Buch, Deutsch, 116 Seiten, Format (B × H): 190 mm x 270 mm
Buch, Deutsch, 116 Seiten, Format (B × H): 190 mm x 270 mm
ISBN: 243-232014100-8
Verlag: Diplomica Verlag
Die Studie untersucht folgende Fragestellungen:
- Was bedeutet Kooperation im betriebswirtschaftlichen Sinn, und in Bezug auf diese Untersuchung?
- Welche Effekte können im Allgemeinen durch Kooperation erreicht werden?
- Warum können Kooperationen für Krankenhäuser interessant sein?
- Welche Vorteile bieten Kooperationen den Krankenhäusern im Vergleich zu alternativen Strategien?
- Welchen Bedingungen unterliegen Kooperationsbestrebungen von Krankenhäusern?
- Welche Möglichkeiten zur Kooperation bieten sich den Krankenhäusern?
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
- Medizin | Veterinärmedizin Medizin | Public Health | Pharmazie | Zahnmedizin Medizin, Gesundheitswesen Krankenhausmanagement, Praxismanagement
- Wirtschaftswissenschaften Betriebswirtschaft Unternehmensorganisation, Corporate Responsibility Unternehmenskooperationen, Joint Ventures
- Wirtschaftswissenschaften Wirtschaftssektoren & Branchen Gesundheitswirtschaft
Weitere Infos & Material
Textprobe:
KAPITEL 3, DAS KRANKENHAUS UND DIE NOTWENDIGKEIT STRUKTURELLER VERÄNDERUNGEN:
Im folgenden Kapitel wird das Thema der zwischenbetrieblichen Kooperation auf den Bereich der Krankenhäuser in Deutschland übertragen. Da das Krankenhaus der eigentliche Gegenstand dieser Studie ist, werden zu Beginn dessen wichtigste Eigenschaften kurz dargestellt. Dadurch wird ein Hintergrundwissen geschaffen, welches für die weitergehende Studie sinnvoll ist. Mit Hilfe der Darstellung veränderter Rahmenbedingungen für die Krankenhausorganisation kann ein laufender Wandel in der Krankenhauslandschaft identifiziert werden, der dann auf die Kooperation als Instrument zur Neuorganisation eines Krankenhauses überleiten lässt.
3.1, DAS KRANKENHAUS ALS GEGENSTAND DER STUDIE:
Das Krankenhaus ist einer der speziellen Akteure des Gesundheitssystems und dadurch bestimmten Besonderheiten unterworfen. Zu diesen Besonderheiten zählen die Strukturmerkmale der Krankenhäuser, die gleichzeitig eine Systematisierung und Differenzierung deutscher Krankenhäuser ermöglichen. Aber auch die Krankenhausleistung selbst weist einige Besonderheiten auf, die in diesem Zusammenhang aufzuzeigen sind.
3.1.1, STRUKTURMERKMALE DEUTSCHER KRANKENHÄUSER:
Die organisatorische Ausgestaltung eines einzelnen Krankenhauses kann vielfältige Formen annehmen. Die wichtigsten Kriterien zur Untergliederung des Krankenhauswesens sind die Trägerschaftsgruppen, die Rechtsformen, die betrieblichen Funktionen, der Bezug zur staatlichen Planung und die Versorgungsstufen.
Die Eigentumsträgerschaft von Krankenhäusern kennzeichnet mögliche Kapital- und Stimmenrechte bei der Krankenhausführung. Hier wird allgemein zwischen öffentlichen, freigemeinnützigen und privaten Krankenhäusern unterschieden. Zu den öffentlichen Krankenhäusern gehören Krankenhäuser, die von öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften oder deren Zusammenschlüssen, oder von Sozialversicherungsträgern getragen werden. Grundlage für ihre Einrichtung ist das Sozialstaatsprinzip bzw. die Verpflichtung des Staates zur Daseinsvorsorge. Diese Prinzipien verpflichten den Staat, überall dort wo eine freigemeinnützige oder private stationäre Krankenhausversorgung fehlt, selbst Krankenhäuser einzurichten. Ziel dieser Krankenhäuser ist die Bedarfsdeckung. Eigentumsträger der freigemeinnützigen Krankenhäuser sind Träger der freien Wohlfahrtspflege, private Genossenschaften, Kirchengemeinden, Ordensgemeinschaften und private Stiftungen. Sie werden freiwillig eingerichtet und verfolgen weltanschauliche oder religiöse Ziele. Diese Krankenhäuser versuchen vorrangig kostendeckend zu arbeiten. Träger der privaten Krankenhäuser sind einzelne oder mehrere Privatpersonen. Diese Krankenhäuser werden mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben und bedürfen somit einer Konzession nach § 30 der Gewerbeordnung (GewO).
Die Rechtsform eines Krankenhauses entscheidet über die Außen- und Innenbeziehungen des Krankenhauses. Dazu gehören die Rechtsstellung, die Entscheidungsebenen, sowie die Entscheidungsautonomie der eingesetzten Leitungsspitze und die Einwirkungsmöglichkeiten der Eigentumsträger.
Nach der Intensität der Behandlung und Pflege bzw. nach der Verweildauer können Akut- und Sonderkrankenhäuser unterschieden werden. Der Großteil aller Krankheitsfälle wird in Akutkrankenhäusern behandelt. Diese versuchen das Ziel einer Behandlung relativ schnell durch möglichst intensive Behandlung und Pflege zu erreichen. Sonderkrankenhäuser sind meist auf die Behandlung von Krankheitsarten mit langer Verweildauer spezialisiert. Sie erfüllen Sonderaufgaben hinsichtlich der Versorgung bestimmter Personengruppen (z.B. Gefängniskrankenhaus), dienen der besonderen Unterbringung von Patienten (z.B. Psychiatrisches Krankenhaus) oder führen besondere Versorgungsmaßnahmen oder Behandlungsverfahren (z.B. Tuberkulosekrankenhaus) durch.
Übersicht 3 2 zeigt die zusätzliche Unterscheidung der Akutkrankenhäuser nach ihrer ärztlich-pflegerischen Zielsetzung. Hie