Buch, Deutsch, Band 160, 236 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 297 g
Buch, Deutsch, Band 160, 236 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 297 g
Reihe: Steuerrecht in Forschung und Praxis
ISBN: 978-3-339-11588-1
Verlag: Verlag Dr. Kovac
Die geschilderte Wirkung hemmt sinnvolle Outsourcingprozesse und begünstigt solche Unternehmen, die aufgrund ihrer Personalstärke dieselben Leistungen selbst erbringen können. Hier kann die Steuerbefreiung von Kostengemeinschaften nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL Abhilfe schaffen. Trotz mehrerer jüngst ergangener Urteile des EuGH sind die Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL nach wie vor nicht klar umrissen. Dies bedeutet ein hohes Maß an Unsicherheit für den Rechtsanwender und erschwert gewünschte Outsourcingprozesse.
Die Untersuchung der Autorin will die geschilderten Unsicherheiten möglichst umfänglich beseitigen. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Bedeutung der Steuerbefreiung von Kostengemeinschaften zeigt die Verfasserin auf, welches Verständnis man den verschiedenen Tatbestandsmerkmalen der Vorschrift zu Grunde legen sollte. Sie erörtert dabei beispielsweise kritisch die Entscheidung des EuGH, wonach die Steuerbefreiung nur bei bestimmten steuerfreien Leistungen der Mitglieder des Zusammenschlusses zur Anwendung gelangen soll. Nach Ansicht der Verfasserin ist die Einschränkung auf steuerfreie Leistungen mit Gemeinwohlbezug i.S.d. Art. 132 Abs. 1 MwStSystRL auf ein gesetzliches Redaktionsversehen zurückzuführen. Weiter analysiert die Verfasserin, ob in die Steuerbefreiungsvorschrift eine Inlandsbeschränkung hineinzulesen ist. Der Wortlaut sieht diese Einschränkung nicht vor. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist, dass der deutsche Gesetzgeber zum 01.01.2020 eine Steuerbefreiung von Kostengemeinschaften mit Beschränkung auf das Inland geschaffen hat. Sowohl der Zusammenschluss als auch seine Mitglieder müssen nach § 4 Nr. 29 UStG im Inland ansässig sein, um von der Steuerbefreiung zu profitieren. Die Frage, ob eine Inlandsbeschränkung unionsrechtskonform ist, liegt aktuell dem EuGH vor. Es kann als wahrscheinlich betrachtet werden, dass der deutsche Gesetzgeber zeitnah beim Wortlaut des § 4 Nr. 29 UStG nachjustieren wird müssen.