Goertz | Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus in Deutschland | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 223 Seiten

Reihe: Polizei - Studium - Praxis, SCHRIFTENREIHE

Goertz Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus in Deutschland

Eine analytische Einführung für Polizei und Sicherheitsbehörden

E-Book, Deutsch, 223 Seiten

Reihe: Polizei - Studium - Praxis, SCHRIFTENREIHE

ISBN: 978-3-8011-0906-6
Verlag: Verlag Deutsche Polizeiliteratur
Format: EPUB
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus stellen im Augenblick und prognostisch für viele Jahre eine wesentliche Bedrohung für die Innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland dar. Um dieser Gefahr wirksam begegnen zu können, ist die Kenntnis von rechtsextremistischen Strukturen, Erscheinungsformen und Handlungsweisen insbesondere für die Polizei und Sicherheitsbehörden unverzichtbar.
Das vorliegende Buch liefert eine kompakte Darstellung des gegenwärtigen Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus in Deutschland. Ausgehend von einer Begriffsdefinition und -analyse widmet sich der Autor im Anschluss rechtsextremistischen Parteien sowie Organisationen, Gruppen und Individuen. Weiterhin zeigt er aktuelle Entwicklungen und Phänomene im Rechtsextremismus auf und bezieht an dieser Stelle umfassend das Problemfeld von Rechtsextremisten in der Bundeswehr und in den Polizeien mit ein. Anschließend benennt er Beispiele für den Übergang von Rechtsextremismus zu Rechtsterrorismus und behandelt rechtsterroristische Fälle wie die Anschläge in Halle und Hanau.
Zudem widmet der Verfasser sich rechtsextremistischen und rechtsterroristischen Inhalten im Internet, bevor er abschließend aktuelle Abwehrmaßnahmen der Sicherheitsbehörden vorstellt.
Das Buch wendet sich in Konzeption und Aufbau zum einen an die in der Ausbildung und insbesondere im Studium befindlichen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten und zum anderen an Praktiker im staatlichen und zivilgesellschaftlichen Aufgabenbereich der Prävention und Repression von Rechtsextremismus. Je nach Wissensstand dient es dazu, sich einen Gesamtüberblick über die Thematik zu verschaffen oder aber vorhandene Kenntnisse gezielt zu vertiefen.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Geleitwort
Vorwort
1 Einleitung, Aufbau und Zielgruppe des Buches
2 Definitionen und Analysemerkmale von Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus
3 Rechtsextremistische Parteien in Deutschland
4 Akteure im deutschen Rechtsextremismus – rechtsextremistische Organisationen, Gruppen und Individuen
5 Aktuelle Trends im deutschen Rechtsextremismus – rechtsextremistische Phänomene
6 Übergang von Rechtsextremismus zu Rechtsterrorismus – aktuelle Fälle
7 Rechtsterroristische Akteure und Anschläge in Deutschland – aktuelle Fälle
8 Rechtsextremistische und rechtsterroristische Inhalte im Internet
9 Aktuelle Gegenmaßnahmen der Sicherheitsbehörden sowie Präventions- und Deradikalisierungsprogramme
10 Fazit
Literaturverzeichnis


2Definitionen und Analysemerkmale von Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus
2.1Definitionen und Analysemerkmale von Rechtsextremismus
Sozialwissenschaftliche Definitionen und Definitionsansätze von Rechtsextremismus gibt es zahlreiche. Viele deutsche Rechtsextremismusforscher beschäftigen sich seit Jahrzehnten intensiv und ausführlich damit.4 Nach Auffassung von Dienstbühl umfasst der Rechtsextremismus „sämtliche neofaschistische, neonazistische und ultra-nationalistische Ideologien. Zentrales Merkmal ist die Überbetonung der ethnischen Zugehörigkeit, durch welche sich die Anhänger als Menschen einer ‚höheren Rasse‘ definieren. Andere Nationalitäten und Volksgemeinschaften werden degradiert und als Menschen von minderem Wert angesehen“.5 Jaschke versteht unter Rechtsextremisten diejenigen, „die von der rassisch oder ethnisch bedingten sozialen Ungleichheit der Menschen ausgehen, nach ethnischer Homogenität von Völkern verlangen und das Gleichheitsgebot der Menschenrechtsdeklaration ablehnen, die den Vorrang der Gemeinschaft vor dem Individuum betonen, von der Unterordnung des Bürgers unter die Staatsräson ausgehen und die den Wertepluralismus einer liberalen Demokratie ablehnen und die Demokratisierung rückgängig machen wollen“6. Kreis wiederum definiert Rechtsextremismus als ein „Einstellungsmuster, dessen verbindendes Kennzeichen Ungleichwertigkeitsvorstellungen darstellen. Diese äußern sich im politischen Bereich in der Affinität zu diktatorischen Regierungsformen, chauvinistischen Einstellungen und einer Verharmlosung bzw. Rechtfertigung des Nationalsozialismus. Im sozialen Bereich sind sie gekennzeichnet durch antisemitische, fremdenfeindliche und sozialdarwinistische Einstellungen“7. Salzborn schreibt dem Rechtsextremismus folgende Einstellungen zu: „Völkisches Denken, Biologismus, Rassismus, Autoritarismus, Homogenitätsdenken, Elitismus, Sexismus, Antisemitismus, Antiamerikanismus, Geschichtsrevisionismus, Militarismus und Antirationalismus“. Als mögliche rechtsextremistische Verhaltensformen bzw. Radikalisierungsstufen beschreibt er „Protest/Provokation, Wahlverhalten, Mitgliedschaft, Gewalt bzw. Terrorismus“.8 Für die Zielgruppe dieses Buches, Auszubildende (mittlerer Dienst) und Studierende (gehobener und höherer Dienst) deutscher Polizeibehörden und Nachrichtendienste, soll Rechtsextremismus hier weniger sozialwissenschaftlich-theoretisch, dafür aber operativ-praktisch definiert und analysiert werden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Verfassungsschutzbehörde des Bundes, definiert Rechtsextremismus wie folgt: „Unter Rechtsextremismus werden Bestrebungen verstanden, die sich gegen die im Grundgesetz konkretisierte fundamentale Gleichheit der Menschen richten und die universelle Geltung der Menschenrechte ablehnen. Rechtsextremisten sind Feinde des demokratischen Verfassungsstaates, sie haben ein autoritäres Staatsverständnis, das bis hin zur Forderung nach einem nach dem Führerprinzip aufgebauten Staatswesen ausgeprägt ist. Das rechtsextremistische Weltbild ist geprägt von einer Überbewertung ethnischer Zugehörigkeit, aus der u.a. Fremdenfeindlichkeit resultiert. Dabei herrscht die Auffassung vor, die Zugehörigkeit zu einer Ethnie, Nation oder ‚Rasse‘ bestimme den Wert eines Menschen. Offener oder immanenter Bestandteil aller rechtsextremistischen Bestrebungen ist zudem der Antisemitismus. Individuelle Rechte und gesellschaftliche Interessenvertretungen treten zugunsten kollektivistischer ‚volksgemeinschaftlicher‘ Konstrukte zurück (Antipluralismus)“.9 Diese Definition des Bundesamtes für Verfassungsschutz geht davon aus, dass sich Rechtsextremisten gegen die verfassungsmäßige Ordnung, das Grundgesetz und die freiheitliche demokratische Grundordnung (FdGO) wenden. Zur FdGO gehören nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts folgende Grundsätze: •das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch Organe der Gesetzgebung und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, •die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, •das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, •die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, •die Unabhängigkeit der Gerichte, •der Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft •sowie die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.10 Rechtsextremisten sind Feinde des demokratischen Verfassungsstaates, richten sich gegen die fundamentale Gleichheit der Menschen und haben ein autoritäres Staatsverständnis. Rechtsextremisten lehnen die Staatsform der modernen Demokratie ab und überbewerten ethnische Zugehörigkeit, woraus Fremdenfeindlichkeit und ein Freund-Feind-Muster resultieren. Analysemerkmale von Rechtsextremismus sind: •Fremdenfeindlichkeit. Sie drückt eine feindselige Haltung gegenüber Menschen aus, die sich durch Herkunft, Nationalität, Religion oder Hautfarbe von der eigenen Umwelt unterscheiden. Die rechtsextremistische Ideologie ist geprägt von einer Überbewertung ethnischer Zugehörigkeit. •Nationalismus und Rassismus sind für Neonationalsozialisten (Neonazis) politische und gesellschaftliche Ideologieelemente. •Rechtsextremistischer Antisemitismus drückt sich in der Idee einer „weltumspannenden geheimen Verschwörung des Judentums“ aus oder indem Juden kollektiv für die Handlungen des Staates Israel verantwortlich gemacht werden. •Rechtsextremisten hängen einem autoritär geprägten Staatsverständnis an, das häufig mit der Ablehnung der in Demokratien üblichen Gewaltenteilung einhergeht. In der Konsequenz fordern Neonazis angelehnt an den historischen Nationalsozialismus einen „Führerstaat“, in dem alle staatliche Macht auf die Entscheidungen einer Einzelperson zurückgeführt wird. •Rechtsextremisten organisieren sich im rechtsextremistischen Parteienspektrum, als Neonazis, in „Kameradschaften“, subkulturell geprägt, dazu gehören u.a. die Skinhead-Subkultur und die „Identitäre Bewegung“.11 2.2Definitionen und Analysemerkmale von Rechtsterrorismus
Das Bundesamt für Verfassungsschutz definiert Rechtsterrorismus wie folgt: „Der Terrorismus-Begriff der Verfassungsschutzbehörden unterscheidet sich von der strafrechtlichen Definition: Während der Terrorismus-Begriff im strafrechtlichen Sinne – zumindest in Bezug auf ‚terroristische Vereinigungen‘ gemäß § 129a Strafgesetzbuch (StGB) – eine relativ enge Konkretisierung erfährt, ist dieser im Verfassungsschutzverbund weiter gefasst. Verfassungsschutzbehörden verstehen unter Rechtsterrorismus den nachhaltig geführten Kampf von Rechtsextremisten für politische Ziele. Diese sollen mithilfe von Anschlägen auf Leib, Leben und Eigentum anderer durchgesetzt werden, insbesondere durch schwere Straftaten, wie sie in § 129a Abs. 1 StGB genannt sind, oder durch andere Straftaten, die zur Vorbereitung solcher Straftaten dienen. Damit enthält die Definition zwar einen unmittelbaren Bezug zum Tatbestand des § 129a StGB, sie ist jedoch nicht ausschließlich auf diesen beschränkt. Entscheidend ist aus Verfassungsschutzperspektive das gleichzeitige Vorliegen von drei wesentlichen Faktoren, die auf einen Akteur zutreffen müssen: –eine politische Motivation in Verbindung mit konkreten politischen Zielen, –ein nachhaltiges, also nicht nur spontanes, impulsives oder einmaliges Agieren, –Verüben von besonders schweren Straftaten, insbesondere massiven Gewaltstraftaten. Diese Verfassungsschutzdefinition verlangt hierbei nicht notwendigerweise die Existenz einer Gruppierung, wie sie das Strafrecht dagegen zwingend vorsieht. Es werden somit auch Einzelpersonen erfasst, die die oben genannten Faktoren erfüllen und dabei nicht auf konkrete Weisung Dritter handeln (rechtsterroristische Einzeltäter). Die Übergänge von gewaltorientiertem Rechtsextremismus in den Rechtsterrorismus können fließend sein. Die Beobachtung des gewaltorientierten Rechtsextremismus ist daher für...


Dr. Stefan Goertz, Professor für Sicherheitspolitik, Schwerpunkt Extremismus- und Terrorismusforschung, Hochschule des Bundes, Fachbereich Bundespolizei, Lübeck.


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