Köhler / Bornkamm / Feddersen | Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: UWG | Buch | 978-3-406-77207-8 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 13a, 2696 Seiten, Leinen, Format (B × H): 171 mm x 240 mm, Gewicht: 1955 g

Reihe: Beck'sche Kurz-Kommentare

Köhler / Bornkamm / Feddersen

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: UWG

GeschGehG, PAngV, UKlaG, DL-InfoV, P2B-VO

Buch, Deutsch, Band 13a, 2696 Seiten, Leinen, Format (B × H): 171 mm x 240 mm, Gewicht: 1955 g

Reihe: Beck'sche Kurz-Kommentare

ISBN: 978-3-406-77207-8
Verlag: C.H.Beck


Zum Werk
Der Köhler/Bornkamm/Feddersen gilt als unverzichtbares Standardwerk. Er kommentiert das UWG, die Preisangabenverordnung (PAngV), das Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG), die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) sowie die Verordnung (EU) 2019/1150 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (P2B-VO).
Ein detailliertes Fundstellen-, Fälle- und Sachverzeichnis erleichtert den Zugriff auf das durch Fallgruppen geprägte Lauterkeitsrecht.

Vorteile auf einen Blick

  • zuverlässige Auswertung der gesamten höchstrichterlichen Rechtsprechung
  • unverzichtbar für jeden Wettbewerbsrechtler
  • der führende Jahreskommentar zum UWG


Zur Neuauflage
Das Recht des unlauteren Wettbewerbs wird kontinuierlich durch die Rechtsprechung des EuGH und BGH weiterentwickelt. Diese Rechtsprechung werten die Autoren zuverlässig aus und legen die Auswirkungen auf die tägliche Praxis dar.

  • In der 39. Auflage stand das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs im Mittelpunkt. Die Änderungen zu § 8 treten im Dezember 2021 in Kraft.
  • Umfangreiche Änderungen sind durch das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht zu erwarten. Diese werden eingearbeitet, soweit sie noch in der laufenden Legislaturperiode beschlossen werden. So werden zB in die schwarze Liste neue Tatbestände stets unlauterer Geschäftspraktiken aufgenommen. Diese betreffen die verdeckte Werbung in Suchergebnissen, den Wiederverkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen, die Irreführung über die Echtheit von Verbraucherbewertungen, gefälschte Verbraucherbewertungen und die Irreführung über ausgelobte Preise oder Gewinne.
  • § 5a zur Irreführung durch Unterlassen wird in §§ 5a-5c aufgeteilt und einer detaillierten Regelung unterzogen.
  • Weitere Änderungen finden sich ua in § 9 (Schadensersatz) und im neuen § 19 (Bußgeldvorschrift bei einem weitverbreiteten Verstoß und einem weitverbreiteten Verstoß mit Unions-Dimension).
  • Neu: Kommentierung zur P2B-VO
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