Kellner / Schouten | Handbuch für Betriebsratsvorsitzende | E-Book | www.sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 464 Seiten

Kellner / Schouten Handbuch für Betriebsratsvorsitzende

Aufgaben und Rechte von A - Z
5. Auflage 2018
ISBN: 978-3-939928-17-1
Verlag: Kellner Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: 0 - No protection

Aufgaben und Rechte von A - Z

E-Book, Deutsch, 464 Seiten

ISBN: 978-3-939928-17-1
Verlag: Kellner Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: 0 - No protection



Handbuch für Betriebsrats-Vorsitzende

Das Handbuch für Vorsitzende und StellvertreterInnen ist ein ständiger Begleiter der Betriebsräte, weil die wesentlichen Themen der täglichen Arbeit übersichtlich und kurzgefasst zur Verfügung stehen. Die Rechtsstellung der Vorsitzenden und freigestellten Betriebsratsmitglieder wird ausführlich dargestellt sowie der erforderliche Bedarf an Büroausstattung und Fachliteratur.
Aufgaben und Rechte von A bis Z: "Was tun" bei Einstellungen, Kündigungen, Arbeitgeber-Blockaden, Arbeitsgerichtsverfahren und vieles mehr wird praxisgerecht erläutert und ergänzt mit handfesten Tipps von erfahrenen Betriebsratsvorsitzenden, denen die Arbeitgeber häufig nicht gewachsen waren.

Hinzu kommen Arbeitshilfen und Checklisten, Adressen von Sachverständigen und Seminarveranstaltern, die BR-orientiert arbeiten, sowie vielfältige Hinweise zu Kooperationsmöglichkeiten mit den Gewerkschaften.

Eine nützliche Arbeitshilfe zur erfolgreichen Bewältigung der Betriebsrats-Aufgaben.
Die vierte Auflage ist vollständig überarbeitet und enthält den kompletten Text des BetrVG.

Kellner / Schouten Handbuch für Betriebsratsvorsitzende jetzt bestellen!

Weitere Infos & Material


1;Cover;1
2;Innentitel;2
3;Impressum;3
4;Inhaltsverzeichnis;4
5;Linkliste;7
6;1. Kapitel: Einleitung;8
6.1;Gewählt - Was tun?;8
6.2;Warum Betriebsrat: Beruf oder Berufung?;11
7;2. Kapitel: Geschäftsführung, Tipps und Internes;15
7.1;Allgemeines Selbstverständnis des Betriebsrats;15
7.2;Aufgaben des Betriebsrats: Interessenvertretung;18
7.3;Aufgaben des/der BR-Vorsitzenden;22
7.4;Arbeitsplanung und Erledigung;29
7.5;Anspruch auf Sachmittel, Räume und Büropersonal;38
7.6;Arbeitskampf, Streik und die Betriebsratsmitglieder;44
7.7;Betriebsratssitzungen;45
7.8;Betriebsversammlungen;58
7.9;Betriebsvereinbarungen;67
7.10;Betriebsräteversammlungen des GBR;74
7.11;Beratungsgespräche;76
7.12;Beteiligungsrechte, ergänzend zum BetrVG;80
7.13;Betriebsratsbüro: Lage und Ausstattung;84
7.14;Computer im Betriebsratsbüro;86
7.15;Dolmetschereinsatz für Betriebsratszwecke;95
7.16;Einigungsstelle;96
7.17;Einsichtsrechte der BR-Mitglieder;105
7.18;Ersatzmitglieder;106
7.19;Europäische Betriebsräte;108
7.20;Fachliteratur für Betriebsräte;114
7.21;Fachbücher aus dem KellnerVerlag;121
7.22;Freistellungen: zeitweise;129
7.23;Führungsaufgaben des/der BR-Vorsitzenden;133
7.24;Geheimhaltungspflicht;136
7.25;Geschäftsordnung des Betriebsrats;139
7.26;Gesammelte TIPPS für Betriebsratsvorsitzende;150
7.27;Gesamtbetriebsrat (GBR);154
7.28;Gewerkschaftsarbeit in den Betrieben;156
7.29;Gewerkschaftmitglied als Betriebsrat;160
7.30;Hausrecht des Betriebsrats;162
7.31;Informationsrechte des Betriebsrats;163
7.32;Informationsbeschaffung: was und wie?;165
7.33;Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV);169
7.34;Kleinbetriebe und Betriebsratsarbeit;171
7.35;Konzernbetriebsrat (KBR);172
7.36;Körpersprache wahrnehmen und nutzen;174
7.37;Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats;179
7.38;Rechtliches für freigestellte BR-Mitglieder;181
7.39;Sachverständige gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG;195
7.40;Schwerbehinderte und ihre Rechte;200
7.41;Seminare für Betriebsräte;211
7.42;Sprechstunden des Betriebsrats;214
7.43;Unterlassungsanspruch des Betriebsrats / § 23 Abs. 3;217
7.44;Verhandlungen mit dem Arbeitgeber;219
7.45;Wahlkampf und Wiederwahl;224
7.46;Was tun bei Blockadeverhalten des Arbeitgebers?;225
7.47;Zeit-Tipps für Betriebsrats-Vorsitzende;227
7.48;Personelle Einzelmaßnahmen;233
8;3. Kapitel: Soziale Angelegenheiten;238
8.1;Alkoholmissbrauch und der Missbrauch anderer Drogen;238
8.2;Betriebliche Altersversorgung;247
8.3;Bildschirmarbeitsplätze;252
8.4;Datenschutzbestimmungen;255
8.5;Einblick in Bruttolohn- und Gehaltslisten;257
8.6;Gefahrstoffe im Betrieb;260
8.7;Interessenausgleich/Nachteilsausgleich/Sozialplan;263
8.8;Sozialplan bei Stellenabbau (§ 112, § 112a);268
8.9;Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld;273
8.10;Medikamentensucht;275
8.11;Tarifvertrag und BetrVG;277
8.12;Teilzeitarbeit;284
8.13;Überstunden sind Übel-Stunden;286
9;4. Kapitel: Personelle Angelegenheiten;288
9.1;Abmahnung;288
9.2;Arbeitnehmerrechte einzelner Beschäftigter;290
9.3;Beschwerderechte und Beschwerdebehandlungen;292
9.4;Gleichbehandlung in den Betrieben;294
9.5;Kündigungsanhörungen;299
9.6;Kündigungen erfolgreich verhindern;307
9.7;Wahlkampf und Wiederwahl;324
9.8;Mitbestimmung bei personellen Angelegenheiten;329
9.9;Personelle Einzelmaßnahmen;333
9.10;Personalplanung und Beschäftigungssicherung;343
9.11;Berufsbildung und Betriebsratsaufgaben;345
9.12;Massenentlassungen – was tun?;347
9.13;Mobbing: was ist das und wer hilft?;351
9.14;Leiharbeitnehmer;354
9.15;Zeugnisse: die „Geheimsprache“;356
10;5. Kapitel: Übergreifendes;362
10.1;Arbeitgeber-Typologie;362
10.2;Arbeitgeberverbände und Betriebsräte;364
10.3;Arbeitsgerichtsverfahren;365
10.4;Betriebsbeauftragte und deren Zuständigkeiten;370
10.5;Datenschutz im Betrieb;371
11;Stichwortverzeichnis;443
12;Abkürzungsverzeichnis;461
13;Fachbuchliste;463
14;Buchrücken;474



Alkoholmissbrauch und der Missbrauch anderer Drogen
Alkoholismus ist die am meisten verbreitete Sucht in Deutschland. Nach Schätzungen des “Jahrbuch Sucht” sind ca. 2,5 Millionen Menschen von Alkohol abhängig, 800.000 von Medikamenten und 100.000 von illegalen Drogen. Ansteigend ist die Zahl der Mehrfachabhängigen, wobei die Einnahme von weniger harten Drogen wie Haschisch, Amphetaminen und Nikotin auch nicht zu unterschätzen ist.

Neben großen Kosten entsteht für die Gesellschaft ein enormer Produktivitätsverlust in den Betrieben, im Gesundheits- und Sozialwesen sowie im Verkehr und nicht zuletzt bei den Gerichten.

Die wirtschaftliche Belastung beträgt insgesamt 5 bis 6% des Bruttosozialproduktes. Zugleich werden in der Alkohol- und Zigarettenindustrie enorme Gewinne für die Aktionäre erwirtschaftet, sehr hohe Gehälter für das Führungspersonal gezahlt, und es existieren Arbeitsplätze für zigtausend Arbeiter und Angestellte. Außerdem kassiert der Staat reichlich Steuern, die durch Herstellung, Werbung und Vertrieb dieser legalen Drogen fällig werden. Insgesamt ein Interessengegensatz, der von den Betriebsräten nicht aufgelöst werden kann. Ihnen bleibt die oft undankbare Aufgabe, den Beschäftigten zu helfen, die seelische Probleme nicht geregelt bekommen und deshalb regelmäßig und zuviel trinken und es nicht ohne fremde Hilfe lassen können.

Tipp: Im AntiKündigungsbuch sind etliche Fälle dargestellt, wie Kündigungen von alhoholkranken Beschäftigten durch Betriebsräte erfolgreich verhindert werden konnten. Es sind tatsächlich geschehene Fälle, deren Lösungswege z.T. übertragbar sind (siehe Kapitel 2: Fachbuchliste Nr. 003).

An erster Stelle der Süchte steht in den Betrieben und Verwaltungen die Alkoholabhängigkeit. Laut Schätzungen der Deutschen Hauptstelle gegen Suchtgefahren gibt es in den deutschen Betrieben 5% Alkoholkranke, das sind ca. 1,25 Millionen Arbeitnehmer/innen. Zudem ist die doppelte Anzahl, also weitere 10%, suchtgefährdet. Durch Alkohol werden rund 25% aller Arbeitsunfälle verursacht. Jedem sechsten Beschäftigten wird aufgrund von Alkoholmissbrauch gekündigt, oftmals fatalerweise mit Zustimmung des Betriebsrats.

Da alle Suchtmittel auf das zentrale Nervensystem wirken, kann es bereits bei gelegentlichem übermäßigem Gebrauch, egal ob es sich um Alkohol, Medikamente, Zigaretten oder illegale Drogen handelt, zur Beeinträchtigung der Konzentrationsfähigkeit und des Reaktionsvermögens kommen. Das Unfallrisiko ist erheblich höher, die Arbeitsfähigkeit herabgesetzt, und die Kontakte zu den Mitmenschen werden schwieriger.

Missbrauch liegt bei ständigem und übermäßigen Gebrauch von Suchtmitteln vor, z. B. bei täglichem Trinken von (zuviel) Alkohol, dauernder hochdosierter Einnahme von Medikamenten oder bei starkem Rauchen sowie bei der Kombination von mehreren Drogen.

Widerspruchsrecht des Betriebsrats bei Kündigung innerhalb einer Woche
Nachdem der Betriebsrat durch den Arbeitgeber von der beabsichtigten Kündigung eines Alkoholkranken informiert wurde, muss er innerhalb einer Woche einen schriftlich begründeten Widerspruch einlegen. Eine Benachteiligung des/ der Beschäftigten liegt vor, wenn die Alkoholkrankheit nicht wie jede andere Krankheit behandelt wird.

Lässt der Arbeitgeber sich nicht von seinem Vorhaben, dem Arbeitnehmer zu kündigen, abbringen, kann der Betriebsrat der ordentlichen Kündigung unter Beachtung der Fristen widersprechen (§ 102 Abs. 3 BetrVG). Im Falle einer außerordentlichen Kündigung muss der Betriebsrat seine Bedenken unverzüglich, spätestens aber nach drei Tagen schriftlich äußern. Vor der Stellungnahme oder dem Widerspruch sollte er unbedingt den Betroffenen anhören. Widerspruch kann eingelegt werden, wenn soziale Gesichtspunkte nicht ausreichend berücksichtigt wurden oder wenn es möglich ist, den Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz weiterzubeschäftigen oder wenn mit Zustimmung des Betroffenen eine Weiterbeschäftigung unter geänderten Vertragsbedingungen möglich ist.



Ihre Fragen, Wünsche oder Anmerkungen
Vorname*
Nachname*
Ihre E-Mail-Adresse*
Kundennr.
Ihre Nachricht*
Lediglich mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihr Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Das Datenhandling bei Sack Fachmedien erklären wir Ihnen in unserer Datenschutzerklärung.