Horn | Patronatserklärungen im «common law» und im deutschen Recht | Buch | 978-3-631-35083-6 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 2663, 215 Seiten, Paperback, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 289 g

Reihe: Europäische Hochschulschriften Recht

Horn

Patronatserklärungen im «common law» und im deutschen Recht

Eine rechtsvergleichende Darstellung der Verwendung von «comfort letters» und Patronatserklärungen im englischen, australischen und deutschen Recht

Buch, Deutsch, Band 2663, 215 Seiten, Paperback, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 289 g

Reihe: Europäische Hochschulschriften Recht

ISBN: 978-3-631-35083-6
Verlag: Peter Lang


Patronatserklärungen, im Englischen comfort letters genannt, nehmen in der internationalen Konzernfinanzierung eine bedeutende Rolle ein. Für den Verwender stellt sich dabei die Frage ihres Verpflichtungsgehalts. Die Arbeit stellt zunächst die rechtliche Behandlung von Patronatserklärungen im common law dar. Der Schwerpunkt liegt hierbei im englischen und australischen Recht. Dabei können erhebliche Unterschiede in der Bewertung einzelner Erklärungen in den untersuchten Rechtsordnungen festgestellt werden. Darüber hinaus werden verschiedene Erklärungsarten nach deutschem Recht untersucht und hinsichtlich ihrer Rechtswirkungen mit dem common law verglichen. Abschließend wird eine Bewertung einzelner Erklärungen als bankmäßige Sicherheiten nach den verschiedenen Rechtsordnungen vorgenommen.
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Aus dem Inhalt: Patronatserklärungen bzw. comfort letters im englischen, australischen und US-amerikanischen Recht (common law) sowie im deutschen Recht - Englische und australische Gerichtsentscheidungen - Intention of creating legal relations, promissory nature, certainty, misrepresentation, doctrine of promissory estoppel, commercial morality - Goodwill-Erklärungen, Absichtserklärungen, Kapitalanteils- und Vertrauensklausel, Beteiligungs- und Stillhalteklausel, Managementklausel, Geschäftspolitikklausel, Loyalitätserklärung, Ausstattungsverpflichtung.


Der Autor: Janpeter Horn wurde 1965 in Oldenburg geboren. 1984: International Baccalaureate Diploma am United World College of the Atlantic, Großbritannien; Ausbildung zum Bankkaufmann; Studium der Rechtswissenschaft in Konstanz, London und Kiel; Juristisches Referendariat, u.a. in Hamburg und Singapur (Rechtsabteilung einer International tätigen Großbank). Tätigkeit bei einer Hamburger Wirtschaftsrechtskanzlei (1995-1997), danach bei einer Bank, zuständig für das Auslands- und internationale Geschäft (1997-1999); seit Mai 1999 tätig in einer Maschinenfabrik in Oldenburg.


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