Buch, Deutsch, 1596 Seiten, Buch, Format (B × H): 151 mm x 230 mm
Buch, Deutsch, 1596 Seiten, Buch, Format (B × H): 151 mm x 230 mm
ISBN: 978-3-648-10696-9
Verlag: Haufe
Der Kommentar zum Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht unterstützt mit vielen Hinweisen und Beispielen die Bearbeitung erbschaftsteuer- und schenkungsteuerrechtlicher Mandate. Zum einen sind alle zwischenzeitlich ergangenen gesetzlichen Neuregelungen eingearbeitet, z. B. durch das Jahressteuergesetz 2021 vom 21.12.2021. Darüber hinaus wurden zahlreiche Entscheidungen der Finanzgerichtsbarkeit sowie des BFH und EuGH umfassend berücksichtigt. Mit dem Fischer/Pahlke/Wachter erhalten Sie einen Kommentar für die Praxis, der durch Kompaktheit, Klarheit, Instruktion und Aktualität hervorsticht.
Haufe Praxiskommentare - einfach schneller informiert:
- Kompakte Normenkommentierung des ErbStG durch erfahrene Autoren und Herausgeber aus Richterschaft, Verwaltung und Beraterschaft
- Klarer Fokus auf Beratungsansätze und Gestaltungstipps
- Intensive Diskussion der Rechtsprechung, insbesondere der BFH-Entscheidungen
- 8. Auflage in vollständiger Neubearbeitung aufgrund von Rechtsentwicklungen.
Mit dieser Neuauflage wird die Kommentierung des ErbStG auf den Stand November 2022 gebracht und berücksichtigt damit alle Änderungen infolge der jüngsten Rechtsentwicklungen, u. a. des JStG, insbesondere bei Steuerbefreiungs- und Verschonungsregelungen nach den §§ 13a – 13d sowie §§ 19a, 28, 28a ErbStG und der Bewertungsregelungen, § 12 ErbStG. Alle übrigen Vorschriften des ErbStG sind auf den aktuellen Stand der Literatur, der ErbStR und Hinweise sowie Rechtsprechung gebracht worden.
Die geänderten Richtlinien und Hinweise erfordern für Ihre Beratungs- und Deklarationstätigkeit neue Ansätze und Strategien. Was heißt dies für die Unternehmen, Personen und deren steuerlichen Berater? Was bedeuten die Änderungen für die Beratungspraxis und die Rechtsgestaltung auf dem Gebiet des Schenkung- und Erbschaftsteuerrechts? Wie entwickelt sich das einschlägige Bewertungsrecht sowie die ImmoWertV?
Es gilt daher jetzt:
sich umfassend und gleichzeitig fokussiert zu informieren
die Praxisrelevanz der Änderungen kommentiert zu wissen
Neuerungen richtig einschätzen zu können und Gestaltungen anzupassen
Leistungsumfang:
Einbezug der jüngsten Rechtsentwicklungen
Kompakte Kommentierung zum Bewertungsrecht im Rahmen des § 12 ErbStG.
Fokus insbesondere auf die reformierten Befreiungs- und Begünstigungsvorschriften.Tipp:
Auch als Online-Kommentar zum Vorzugspreis erhältlich, mit zahlreichen weiteren Inhalten und regelmäßigen Aktualisierungen.
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
Welche Inhalte bietet der Erbschaftsteuer Kommentar? Hier erfahren Sie es!
Abfindung
Abfindung für aufschiebend bedingte Ansprüche
Abfindung für Erb- und Pflichtteilsverzicht
Ableitung des Anteilswerts
Ableitung des Unternehmenswerts aus Verkäufen
Anerbenrecht (Höferecht)
Anfall der Erbschaft und Ausschlagung
Anrechnung ausl. Erbschaftsteuer
Anzeige
Anzeigepflicht
Aufhebung der Stiftung
Auflage oder Bedingung
Auflösend bedingter Erwerb
Auflösung Verein oder Trusts
Aufschiebend bedingte Lasten
Aufschiebend bedingter Erwerb
Aufschiebende Bedingung
Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
Ausländisches Sachvermögen
Auslandserwerb
Auslegung
Ausscheiden Gesellschafter, Abfindungsentgelt
Ausschlagung Erbeinsetzung
Außensteuerrecht
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Zugewinnausgleich
Zugewinnausgleich Erbrechtlich
Zugewinnausgleichsanspruch
Zugewinnausgleichsanspruch Anfangsvermögen
Zugewinnausgleichsanspruch Endvermögen
Zugewinngemeinschaft
Zusammenrechnung
Zuwendungsgegenstand
Zuwendungsgegenstand im Kapitalgesellschafsrecht
Zuwendungstatbestand
Zweckzuwendung
Verschaffen Sie sich mit der Leseprobe des Erbschaftsteuergesetz Kommentars einen kurzen Überblick über das Angebot.
§ 13a Steuerbefreiung fr Betriebsvermögen, Betriebe der Land und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften (1) 1Der Wert von Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften im Sinne des § 13b Abs. 4 bleibt insgesamt außer Ansatz (Verschonungsabschlag). 2 Voraussetzung ist, dass die Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen (Absatz 4) des Betriebs, bei Beteiligungen an einer Personengesellschaft oder Anteilen an einer Kapitalgesellschaft
des Betriebs der jeweiligen Gesellschaft, innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb (Lohnsummenfrist) insgesamt 400 Prozent der Ausgangslohnsumme nicht unterschreitet (Mindestlohnsumme). 3 Ausgangslohnsumme ist die durchschnittliche Lohnsumme der letzten fünf vor dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer endenden Wirtschaftsjahre.
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