Die Frage der 'Selbstreinigung' von Unternehmen stellt sich im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe. Wenn in einem Unternehmen ein Kartellrechtsverstoß begangen wurde, stellt dies, als Verstoß gegen den das Vergaberecht prägenden Wettbewerbsgrundsatz, einen Grund dar, dieses Unternehmen nicht zu berücksichtigen. Ein Unternehmen darf jedoch nicht über das Erforderliche hinaus von Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Es ist von der Vergabestelle zu berücksichtigen, wenn das Unternehmen hinreichende Maßnahmen ergriffen hat, um künftige Rechtsverstöße zu verhindern. Die Autorin befasst sich detailliert mit den Voraussetzungen einer solchen erfolgreichen 'Selbstreinigung' und setzt sich dabei insbesondere kritisch mit dem Erfordernis einer Schadenswiedergutmachung auseinander.
Henn
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Die Strukturmerkmale des Vergaberechts – Die Einhaltung kartellrechtlicher Vorschriften als Anforderung an Bewerber und Bieter nach deutschem Vergaberecht – Die Möglichkeit der 'Selbstreinigung' – Kartellverbot
Jeanie Henn studierte Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Université Robert-Schumann in Strasbourg. Im Anschluss an das Rechtsreferendariat war sie vier Jahre lang als Rechtsanwältin im Bereich Kartellrecht tätig, bevor sie in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg eintrat.