Zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit könnte dank Künstlicher Intelligenz (KI) Musik ohne menschlichen Komponierenden zu einem Massenphänomen werden. Damit wirft KI auch neue Fragen für das Urheberrecht auf. Ist KI-Musik geschützt? Wie sollte das Recht in Zukunft mit KI-Musik umgehen? Vor dem musiktheoretischen und technischen Hintergrund, der Urheberrechtslage und unter Zuhilfenahme einer sozialwissenschaftlichen Methode kommt Thilo Klawonn zu eindeutigen Erkenntnissen: Nur in den Fällen, in denen der Verwendende der KI eigenschöpferisch an der Komposition mitwirkt, entsteht ein Urheberrecht an der KI-Musik. Dieses Ergebnis sollte den Gesetzgeber jedoch nicht dazu verleiten, das Urheberrecht grundlegend zu überarbeiten. Sinnvoller erscheint stattdessen eine Pflicht zur Kennzeichnung, wenn KI bei der Musikkomposition eingesetzt wird.
Klawonn
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Klawonn, Thilo
Studium der Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth; Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk Düsseldorf; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht der Universität Düsseldorf; Referent im Bundesministerium der Justiz.