E-Book, Deutsch, Band 11, 140 Seiten
E-Book, Deutsch, Band 11, 140 Seiten
Reihe: Kompetenzzentrum Versicherungswissenschaften
ISBN: 978-3-86298-082-6
Verlag: VVW GmbH
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)
Dem 11. Band der Schriftenreihe „Kompetenzzentrum Versicherungswissenschaften“ liegen vier Beiträge zu Grunde, die auf den Referaten einer Tagung des Kompetenzzentrums beruhen und einen weiten Bogen um das Versicherungskartellrecht spannen. Dabei werden die mit den Neuregelungen verbundenen Fragen für Wissenschaft und Praxis aufgezeigt und erste Lösungsansätze präsentiert. Der Titel ist sowohl für Praktiker aus der Versicherungswirtschaft als auch für Wissenschaftler und Rechtsanwälte interessant, die sich mit versicherungskartellrechtlichen Fragen auseinandersetzen.
Die Publikation enthält Beiträge von:
• Silke Obst und Laura Stefanescu (Europäische Kommission),
• RA Karen Bartel (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft),
• Prof. Dr. Stefan Thomas (Universität Tübingen),
• RA Phillip K. Schulz, LL.M. (Protection Reinsurance Intermediaries AG)
• sowie einen umfangreichen Diskussionsbericht von Jens Ole Rauh.
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
1;Aktuelle Entwicklungen im Versicherungskartellrecht;1
2;Vorwort der Herausgeber;6
3;Inhaltsübersicht;8
4;New Block Exemption Regulation for the Insurance Sector – main changes;10
5;Die neue Gruppenfreistellungsverordnung für die Versicherungswirtschaft – Eine Auseinandersetzung mit den wesentlichen Änderungen;34
6;Aktuelle Entwicklungen des Versicherungskartellrechts: Relevanter Markt und hypothetische Marktverhältnisse im Rahmen der neuen Versicherungs-GVO und in § 33 GWB n. F.;66
7;Die D&O-Versicherung nach Inkrafttreten des VorstAG;84
8;Diskussionsbericht der Tagung „Aktuelle Entwicklungen im Versicherungskartellrecht – Gruppenfreistellungsverordnung 2010, Haftung und Haftungsvermeidung“;108
9;Autoren;142
10;Das Kompetenzzentrum Versicherungswissenschaften;146
Die D&O-Versicherung nach Inkrafttreten des VorstAG (S. 75-76)
Phillip K. Schulz
A. Einleitung
Seit ihrer Verbreitung im deutschen Markt erfreut sich die D&O-Versicherung unter Managern von Kapitalgesellschaften großer Beliebtheit. Sie bietet in erster Reihe Organmitgliedern juristischer Personen Deckungsschutz für Schäden, die diese in ihrer organschaftlichen Tätigkeit für das Unternehmen verursacht haben.
Die D&O-Versicherung dient somit als Mittel zur Minimierung des Haftungsrisikos, das sich aus der Managertätigkeit ergibt. Inzwischen werden D&O-Policen sogar nicht nur im Kontext großer Unternehmen abgeschlossen, sondern auch von mittelständischen und sogar von kleineren Unternehmen. In jüngster Zeit sind jedoch Manager großer Kapitalgesellschaften in die öffentliche Kritik geraten. Insbesondere werden diese oft u. a. als Hauptverantwortliche der Finanzkrise von 2008 gesehen, da diese nach Auffassung vieler in besonderem Maße kurzfristige Ziele zu Lasten der langfristigen Entwicklung des jeweiligen Unternehmens vorgezogen haben.
Ferner wird die D&O-Versicherung in diesem Zusammenhang teilweise als eine Art „Schutzschild“ für Manager gegen die Konsequenzen einer fragwürdigen Geschäftsleitung verstanden. Die Folge sei, dass Manager zuviel Sicherheit genießen und damit keinen hinreichenden Anreiz haben, die mit ihrer Geschäftsleitung verbundenen Risiken mit gebotener Sorgfalt einzuschätzen.
Mit dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung („VorstAG“) scheint der deutsche Gesetzgeber hierauf zu reagieren. Das VorstAG sieht daher u. a. erstmals für D&O-Versicherungen einen zwingenden Selbstbehalt vor, insbesondere um Vorstände durch die Gefahr der Haftung mit ihrem Privatvermögen dahingehend zu bewegen, ihre Geschäftsleitung sorgfältiger auszuüben. Dies wiederum soll dazu führen, dass Vorstände Pflichtverstöße vermeiden, die das Gesellschaftsvermögen sowie die Aktionäre belasten können.
Doch bleibt eine Vielzahl von Fragen betreffend die Selbstbehaltregelung des VorstAG offen. Kann sie ihr legislatives Ziel, das Verhalten von Managern positiv zu steuern, in der Praxis erreichen? Wurde das Gesetz infolge des übermäßigen Einflusses wahlpolitischer Erwägungen nicht mit hinreichender Präzision gestaltet? Geht womöglich der zwingende Selbstbehalt über sein erklärtes Ziel hinaus, da es für Vorstände sämtlicher Aktiengesellschaften gilt, d. h. unabhängig davon, ob diese börsennotiert sind oder nicht? Der folgende Beitrag setzt sich mit diesen sowie anderen Fragestellungen auseinander.