Markus Fiedler / Felix Pause / Bernhard Hartl | BGB und VOB für Handwerker und Bauunternehmer | Loseblattwerk | sack.de

Loseblattwerk, Deutsch, In 2 Ordnern inklusive CD-ROM

Markus Fiedler / Felix Pause / Bernhard Hartl

BGB und VOB für Handwerker und Bauunternehmer

Aktuelles Praxishandbuch nach BGB und VOB/A, VOB/B und neuer VOB/C 2023

Loseblattwerk, Deutsch, In 2 Ordnern inklusive CD-ROM

ISBN: 978-3-8277-7828-4
Verlag: WEKA


So vermeiden Sie Haftungsrisiken & sichern sich Ihre Vergütung

Ab jetzt gilt die neue VOB/C 2023 für Ihr Gewerk! Die Änderungen betreffen:

– die Regelungen zur Ausführung

– die Nebenleistungen und Besonderen Leistungen

– die Aufmaß- und Abrechnungsvorschriften

Setzen Sie die neuen Anforderungen für die Ausführung und Abrechnung direkt in die Praxis um!

 

Profitieren Sie von diesen Vorteilen:

– Vermeiden Sie Haftungsrisiken!
Wenden Sie die neuen Anforderungen an die Ausführung nach neuer VOB/C richtig an. Mit den Änderungen im Schnellüberblick haben Sie alles im Griff.

– Sichern Sie sich Ihre Vergütung!
Erstellen Sie sicher alle Aufmaße und prüffähige Rechnungen. Mehr als 300 Abbildungen zeigen Ihnen, welche Regeln beim Aufmaß zu beachten sind!

– Wickeln Sie Ihre Aufträge einfach und rechtssicher ab!
Schnelle Antworten bei Behinderungen und Bauzeitverlängerung – sofort umsetzbare Praxis-Hinweise speziell für Handwerker zeigen die richtige Lösung!

Das gibt’s nur bei WEKA: Sichere Auftragsabwicklung nach VOB/A + B + C sowie BGB im Komplettpaket! Mit Praxis-Tipps zu allen Bauphasen – damit meistern Sie alle Herausforderungen im Bauablauf.

Das Handbuch begleitet Sie praxisnah bei allen Schritten im Bauablauf:

– Ausschreibung

– Vertrag

– Ausführung

– Abnahme

– Aufmaß und Abrechnung

– Nachträge

 

Das besondere Extra: Beim Kauf dieses Praxisratgebers erhalten Sie einen Online-Zugang inklusive. Damit haben Sie Ihr Handbuch überall und jederzeit verfügbar!

Bestellen Sie jetzt die aktuelle Arbeitshilfe mit wertvollen Praxistipps zu allen Teilen der VOB und zum BGB – mit den aktuellen Aufmaß- und Abrechnungsregeln nach VOB/C 2023.

 

Lieferumfang

2 Bände DIN A5 + Online-Zugang
Markus Fiedler / Felix Pause / Bernhard Hartl BGB und VOB für Handwerker und Bauunternehmer jetzt bestellen!

Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


VOB Teil A

– Formgerechte Angebote bei öffentlichen Aufträgen

– Wie Sie sich gegen einen Verstoß gegen die Vergabebestimmungen erfolgreich zur Wehr setzen

– Erfolgreiche Angebote bei privaten Auftraggebern

– …

BGB und VOB Teil B

– VOB- und BGB-Verträge zur Ihren Gunsten

– Reibungslose Ausführung nach VOB und BGB

– So beachten Sie alle Ausführungsfristen

– Wie Sie ungerechtfertigte Mängelrügen erfolgreich zurückweisen

– Zahlungen beschleunigen, Einwände gegen Rechnungen VOB-gerecht ablehnen

– Nachträge erfolgreich durchsetzen

– …

Mit vielen Praxishinweisen und mehr als 300 Fallbeispielen aus über 20 Gewerken

VOB Teil C – Jetzt NEU nach VOB/C 2023

Alle Aufmaß- und Abrechnungsregeln speziell für Ihr Gewerk

– Neue Aufmaß- und Abrechnungsregeln aus über 40 Gewerken

– Hieb- und stichfeste Lösungen für Ihre Aufmaße

– Mit vielen Praxishinweisen und Praxisfällen aus über 20 Gewerken

– U.v.m.

 

Gesetze und Verordnungen in aktuellen Fassungen

– BGB

– VOB Teile A, B und C

– Werkvertragsrecht
 

Rechtsprechungsübersicht

– Bauvertragsrecht

– Vergaberecht


Vertragsabschluss
Der Abschluss eines Werkvertrags richtet sich nach dem BGB. Es ist sinnvoll, die gesetzlichen Regelungen im Bauvertrag zu ergänzen.
 
Vertragsgestaltung
Die Vertragspartner können den Bauvertrag grundsätzlich frei gestalten. Es gibt nur wenige gesetzliche Grenzen. In der Praxis beschränkt vor allem das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Vertragsfreiheit.
 
Einbeziehung der VOB/B in den Bauvertrag
Die VOB/B gilt für den Bauvertrag nicht automatisch. Sie muss zwischen den Bauvertragsparteien vereinbart werden.
 
Rechte des Auftragnehmers im Überblick
Der Auftragnehmer kann Bauzeitverlängerung und Schadensersatz bzw. Entschädigung fordern und sich vom Vertrag lösen, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
 
Was gilt, wenn die Vergütungshöhe nicht vereinbart wurde?
Wenn die Vergütungshöhe im Vertrag nicht geregelt wurde, schuldet der Auftraggeber zumindest die ortsübliche Vergütung. Eine wichtige Ausnahme hiervon gilt für VOB/B Nachträge.
 
Vergütung nach Vertragstypen
Die VOB/B unterscheidet zwischen verschiedenen Vergütungs- bzw. Abrechnungsformen, nämlich dem Einheitspreisvertrag, dem Pauschalvertrag und dem Stundenlohnvertrag.
 
Die VOB/B als AGB
Die einzelnen Klauseln der VOB/B unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen der Inhaltskontrolle. Das kann dazu führen, dass einzelne VOB/B-Klauseln unwirksam sind.
 
Einbeziehung der VOB/C
Haben die Parteien die VOB/B in den Vertrag einbezogen, so wird die VOB/C automatisch Bestandteil des Bauvertrags.
 
Pflichten des Auftragnehmers im Überblick
Der Bauunternehmer muss die Ausführungsunterlagen des Auftraggebers prüfen und sich an diese halten. Er muss die Kontrolle durch den Auftraggeber dulden, seinen Anordnungen Folge leisten und sein Werk vor Beschädigungen schützen.
 
Prüfpflicht des Auftragnehmers im Überblick
Der Auftragnehmer muss die Ausführungsgrundlagen sorgfältig prüfen und etwaige Bedenken unverzüglich, vollständig und schriftlich mitteilen.



Rechtsanwalt Markus Fiedler hat sich auf das Bau- und Architektenrecht spezialisiert. Nach Studium und Referendariat in Berlin begann er im Jahre 2000 seine anwaltliche Tätigkeit in einer baurechtlichen Sozietät. Seit dem Jahre 2008 ist er dort Partner. Im Jahre 2009 wurde ihm der Titel eines Fachanwaltes für Bau- und Architektenrecht verliehen. Hinzu kommt, dass Herr Fiedler Partner der überörtlichen Sozietät WRD Witt Roschkowski Dieckert ist. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Gestaltung von Ingenieur- und Bauverträgen, der baubegleitenden Rechtsberatung und der Vertretung vor Gericht. Herr Fiedler ist zudem als Referent von baurechtlichen Schulungen tätig. Für WEKA ist er als Herausgeber der Werke "VOB 2012 für Handwerker und Bauunternehmer" und "Praxishandbuch Bauleitung und Objektüberwachung" tätig.


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