Buch, Deutsch, 7836 Seiten, gebunden mit SU, Format (B × H): 179 mm x 245 mm, Gewicht: 6489 g
Reihe: Nomos Kommentar
in 3 Bänden
Buch, Deutsch, 7836 Seiten, gebunden mit SU, Format (B × H): 179 mm x 245 mm, Gewicht: 6489 g
Reihe: Nomos Kommentar
ISBN: 978-3-8487-3106-0
Verlag: Nomos
Der „NK-StGB“
ist das Markenzeichen im Strafrecht. Nicht von ungefähr: Er bietet den neuesten Stand der wissenschaftlichen Diskussion sowie die umfassende Dokumentation der aktuellen Rechtsprechung. Dem Praktiker werden neue und unverzichtbare Argumentationsmuster geliefert, die Darstellung lässt Raum für die entscheidende Vertiefung in der Argumentation.
Die Reformauflage des „NK“
reagiert unmittelbar auf einen Gesetzgeber, der dem Ruf nach mehr Sicherheit mit einer (Spring-)Flut neuer oder reformierter, stets und ständig jedoch strafverschärfender Gesetze folgt.
Die Kommentierungen befinden sich auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung. Insbesondere konnten folgende Gesetze berücksichtigt werden:
- Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
- Gesetz zur Bekämpfung der internationalen Korruption
- Grundlegende Änderungen im Sexualstrafrecht (Reform 2016 sowie 49. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht)
- Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Beihilfe beim Suizid
- das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels
- das Gesetz zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches;
- Gesetz zur Einführung einer Speicherfrist und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (Vorratsdatenspeicherung)
- Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages (Gesetz gegen Hasskriminalität)
- Gesetz zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten (Verschärfung des Terrorismusstrafrechts)
- Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Mollath-Fall)
Auf der Höhe der Zeit
berücksichtigt der Großkommentar bereits die Gesetzesentwürfe zur Vermögensabschöpfung, zum Stalking, zum Sportwettbetrug und zur Majestätsbeleidigung (Böhmermann-Fall).