Kock / Olbrisch-Ziegler / Hörnschemeyer | Immobilienmärkte deutscher Großstädte. Herausforderungen des sozialen Wohnungsbaus in Hamburg | Buch | 978-3-96146-792-1 | sack.de

Buch, Deutsch, 72 Seiten, Paperback, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 163 g

Reihe: 18

Kock / Olbrisch-Ziegler / Hörnschemeyer

Immobilienmärkte deutscher Großstädte. Herausforderungen des sozialen Wohnungsbaus in Hamburg

Buch, Deutsch, 72 Seiten, Paperback, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 163 g

Reihe: 18

ISBN: 978-3-96146-792-1
Verlag: Diplomica Verlag


Ein ökonomisches, politisches und soziales Miteinander in der Stadtgesellschaft wird durch eine gelungene Wohnungsbaupolitik begleitet und ermöglicht. Angesichts steigender Wohnkosten wird es für sozial benachteiligte Personen zunehmend schwierig, Wohnraum anzumieten. In Hamburg etablierte sich ein breit angelegter, sozialer Wohnungsbau. Die verschiedenen Möglichkeiten des sozialen Wohnungsbaus und deren konkrete Anwendung im Hamburgischen Wohnungsbaupolitik werden ausführlich analysiert. Aber auch die finanziellen Belange der Investoren bedürfen der Berücksichtigung, denn eine Immobilie ist nicht nur Unterkunft und Lebensraum ihrer Bewohner – eine Immobilie ist gleichzeitig auch ein Vermögenswert, der der Renditeerzielung dient. Diese beiden Sphären – Konsumgut und Investitionsgut – gilt es miteinander zu verknüpfen. Die komplexen Zusammenhänge und Wechselwirkungen, aber auch die Vor- und Nachteile aktiver Eingriffe durch die Planungsbehörden werden analysiert und Lösungsvorschläge für den zunehmenden Bedarf preisgünstiger Wohnungen in einer wachsenden Großstadt entwickelt.
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Textprobe:Kapitel 4.2, Wohnungsberechtigungsschein:Die Ausgabe von Wohnungen aus dem Bestand des 'sozialen Wohnungsbaus' unterliegen laut den Wohnraumförderungsgesetz einigen Bestimmungen. Zunächst muss eine sogenannte 'soziale Dringlichkeit' beispielsweise aufgrund des für den freien Wohnungsmarkt zu niedrigen Einkommens vorliegen. Daher darf dieser Wohnraum nur an Wohnungssuchende mit einem Wohnberechtigungsschein übergeben werden. Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine amtliche Bescheinigung womit ein Mieter öffentlich geförderten Wohnraum beziehen kann. Ausgestellt wird dieser auf Grundlage des
5 des Wohnungsbindungsgesetzes in Verbindung mit
27 Abs. 3 und 5 des Wohnraumförderungsgesetzes. Den umgangssprachlich als '
5-Schein' bekannten Wohnberechtigungsschein zu erlangen, ist grundsätzlich für jede ordnungsgemäß lebende Person in Deutschland möglich. Voraussetzung hierfür ist der dauerhafte Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und in einigen Gemeinden und Städten auch eine Mindestaufenthaltsdauer. So müssen Wohnungssuchende in einigen Städten bereits mindestens zwei oder sogar mehr Jahre dort wohnen, um überhaupt einen Antrag stellen zu dürfen.Die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft und ist ab dem Tag der Ausstellung für jeweils ein Jahr gültig. Erforderlich sind hierfür nach
20 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) die Berechnung des Jahreseinkommens und das aller zum Haushalt gehörenden Personen. Das Jahreseinkommen wird aus der Summe aller positiven Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes ermittelt. Ab dem Monat der Antragsstellung ist das zu erwartende Einkommen in den darauf folgenden 12 Monaten darzulegen. Dabei kann von den erzielten Einnahmen in den vorherigen 12 Monaten als Basis für die Prognose ausgegangen werden. Neben der Einkommenserklärung wird für die Antragsstellung der letzte Steuerbescheid, Nachweise über Rentenbezüge, steuerfreie Einkünfte (Kindergeld, Elterngeld oder Arbeitslosengeld, o.ä.), Nachweis über den Bezug von Unterhaltsleistungen in den letzten drei Monaten, Einkünfte aus Kapitalvermögen - wie aus der Vermietung einer Wohnung oder aus Forst- und Landwirtschaft und für andere Unterlagen - für jeweilige Einzelfälle benötigt.Der Wohnungsberechtigungsschein wird in zwei Typen vergeben, welche sich je nach Höhe des ermittelten Jahreseinkommens richtet. Der Wohnungsberechtigungsschein Typ A wird bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze über die örtliche Behörde ausgestellt. Die derzeit gültigen Einkommensgrenzen werden im
9 des WoFG geregelt und beinhalten das genau zulässige Einkommen je nach Personen im Haushalt. Das jährliche Einkommen je Antragssteller in einem Einpersonenhaushalt darf die Summe von 12.000 EUR nicht überschreiten. Sobald eine weitere Personen hinzukommt und diese in einem sogenannten Zweipersonenhaushalt leben, erhöht sich die Grenze des gemeinsam maximal zu erzielenden Jahreseinkommen auf 18.000 EUR. Jede weitere zum Haushalt rechnende Person darf maximal 4.100 EUR in den Haushalt mit einbringen, um einen Wohnberechtigungsschein zu erlangen oder zu behalten.Der zweite Typ ist der Wohnberechtigungsschein Typ B. Dieser kommt zum Tragen, sobald das Einkommen die gültige Einkommensgrenze überschreitet und kein allgemeiner WBS nach Typ A ausgestellt werden darf. Allerdings gibt es auch Wohnungen, welche für Haushalte mit höherem Einkommen vorgesehen sind. Hierbei dürfen die Einkommensgrenzen bis zu 40 % und in Einzelfällen bis zu 60 % überschritten werden. Diese Wohnungen werden in der Regel nicht durch das örtliche Amt vermittelt, sondern direkt über den Vermieter. Demnach kontaktiert der Interessent den jeweiligen Vermieter und stellt nach einer Besichtigung und bei Gefallen der Wohnung direkt beim Wohnungsamt einen Antrag auf Bezugsgenehmigung. Grundlage dieser Beantragung ist die Vorlage eines konkreten Angebotes. Zudem gibt es verschiedene regionale Regelungen, welche Mietern mithilfe von


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