Kirche und Recht KuR
Die Zeitschrift für die kirchliche und staatliche Praxis - Kirche & Recht (abgekürzt: KuR) ist eine überkonfessionelle und ökumenisch verantwortete Zeitschrift, die sich an alle Einrichtungen und Ämter wendet, die kirchliches und staatliches Recht anwenden. In ihrem Beitragsteil werden Themen zu den Rechtsbereichen, die für kirchliche Einrichtungen von Interesse sind, praxisnah aufbereitet. Sie enthält in ihrem aktuellen Teil unter anderem Veranstaltungshinweise, aktuelle Rechtsprechung und Neuerscheinungshinweise zu einschlägigen Büchern und Aufsätzen.
Kurzcharakteristik
Kirchen und Religionsgemeinschaften nehmen auf vielfältige und umfassende Weise am Rechtsverkehr teil. Durch ihre zahlreichen Aktivitäten z.B. in Caritas, Diakonie und im Bildungs- und Sozialbereich - etwa als Träger von Sozialstationen, Kindertagesstätten, Altenheimen, Krankenhäusern, Schulen, Hochschulen und Akademien, um nur einiges aufzuführen - müssen sie sich täglich auch mit rechtlichen Problemen auseinander setzen. Gleiches gilt für die kirchlichen Verwaltungen der evangelischen Landeskirchen und der katholischen (Erz-) Bistümer, die kirchlichen Ordensgemeinschaften bis hin zu den Kirchen- und Pfarrgemeinden mit ihren vielfältigen Diensten vor Ort.
Die Kirchen selbst wie auch ihre Partner in Staat und Verwaltung, Justiz, Wohlfahrtspflege und in der Privatwirtschaft haben nicht nur spezifische Regelungen staatlichen Rechts anzuwenden, sondern bei der Erfüllung ihrer Aufgaben häufig auch kirchliches Recht zu beachten, beispielsweise im Schul- und Hochschulbereich, im Steuer-, Rundfunk- oder Feiertagsrecht, im Denkmalschutz, Arbeits-, Anstalts- oder im Wehrrecht. Betroffen sind alle Rechtsbereiche, vor allem das öffentliche und private Recht, aber auch das Strafrecht.
Eingebunden in eine historisch gewachsene Gemengelage kirchlicher und staatlicher Normen stellt sich das Verhältnis von Kirche und Recht kompliziert dar. Das anzuwendende Recht ist entweder kirchlich oder staatlich autonom gesetzt, es ist kirchenrechtlich staatsvertraglich paktiert oder entspringt einer über- oder internationalen Rechtsquelle. In der juristischen Fachliteratur sind die einschlägigen Veröffentlichungen meist weit verstreut und eher grundsätzlich angelegt. Es fehlt bislang an einer alle Rechtsgebiete abdeckenden, überkonfessionellen und an den Bedürfnissen der Praxis orientierten Publikation.
Hier will „Kirche und Recht“ ansetzen und Themen aus allen relevanten Rechtsbereichen praxisnah aufbereiten, ohne dabei den wissenschaftlichen Anspruch aufzugeben. Darüber hinaus werden auch einschlägige Neuerscheinungen von Büchern und Aufsätzen, Leitsätze gerichtlicher Entscheidungen, Fundstellen neuer oder geänderter Rechts- und Verwaltungsvorschriften regelmäßig dokumentiert; Nachrichten aus dem politischen Raum, wichtige Personalien und Hinweise auf Veranstaltungen und Termine vervollständigen die Information.
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Kurzcharakteristik
Kirchen und Religionsgemeinschaften nehmen auf vielfältige und umfassende Weise am Rechtsverkehr teil. Durch ihre zahlreichen Aktivitäten z.B. in Caritas, Diakonie und im Bildungs- und Sozialbereich - etwa als Träger von Sozialstationen, Kindertagesstätten, Altenheimen, Krankenhäusern, Schulen, Hochschulen und Akademien, um nur einiges aufzuführen - müssen sie sich täglich auch mit rechtlichen Problemen auseinander setzen. Gleiches gilt für die kirchlichen Verwaltungen der evangelischen Landeskirchen und der katholischen (Erz-) Bistümer, die kirchlichen Ordensgemeinschaften bis hin zu den Kirchen- und Pfarrgemeinden mit ihren vielfältigen Diensten vor Ort.
Die Kirchen selbst wie auch ihre Partner in Staat und Verwaltung, Justiz, Wohlfahrtspflege und in der Privatwirtschaft haben nicht nur spezifische Regelungen staatlichen Rechts anzuwenden, sondern bei der Erfüllung ihrer Aufgaben häufig auch kirchliches Recht zu beachten, beispielsweise im Schul- und Hochschulbereich, im Steuer-, Rundfunk- oder Feiertagsrecht, im Denkmalschutz, Arbeits-, Anstalts- oder im Wehrrecht. Betroffen sind alle Rechtsbereiche, vor allem das öffentliche und private Recht, aber auch das Strafrecht.
Eingebunden in eine historisch gewachsene Gemengelage kirchlicher und staatlicher Normen stellt sich das Verhältnis von Kirche und Recht kompliziert dar. Das anzuwendende Recht ist entweder kirchlich oder staatlich autonom gesetzt, es ist kirchenrechtlich staatsvertraglich paktiert oder entspringt einer über- oder internationalen Rechtsquelle. In der juristischen Fachliteratur sind die einschlägigen Veröffentlichungen meist weit verstreut und eher grundsätzlich angelegt. Es fehlt bislang an einer alle Rechtsgebiete abdeckenden, überkonfessionellen und an den Bedürfnissen der Praxis orientierten Publikation.
Hier will „Kirche und Recht“ ansetzen und Themen aus allen relevanten Rechtsbereichen praxisnah aufbereiten, ohne dabei den wissenschaftlichen Anspruch aufzugeben. Darüber hinaus werden auch einschlägige Neuerscheinungen von Büchern und Aufsätzen, Leitsätze gerichtlicher Entscheidungen, Fundstellen neuer oder geänderter Rechts- und Verwaltungsvorschriften regelmäßig dokumentiert; Nachrichten aus dem politischen Raum, wichtige Personalien und Hinweise auf Veranstaltungen und Termine vervollständigen die Information.
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