Grießer | Strukturierter Parteivortrag im digital geführten Zivilprozess | Buch | 978-3-16-170578-6 | www.sack.de

Buch, Deutsch, 267 Seiten, fadengeheftete Broschur, Format (B × H): 154 mm x 232 mm, Gewicht: 408 g

Reihe: Schriften zum Recht der Digitalisierung

Grießer

Strukturierter Parteivortrag im digital geführten Zivilprozess

Richterliche Verfahrensleitung und Sanktionierung parteiseitigen Fehlverhaltens
1. Auflage 2026
ISBN: 978-3-16-170578-6
Verlag: Mohr Siebeck

Richterliche Verfahrensleitung und Sanktionierung parteiseitigen Fehlverhaltens

Buch, Deutsch, 267 Seiten, fadengeheftete Broschur, Format (B × H): 154 mm x 232 mm, Gewicht: 408 g

Reihe: Schriften zum Recht der Digitalisierung

ISBN: 978-3-16-170578-6
Verlag: Mohr Siebeck


Die Digitalisierung des Zivilprozesses verbessert die Rahmenbedingungen für einen strukturierten Parteivortrag. Aufbauend auf Ansätzen zur stärkeren parteiseitigen Strukturierung des Prozessstoffs entwickelt Florian Grießer ein Strukturierungskonzept, das eine tabellarische Gesamtübersicht der Prozesskommunikation erzeugt. Es zeichnet sich besonders dadurch aus, dass es den Parteien größtmögliche Darstellungsfreiheit einräumt und zugleich ermöglicht, inhaltlich Zusammengehörendes räumlich beisammen abzubilden. Eine individuelle Sortierfunktion macht insbesondere eine Strukturbindung des Beklagten an die Struktur des Klägers obsolet, die vergleichbare Vorschläge zumeist erfordern. Ein solches Strukturierungskonzept ist über Durchsetzungsmechanismen abzusichern. In Grießers Konzept dienen Sanktionen als Instrumente der richterlichen Verfahrensleitung dazu, mehrere Ziele zu erreichen. Sie müssen wirksam und zugleich verfassungskonform sein, sollen nur geringen Sanktionierungsaufwand hervorrufen und die negativen Folgen einer Missachtung der verursachenden Partei oder gar ihrem Rechtsbeistand aufbürden. Inspiriert von Sanktionen des englischen Zivilprozessrechts entwirft der Autor ein dreistufig eskalierendes Durchsetzungssystem: Sofern eine Nacharbeitsaufforderung fruchtlos bleibt, hat die Partei ihren Vortrag zu verschlagworten sowie zusätzlich anfallende Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren zu tragen. Wurde Vortrag falsch verschlagwortet und vom Gericht übersehen, folgt eine Präklusionssanktion in der Folgeinstanz.

Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis 2025 im Fach Rechtswissenschaften der Universität Tübingen ausgezeichnet.

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Weitere Infos & Material


Einleitung
1. Kapitel: Konzept eines strukturierten Parteivortrags
A. Bisherige Vorschläge zur parteiseitigen Strukturierung des Vortrags
B. Der „sortierbare strukturierte Parteivortrag"
C. Auswirkungen auf die Arbeitsweise der betroffenen Berufsträger
D. Zugang zum Parteivortrag
E. Anwendung des Strukturierungskonzepts außerhalb von Anwaltsprozessen
F. Fazit zum Strukturierungskonzept des „sortierbaren strukturierten Parteivortrags"
2. Kapitel: Durchsetzung des Strukturierungskonzepts
A. Prozessuale Durchsetzungsmechanismen im englischen Recht
B. Durchsetzungsmechanismen für den „sortierbaren strukturierten Parteivortrag" im deutschen Zivilprozess
Schlussbetrachtung
Thesen

Anhang: Interview with Sir Marcus Smith, President of the United Kingdom Competition Appeal Tribunal

Einleitung
1. Kapitel: Konzept eines strukturierten Parteivortrags
A. Bisherige Vorschläge zur parteiseitigen Strukturierung des Vortrags
B. Der „sortierbare strukturierte Parteivortrag"
C. Auswirkungen auf die Arbeitsweise der betroffenen Berufsträger
D. Zugang zum Parteivortrag
E. Anwendung des Strukturierungskonzepts außerhalb von Anwaltsprozessen
F. Fazit zum Strukturierungskonzept des „sortierbaren strukturierten Parteivortrags"
2. Kapitel: Durchsetzung des Strukturierungskonzepts
A. Prozessuale Durchsetzungsmechanismen im englischen Recht
B. Durchsetzungsmechanismen für den „sortierbaren strukturierten Parteivortrag" im deutschen Zivilprozess
Schlussbetrachtung
Thesen

Anhang: Interview with Sir Marcus Smith, President of the United Kingdom Competition Appeal Tribunal


Grießer, Florian Leander
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen und am Trinity College Dublin; 2019 Erste juristische Prüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Dekanat der Juristischen Fakultät und am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozess- und Insolvenzrecht, Europäisches und Internationales Privat- und Verfahrensrecht, Tübingen; Forschungsaufenthalt an der University of Cambridge; Rechtsreferendariat beim Oberlandesgericht Stuttgart/Landgericht Tübingen; 2025 Promotion.

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen und am Trinity College Dublin; 2019 Erste juristische Prüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Dekanat der Juristischen Fakultät und am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozess- und Insolvenzrecht, Europäisches und Internationales Privat- und Verfahrensrecht, Tübingen; Forschungsaufenthalt an der University of Cambridge; Rechtsreferendariat beim Oberlandesgericht Stuttgart/Landgericht Tübingen; 2025 Promotion.

Legal studies at the University of Tübingen and Trinity College Dublin; First State Examination in Law in 2019; Research Assistant at the Dean's Office of the Faculty of Law and at the Chair of Civil Law, Civil Procedure and Insolvency Law, European and International Private and Procedural Law, Tübingen; Research stay at the University of Cambridge; clerkship at the Higher Regional Court (Oberlandesgericht) Stuttgart / the Regional Court (Landgericht) Tübingen; Doctorate (Ph.D.) in 2025.



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