Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen GVBl Teil I
Das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen (GVBl., bis 1946 Gesetz- und Verordnungsblatt für Groß-Hessen) ist das Gesetzblatt des Landes Hessen. Herausgeberin des 2011 im 67. Jahrgang erscheinenden Bekanntmachungsorgans ist die Hessische Staatskanzlei in Wiesbaden.
Das GVBl. gliedert sich in zwei Teile (GVBl. I und GVBl. II). Im GVBl. I werden die in die Gesetzgebungskompetenz des Landes fallenden Gesetze und Verordnungen sowie Staatsverträge bekannt gemacht. Das GVBl. II stellt eine Sammlung des bereinigten hessischen Landesrechts dar.
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Das GVBl. gliedert sich in zwei Teile (GVBl. I und GVBl. II). Im GVBl. I werden die in die Gesetzgebungskompetenz des Landes fallenden Gesetze und Verordnungen sowie Staatsverträge bekannt gemacht. Das GVBl. II stellt eine Sammlung des bereinigten hessischen Landesrechts dar.
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