Kemme | Das Tatbestandsmerkmal der Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten in den Umweltstraftatbeständen des StGB | Buch | 978-3-89971-395-4 | sack.de

Buch, Deutsch, Band Band 008, 526 Seiten, Format (B × H): 166 mm x 244 mm, Gewicht: 1042 g

Reihe: Osnabrücker Abhandlungen zum gesamten Wirtschaftsstrafrecht (OAGW)

Kemme

Das Tatbestandsmerkmal der Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten in den Umweltstraftatbeständen des StGB

Buch, Deutsch, Band Band 008, 526 Seiten, Format (B × H): 166 mm x 244 mm, Gewicht: 1042 g

Reihe: Osnabrücker Abhandlungen zum gesamten Wirtschaftsstrafrecht (OAGW)

ISBN: 978-3-89971-395-4
Verlag: V & R Unipress GmbH


Ein Großteil der Umweltstrafnormen der §§ 324ff. StGB machen die Strafbarkeit davon abhängig, ob der Täter 'unter (grober) Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten' handelt. Derartige 'verwaltungsrechtliche Pflichten' können sich nach der Legaldefinition dieses Tatbestandsmerkmals in § 330d Nr. 4 StGB unter bestimmten Voraussetzungen aus Rechtsvorschriften, gerichtlichen Entscheidungen, vollziehbaren Verwaltungsakten und Auflagen sowie aus öffentlich-rechtlichen Verträgen ergeben.In Auseinandersetzung mit den zahlreichen sich aus dieser Regelungstechnik ergebenden Fragen – etwa ihrer Vereinbarkeit mit dem Bestimmtheitsgebot angesichts der Weite der in Bezug genommenen verwaltungsrechtlichen Regelungen oder der sachgerechten Eingrenzung der für die jeweilige Strafnorm relevanten Pflichten – befürwortet der Autor eine restriktive Auslegung.
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Weitere Infos & Material


Schall, Hero
Prof. Dr. Hero Schall war Professor für Strafrecht und Nebengebiete an der Universität Osnabrück (emeritiert seit 2008). Er ist Mitglied im Vorstand des Instituts für Wirtschaftsstrafrecht.

Krack, Ralf
Prof. Dr. Ralf Krack ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht der Universität Osnabrück.

Kemme, Matthias
Dr. Matthias Kemme, LL.M., ist derzeit als Referendar im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg tätig.

Dr. Matthias Kemme, LL.M., ist derzeit als Referendar im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg tätig.


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