Jakowski | Das Anerkennungsregime des europäischen Zivilprozessrechts für mitgliedstaatliche Entscheidungen. | Buch | 978-3-428-18055-4 | sack.de

Buch, Deutsch, 310 Seiten, Format (B × H): 154 mm x 233 mm, Gewicht: 470 g

Reihe: Schriften zum europäischen Recht

Jakowski

Das Anerkennungsregime des europäischen Zivilprozessrechts für mitgliedstaatliche Entscheidungen.

Eine Analyse der Verordnungen EuGVVO, EuVTVO, EuMahnVO und EuGFVO unter dem Blickwinkel des deutschen Zivilprozessrechts.

Buch, Deutsch, 310 Seiten, Format (B × H): 154 mm x 233 mm, Gewicht: 470 g

Reihe: Schriften zum europäischen Recht

ISBN: 978-3-428-18055-4
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Die Anerkennung mitgliedstaatlicher zivilprozessualer Entscheidungen ist wichtiger Bestandteil des einheitlichen europäischen Wirtschaftsraums. Gleichwohl wird neben der Wirkung der Vollstreckbarkeit die Anerkennung mitgliedstaatlicher Entscheidungen vor allem in den jüngsten europäischen Verordnungen auf diesem Gebiet nur beiläufig behandelt.

Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Konzeption der Anerkennung mitgliedstaatlicher Entscheidungen im europäischen Zivilprozessrecht. Neben einer grundlegenden Überprüfung der dogmatischen Konzeption des Prinzips der Anerkennung im europäischen Kontext beschäftigt sich die Arbeit insbesondere mit der Frage, wie die zahlreichen europäischen Verordnungen mit dem Prinzip der Anerkennung umgehen – insbesondere auch im Verhältnis zur Vollstreckbarkeit mitgliedstaatlicher Entscheidungen – und welche Fallstricke sich hier ergeben. Es werden Unzulänglichkeiten der europäischen Konzeption der Anerkennung aufgezeigt und unterschiedliche Lösungsansätze erörtert.

Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis der Juristischen Studiengesellschaft Gießen e. V. ausgezeichnet und mit einer Dissertationsauszeichnung der Justus-Liebig-Universität Gießen im Jahr 2020 gewürdigt.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1. Einführung
Die Anerkennung im europäischen Zivilprozessrecht – Die Anerkennung im Verhältnis zur Vollstreckung – Automatische Anerkennung, inzidente Überprüfung der Anerkennungsfähigkeit und besondere Vollstreckbarkeitsregelungen – Gang der Untersuchung
2. Das Prinzip der Anerkennung im europäischen Zivilprozessrecht
Anerkennung – Das Prinzip der Anerkennung im Verhältnis zur Vollstreckung – Anerkennung als abstraktes Prinzip der rechtlichen Beachtlichkeit
3. Anerkennungsversagung im europäischen Zivilprozessrecht
Automatische Anerkennung und ihre Versagung – Konzeption der Anerkennungsversagung – Unterscheidung von Anerkennungsversagung und Vollstreckungsversagung – Die Versagungsgründe – Die Systematik der EuGVVO zur Versagung von Anerkennung und Vollstreckung – Anerkennungsversagung im europäischen Zivilprozessrecht außerhalb der EuGVVO – Zusammenfassung
4. Anerkennung und Vollstreckung nach EuVTVO, EuGFVO und EuMahnVO
Europäischer Titel? – Vollstreckung nach EuVTVO, EuMahnVO und EuGFVO – Anerkennung der Vollstreckbarkeit durch Wirkungserstreckung – Anerkennung anderer Entscheidungswirkungen und das Verhältnis zur Vollstreckbarkeit – Zusammenfassung
5. Die Behandlung der Anerkennungsfrage im ersuchten Mitgliedstaat
Nichtanerkannte Entscheidung als 'rechtliches Nullum' – Bindende Feststellung der Anerkennung(sfähigkeit) – Im Allgemeinen: Folgen der fehlenden Verbindlichkeit der Anerkennungsfrage – Im Besonderen: Die fehlende Anerkennung im Verhältnis zur Vollstreckung – Zusammenfassung
6. Verbindlichkeit der Anerkennungsfrage – Lösungsansätze
Status quo – Ziel: Abschaffung der Versagungsgründe? – Verbindliche Beurteilung der Anerkennungsfrage nach einheitlich europäischen Maßstäben? – Beseitigung der Anerkennung im Wege prozessualer Gestaltung – Anerkennung nach den Vollstreckungsverordnungen? – Änderungsvorschläge
7. Abschließende Gedanken
Ausblick: Titelfreizügigkeit als rechtspolitisches Ziel – Grenzüberschreitende Zwangsvollstreckung? – Weltweites Anerkennungs- und Vollstreckungsübereinkommen? – Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
Sachverzeichnis


Victoria Maria Jakowski studierte von 2008 bis 2013 Rechtswissenschaften in Heidelberg, Genf und Frankfurt am Main. Im Anschluss absolvierte sie das Referendariat im Landgerichtsbezirk Frankfurt am Main mit Stationen in Brüssel und San Francisco. Zwischen 2017 und 2019 war sie als Rechtsanwältin bei einer großen Wirtschaftskanzlei in München tätig. Im Wintersemester 2019/2020 promovierte sie am Fachbereich Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen zum Thema 'Das Anerkennungsregime des europäischen Zivilprozessrechts für mitgliedstaatliche Entscheidungen'. Sie ist als Referentin in der Bayerischen Staatskanzlei tätig.

Victoria Maria Jakowski studied Law from 2008 to 2013 at Heidelberg, Geneva and Frankfurt am Main. After her first state examination she completed her legal clerkship with the district court Frankfurt am Main with stages in Brussels and San Francisco. She then went on to be a lawyer with a major corporate law firm in Munich from 2017 to 2019. In the beginning of 2010 she completed her doctoral studies with the University of Gießen on the topic of 'The system of recognition in European civil procedure law'. She is currently an advisor for the Bavarian State Chancellery.


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