von Gehaltsextras, die vor ca. 5 bis 10 Jahren eher als Geheimtipp galten, zu einer Art Trend. Ergänzt wurde das Themenfeld in der Umsetzung der Unternehmen durch eine Vielzahl von Beratern, die sich der Ansätze annahmen und diese für Unternehmen aufbereiteten.Bereits seit 2019 erfuhr die anfängliche Begeisterung bei den Arbeitgebern nun wieder Einschränkungen durch negative Ergebnisse in Lohnsteuerprüfungen bzw. deutlich gesagt durch Nachversteuerungen und vor allem auch durch Nachverbeitragungen im Rahmen der Prüfungen der Sozialversicherungsanteile durch die Deutsche Rentenversicherung.Zur Abgrenzung auf dem Markt - im Verhältnis zu unterschiedlichen Konkurrenten - können die Gehaltsextras ein sehr gutes Mittel sein. Wichtig ist aber eine absolut sorgfältige Umsetzung, begonnen bei der arbeitsrechtlichen Gestaltung, da diese in der Regel die Grundlage für die steuerliche und final sozialversicherungsseitige Einschätzung bildet.Der Gedanke, Mitarbeitern Gutes zu tun oder zu deren Wohlbefinden beizutragen, sollte dabei nach wie vor im Vordergrund stehen. Fakt ist, dass man bereits vor 100 Jahren wusste: Mitarbeiter, die sich wohl fühlen, leisten viel und oftmals deutlich mehr als Mitarbeiter, die ihrer Arbeit nachgehen, aber mit wenig Begeisterung den morgendlichen Weg zur Arbeit antreten. Wie sorgt man für das Wohlbefinden des einzelnen Mitarbeiters?Psychologisch betrachtet wird der eine Kollege eher auf verbale Streicheleinheiten reagieren, der andere eher monetär zu begeistern sein. Was trotzdem aber nach wie vor - unabhängig von Motivationstheorien wie Herzberg oder Maslow - zu funktionieren scheint, ist die Schaffung von Motivationsanreizen durch finanzielle Mittel. Generell erfreuen sich aber insbesondere Zahlungen oder Leistungen, die nicht ganz alltäglich sind und den Arbeitgeber manchmal auch eher kreativ etwas fordern, oftmals hoher Beliebtheit. Abgesehen davon, dass eine Steigerung der Personalkosten durch hohe Bruttoentgeltanpassungen ohnehin auch nur in gewissen Grenzen realisierbar sein dürfte.Hier lohnt es sich, genauer ins Detail zu gehen. Insbesondere, da es bei diesen Überlegungen ja nicht nur darum geht, neue Mitarbeiter zu gewinnen, sondern auch für die Bestandsbelegschaft spannend zu sein und zu bleiben. Damit sind wir wieder bei den sog. Nettoentgeltoptionen, die in Form einer abgabenoptimierten Lohnabrechnung möglichst viel netto unter Abzug von wenig Steuern und Sozialversicherungsanteilen für den Mitarbeiter bedeuten. Zum anderen entfalten viele dieser Ansätze auch eine


Ennemoser, Birgit
Nach einem klassischen betriebswirtschaftlichen Studium mit Schwerpunkt Personal und Arbeitsrecht stieg Birgit Ennemoser direkt in die Personalarbeit ein und lernte diese von Grund auf kennen. Heute ist sie mit mehr als 20 Jahren praktischer Erfahrung in den verschiedenen Sparten des Personalwesens vorrangig beratend und als Trainerin und Seminarleiterin tätig.

Seit einigen Jahren leitet Birgit Ennemoser das Geschäftsfeld Personal Services von Auren in Stuttgart. In enger Zusammenarbeit mit den weiteren Geschäftsfeldern von Auren, unter anderem der Wirtschaftsprüfung und der Steuerberatung sowie der Rechtsberatung, betreut sie gemeinsam mit ihren Mitarbeitern Firmenkunden im Rahmen personeller Belange. Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf der Entgeltabrechnung und den damit verbundenen rechtlichen Abhängigkeiten und Voraussetzungen.

Birgit Ennemoser ist Expertin in lohnsteuer-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Themenstellungen, die sich den auftretenden Fragestellungen immer auch aus praktischer Sicht nähert.

Ennemoser, BirgitNach einem klassischen betriebswirtschaftlichen Studium mit Schwerpunkt Personal und Arbeitsrecht stieg Birgit Ennemoser direkt in die Personalarbeit ein und lernte diese von Grund auf kennen. Heute ist sie mit mehr als 20 Jahren praktischer Erfahrung in den verschiedenen Sparten des Personalwesens vorrangig beratend und als Trainerin und Seminarleiterin tätig. Seit einigen Jahren leitet Birgit Ennemoser das Geschäftsfeld Personal Services von Auren in Stuttgart. In enger Zusammenarbeit mit den weiteren Geschäftsfeldern von Auren, unter anderem der Wirtschaftsprüfung und der Steuerberatung sowie der Rechtsberatung, betreut sie gemeinsam mit ihren Mitarbeitern Firmenkunden im Rahmen personeller Belange. Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf der Entgeltabrechnung und den damit verbundenen rechtlichen Abhängigkeiten und Voraussetzungen. Birgit Ennemoser ist Expertin in lohnsteuer-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Themenstellungen, die sich den auftretenden Fragestellungen immer auch aus praktischer Sicht nähert.


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