Flockenhaus | Vertragsgestaltung und Kollektivverträge | Buch | 978-3-8329-7580-7 | www.sack.de

Buch, Deutsch, Band 40, 602 Seiten, broschiert, Format (B × H): 153 mm x 227 mm, Gewicht: 891 g

Reihe: Studien zum deutschen und europäischen Arbeitsrecht

Flockenhaus

Vertragsgestaltung und Kollektivverträge

Am Beispiel der Bezugnahme- und Öffnungsklausel
1. Auflage 2012
ISBN: 978-3-8329-7580-7
Verlag: Nomos

Am Beispiel der Bezugnahme- und Öffnungsklausel

Buch, Deutsch, Band 40, 602 Seiten, broschiert, Format (B × H): 153 mm x 227 mm, Gewicht: 891 g

Reihe: Studien zum deutschen und europäischen Arbeitsrecht

ISBN: 978-3-8329-7580-7
Verlag: Nomos


Das Verhältnis von individualrechtlichen Arbeitsvertragsinhalten und geltenden Kollektivbedingungen stellt den vertragsgestaltenden Arbeitsrechtler oftmals vor Probleme. Der Kautelarjurist muss im Rahmen der Gestaltung von Arbeitsverträgen verstehen, welche Kollektivbedingungen für das konkret auszugestaltende Arbeitsverhältnis Anwendung finden und wie sich diese auf dessen Inhalt auswirken. Der Autor befasst sich mit der Wirkungsweise von Kollektivverträgen im Arbeitsrecht und gibt Vorschläge zur Verwendung von Arbeitsvertragsklauseln, die auf bestehende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen hinweisen. Im Zentrum steht dabei die rechtssichere Formulierung von Bezugnahmeklauseln auf Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sowie die betriebsvereinbarungs- und tarifvertragsoffene Gestaltung von Arbeitsverträgen.

Die Dissertation wurde im Juni 2012 mit dem Küttner-Promotionspreis für Arbeitsrecht ausgezeichnet.

Informationen zur Reihe:

Studien zum deutschen und europäischen Arbeitsrecht

Herausgegeben von Prof. Dr. Martin Henssler, Prof. Dr. Martin Franzen, Prof. Dr. Abbo Junker und Prof. Dr. Peter Schüren

Die Schriftenreihe »Studien zum deutschen und europäischen Arbeitsrecht« versammelt aus Wissenschaft und Praxis Monographien zum Arbeitsrecht. Besonders aktuelle Themen werden aufgegriffen und vertieft. Die Reihe will damit Antwort auf die Frage geben, wie eine »moderne« Arbeitsrechtsgestaltung – gerade auch in ihren Bezügen zu benachbarten Rechtsgebieten – aussehen könnte. Der Praxisbezug ist durch die Herausgeber gewährleistet. Sie sind durch zahlreiche praxisrelevante Veröffentlichungen bekannt und bilden mit ihren Arbeitsschwerpunkten auch die thematischen Schwerpunkte der Reihe in ihren weiten Bezügen ab.

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