Gronimus / Knorz / Wienzeck | Personalratswahl im Bundesdienst | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 409 Seiten

Gronimus / Knorz / Wienzeck Personalratswahl im Bundesdienst

Erläuterungen und Muster zum Bundespersonalvertretungsgesetz; Mit Wahlordnung; Unter besonderer Berücksichtigung der Bundeswehr

E-Book, Deutsch, 409 Seiten

ISBN: 978-3-8029-2406-4
Verlag: Walhalla und Praetoria
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Handlungshilfen für Wahlvorstände

Personalräte haben nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz weitreichende Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte; sie werden regelmäßig alle vier Jahre in einem detailliert geregelten Verfahren gewählt.

Wahlvorstände erfahren in allen Einzelheiten, wie sie eine korrekte Wahl durchführen:

Aktuelle Rechtsgrundlagen der Personalratswahlen
Ergänzendes Bundesrecht
Hinweise aus der Praxis für die Praxis
Vordrucke und Formularmuster
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Weitere Infos & Material


1;Personalratswahl im Bundesdienst;1
2;Schnellübersicht;5
3;Geleitwort;7
4;Vorwort der Verfasser;8
5;Abkürzungsverzeichnis;9
6;I Einführung;13
6.1;1. Grundzüge des Wahlverfahrens;15
6.2;2. Fahrplan für regelmäßige Personalratswahlen;19
6.3;3. Ablaufplan für vorzeitige Personalratswahlen;27
7;II Allgemeine Rechtsgrundlagen der Personalratswahlen;35
7.1;1. Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG);37
7.1.1;Inhaltsübersicht;37
7.1.2;Erster Teil Personalvertretungen im Bundesdienst;43
7.1.2.1;Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften;43
7.1.2.2;Zweites Kapitel Personalrat, Stufenvertretung, Gesamtpersonalrat, Personalversammlung;55
7.1.2.2.1;Erster Abschnitt Wahl und Zusammensetzung des Personalrates;55
7.1.2.2.2;Zweiter Abschnitt Amtszeit des Personalrates;99
7.1.2.2.3;Dritter Abschnitt Geschäftsführung des Personalrates;117
7.1.2.2.4;Vierter Abschnitt Rechtsstellung der Personalratsmitglieder;121
7.1.2.2.5;Fünfter Abschnitt Personalversammlung;123
7.1.2.2.6;Sechster Abschnitt Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat;125
7.1.2.3;Drittes Kapitel Jugend- und Auszubildendenvertretung, Jugend- und Auszubildendenversammlung;126
7.1.2.4;Viertes Kapitel Vertretung der nichtständig Beschäftigten;130
7.1.2.5;Fünftes Kapitel Beteiligung der Personalvertretung;130
7.1.2.5.1;Erster Abschnitt Allgemeines;130
7.1.2.5.2;Zweiter Abschnitt Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung;132
7.1.2.5.3;Dritter Abschnitt Angelegenheiten, in denen der Personalrat zu beteiligen ist;136
7.1.2.5.4;Vierter Abschnitt Beteiligung der Stufenvertretungen und des Gesamtpersonalrates;143
7.1.2.6;Sechstes Kapitel Gerichtliche Entscheidungen;143
7.1.2.7;Siebentes Kapitel Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von Verschlußsachen;144
7.1.3;Zweiter Teil Personalvertretungen in den Ländern;153
7.1.3.1;Erstes Kapitel Rahmenvorschriften für die Landesgesetzgebung;153
7.1.3.2;Zweites Kapitel Unmittelbar für die Länder geltende Vorschriften;157
7.1.4;Dritter Teil (weggefallen);158
7.1.5;Vierter Teil Schlußvorschriften;158
7.2;2. Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVWO);162
7.2.1;Inhaltsübersicht;162
7.2.2;ERSTER TEIL Wahl des Personalrates;165
7.2.2.1;Erster Abschnitt Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl;165
7.2.2.2;Zweiter Abschnitt Besondere Vorschriften für die Wahl mehrerer Personalratsmitglieder oder Gruppenvertreter;209
7.2.2.3;Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften für die Wahl eines Personalratsmitgliedes oder eines Gruppenvertreters (Personenwahl);216
7.2.2.4;Vierter Abschnitt Wahl der Vertreter der nichtständig Beschäftigten;218
7.2.3;ZWEITER TEIL Wahl des Bezirkspersonalrates;219
7.2.4;DRITTER TEIL Wahl des Hauptpersonalrates;231
7.2.5;VIERTER TEIL Wahl des Gesamtpersonalrates;235
7.2.6;FÜNFTER TEIL Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter;236
7.2.7;SECHSTER TEIL Besondere Verwaltungszweige;239
7.2.8;SIEBTER TEIL Schlußvorschriften;247
8;III Allgemeine Vordrucke und Muster;253
8.1;1. Muster für die wichtigsten Vordrucke zur Wahl (Rundschreiben des BMI);255
8.1.1;Verzeichnis der Vordrucke;255
8.2;2. Ergänzende Muster und Beispiele;300
9;IV Ergänzendes Bundesrecht;325
9.1;1. Privatisierte Bereiche;327
9.1.1;a) Eisenbahnneuordnungsgesetz (ENeuOG);327
9.1.2;b) Gesetz zum Personalrecht der Beschäftigten der früheren Deutschen Bundespost (Postpersonalrechtsgesetz – PostPersRG);329
9.2;2. Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz – SG);332
9.3;3. Gesetz über die Beteiligung der Soldaten (Soldatenbeteiligungsgesetz – SBG);334
9.3.1;Inhaltsübersicht;334
9.3.2;Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften;337
9.3.3;Kapitel 2 Beteiligung der Soldaten durch Vertrauenspersonen;337
9.3.3.1;Abschnitt 1 Wahl der Vertrauenspersonen;337
9.3.3.2;Abschnitt 2 Geschäftsführung und Rechtsstellung;340
9.3.3.3;Abschnitt 3 Beteiligung der Vertrauensperson;344
9.3.4;Kapitel 3 Gremien der Vertrauenspersonen;351
9.3.4.1;Abschnitt 1 Versammlungen der Vertrauenspersonen;351
9.3.4.2;Abschnitt 2 Gesamtvertrauenspersonenausschuß;353
9.3.5;Kapitel 4 Beteiligung der Soldaten durch Personalvertretungen;360
9.3.5.1;Verzeichnis der Dienststellen und Einrichtungen der Streitkräfte im Sinne von § 49 SBG;378
9.3.6;Kapitel 5 Schlußvorschriften;405
9.4;4. Verordnung über die Bildung von Bezirkspersonalräten bei militärischen Dienststellen;406
10;V Fundstellennachweis;411
10.1;1. Rechtsprechung;413
10.2;2. Literatur;426
11;VI Stichwortverzeichnis;429


Dr. jur. Andreas Gronimus war bis 2016 für den Bereich Arbeitsrecht und Beteiligungsrechte verantwortlich. Er ist als Rechtsanwalt in Bonn niedergelassen und hat insbesondere zum Soldatenbeteiligungsgesetz veröffentlicht.

Nicole Knorz ist als Rechtsanwältin zugelassen und seit 2001 beim Deutschen BundeswehrVerband tätig.

Christian Wienzeck ist seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen und beim Deutschen BundeswehrVerband tätig, zunächst als Referent für Mitbestimmungsfragen, nun als Abteilungsleiter Verbandspolitik und Recht.

Herausgeber Oberstleutnant Martin Berg ist Stabsoffizier mit der Befähigung zum Richteramt. Er war dienstlich zuletzt als Grundsatzreferent für Arbeitssicherheitsrecht im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) tätig. Im Bundesvorstand des Deutschen BundeswehrVerbandes ist er für Fragen der Mitbestimmung verantwortlich.


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